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Eine ausgewogene Führung, klare, transparente Regeln und Informationen schaffen Vertrauen.
Die Zürcher Kantonalbank gehört als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts zu 100 Prozent dem Kanton Zürich.
Im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank, im Organisationsreglement und weiteren Reglementen sind der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane geregelt und die "Checks and Balances" zwischen den einzelnen Organen definiert.
Bankrat
Bankpräsidium
Ausschüsse
Generaldirektion
Inspektorat
Revisionsstelle
AWU
Die Oberaufsicht über die Zürcher Kantonalbank wird vom Kantonsrat ausgeübt, dessen Aufgaben im Kantonalbankgesetz geregelt sind. Für die Wahrnehmung dieser Oberaufsicht ist die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) zuständig, die für jeweils vier Jahre gewählt ist. Sie setzt sich aktuell aus folgenden elf Mitgliedern zusammen (Stand August 2010): Heidi Bucher-Steinegger, Zürich, Grüne, Präsidentin; Barbara Angelsberger, Urdorf, FDP; Dr. Jean-Luc Cornaz, Winkel, FDP; Andreas Federer, Thalwil, CVP; Heinrich Frei, Winkel, SVP; Benedikt Gschwind, Zürich, SP; Maria Lischer-Rohweder, Uetikon a.S., Grüne; Walter Müller, Pfungen, SVP; Roland Munz, Zürich, SP; Walter Schoch, Bauma, EVP; Christopher Vohdin, Zürich, SVP.
Detaillierte Angaben zur Corporate Governance werden jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht.
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Gesetze, Reglemente, Richtlinien und Dokumente |
Download |
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Gesetz über die Zürcher Kantonalbank |
(13 Seiten, 76.9 KB) |
Organisationsreglement der Zürcher Kantonalbank |
(32 Seiten, 97.3 KB) |
Reglement über die Entschädigung des Bankrates und des Bankpräsidiums |
(5 Seiten, 49.3 KB) |
Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank |
(46.8 KB) |
Reglement über die Compliance |
(12 Seiten, 51.7 KB) |
Konzernleitbild |
(1 Seite, 667 KB) |
Verhaltenskodex |
(16 Seiten, 60.3 KB) |
Geschäftsbericht |
(160 Seiten, 6.11 MB) |