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Kurz und bündig: die wichtigsten Verträge und Vorschriften für den Kauf oder Bau Ihres Eigenheims.
Vorschriften |
Falls Sie zum ersten Mal bauen, eine Liegenschaft kaufen oder ein Grundstück erwerben: Sie werden über die unzähligen Vorschriften und Verordnungen erstaunt sein. Die wichtigsten sollten Sie kennen:
"Erschlossen" bedeutet: Elektrizität, Kanalisation, Strassenzufahrt usw. sind eingerichtet. Ansonsten kann eine Groberschliessung bis zu CHF 100.-/m2 kosten.
Achten Sie darauf, dass Ihr Grundstück in der Wohn- oder Kernzone der Gemeinde liegt. Wichtig ist auch die Ausrichtung zu den anderen Zonen. Und informieren Sie sich über die von Zone zu Zone unterschiedlichen Bauvorschriften. Zonenplan, Bau- und Zonenordnung erhalten Sie bei der Baubehörde der Gemeinde.
Die Ausnützungsziffer definiert, wie viel Prozent der Grundstückfläche maximal überbaut werden darf. Manche Gemeinden arbeiten stattdessen mit der Baumassenziffer; diese schreibt vor, wie viele Kubikmeter Raum (Gebäude) pro Quadratmeter Fläche (Grundstück) gebaut werden dürfen.
Handwerker und Lieferanten haften während zwei Jahren für Mängel. Bei verdeckten Mängeln verlängert sich die Haftung auf fünf Jahre, sofern sie sofort nach Entdeckung gemeldet werden. In der Regel werden die Baugarantien mit einer Bank- oder Versicherungsgarantie in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages abgesichert.
Handwerker und Lieferanten haben ein Pfandrecht am Baugrundstück (Retentionsrecht). Vergewissern Sie sich unbedingt schon vor dem Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, dass keine Forderungen mehr offen sind.
Wenn Sie im Baurecht bauen, kaufen Sie das Grundstück nicht. Sondern erwerben stattdessen das Recht, gegen Entrichtung eines Baurechtzinses das Grundstück während einer bestimmten Zeit - maximal 100 Jahre - zu überbauen und zu nutzen. Der Vorteil: Sie brauchen weniger Eigenkapital. Der Nachteil: Auf lange Sicht kann das Baurecht teurer werden als der Kauf des Grundstücks.