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Steuern

Ihre eigenen vier Wände wirken sich auch auf Ihre Steuerrechnung aus: Darauf müssen Sie achten.

Steuervorteile

Steuerpflichten

Steuertipps

Was Sie als Eigenheimbesitzer wie versteuern müssen:

Einkommens- und Vermögenssteuer

  • Ihr Eigenheim unterliegt der Einkommensteuer und ist vermögenssteuerpflichtig.
  • Als Einkommen wird der vom Steueramt festgelegte Eigenmietwert versteuert.
  • Vom Eigenmietwert können Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen abgezogen werden.
  • Der Vermögenssteuerwert wird als Vermögen versteuert. Er ist in der Regel deutlich tiefer als der effektive Wert.
  • Hypothekarschulden können abgezogen werden.

Grundstückgewinnsteuer

  • Vom Verkäufer zu bezahlen.
  • Der Steuerbetrag wird meistens auf ein Sperrkonto oder in ein Bardepot einbezahlt, da die Gemeinde bei Nichtbezahlung ein gesetzliches Pfandrecht hat.
  • Das Gemeindesteueramt bestimmt die Höhe der Grundstückgewinnsteuer.

Handänderungssteuer

  • Entfällt im Kanton Zürich seit dem 01.01.2005.