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Sie profitieren von modernen Anstellungsbedingungen mit interessanten Zusatzleistungen und einer Pensionskasse, die weit mehr leistet als das gesetzliche Minimum.
Die Zürcher Kantonalbank honoriert ihre Mitarbeitenden mit einem marktkonformen und leistungsorientierten Total Compensation-Ansatz, der alle relevanten Vergütungsbestandteile ganzheitlich betrachtet.
Grundsalär
Zulagen
Variabler Teil
Zusatzleistungen
Für Ihre späteren Jahre haben Sie alles, was Sie brauchen - und sogar noch mehr. Denn die Leistungen der Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank liegen weit über dem gesetzlichen Minimum.
Der Rentenplan wird nach dem Grundsatz des Leistungsprimates geführt, der Sparplan und der Bonusplan nach dem Beitragsprimat. Die versicherte Altersrente beträgt 70% des versicherten Lohnes, berechnet für das massgebende Rücktrittsalter (regulär nach Vollendung des 62. Altersjahres).
Die Zürcher Kantonalbank gewährt jährlich bezahlte Ferien, die pro Kalenderjahr wie folgt angesetzt werden:
Alter | Mitarbeitende | Mitglieder des Kaders / Vizedirektoren | Mitglieder der Direktion |
|---|---|---|---|
bis und mit 39. Altersjahr | 25 Tage | 25 Tage | 28 Tage |
ab 40. Altersjahr | 25 Tage | 28 Tage | 29 Tage |
ab 50. Altersjahr | 28 Tage | 28 Tage | 30 Tage |
ab 60. Altersjahr | 30 Tage | 30 Tage | 30 Tage |