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Rechtliches

Kurz und bündig: die wichtigsten Verträge und Vorschriften für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims.

Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Formen des Eigentums. So können Sie beim Kauf einer Immobilie Ihre familiären Verhältnisse berücksichtigen. Ehe- und Konkubinatspaaren fällt die Entscheidung oft schwer, ob sie das Eigenheim gemeinsam oder nur auf den Namen eines Partners erwerben wollen. Am besten halten Sie sich an die Richtlinie, dass das Eigentum auf den Partner eingetragen werden soll, der die Eigenmittel für den Kauf aufgebracht hat. Achten Sie auch darauf, dass die Eigentumsform bei Verheirateten mit dem gewählten Güterrecht korrespondiert.

Die drei Eigentumsformen:

Alleineigentum

  • Als alleiniger Eigentümer können Sie frei verfügen.

Gesamteigentum

  • Zwei oder mehr Eigentümer teilen sich das Eigentum als Ganzes. Bedingt eine enge Beziehung - zum Beispiel Ehe - zwischen den Eigentümern.

Miteigentum

  • Jeder Miteigentümer erwirbt einen bestimmten Wertanteil am Objekt.