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Finanzierung

Hypotheken, Amortisation, eigene Mittel ... Hier erfahren Sie mehr über die Eigenheim-Finanzierung.

Damit Sie nicht erst im Alter von Ihrer Altersvorsorge profitieren, können Sie das Freizügigkeitskapital Ihrer Pensionskasse (2. Säule) und die Spargelder Ihrer gebundenen privaten Vorsorge (Säule 3a) zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Der Gesetzgeber lässt Ihnen zudem die Wahl zwischen Vorbezug und Verpfändung Ihrer Vorsorgegelder.

Verpfändung

Prinzip

  • Das Vorsorgekapital wird als Sicherheit für die Hypothek verpfändet; die verpfändeten Gelder gelten als Eigenmittel.

Vorteil

  • 2. Säule: Keine Rentenkürzung; der Vorsorgeschutz bleibt erhalten. Steuereinsparung durch konstant hohe Hypothekarzins-Abzüge.
  • 3. Säule: Doppelte Steuereinsparungen durch konstant hohe Hypothekarzins-Abzüge und Einzahlungen auf das Säule 3a-Konto.

Vorbezug

Prinzip

  • Die verfügbaren Guthaben werden ausbezahlt und als Eigenmittel eingesetzt.
  • Der Vorbezug wird als Einkommen versteuert.

Vorteil

  • Die Hypothek wird kleiner; dadurch reduziert sich die Zinsbelastung.