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Corporate Governance

Eine ausgewogene Führung, klare, transparente Regeln und Informationen schaffen Vertrauen.

Eigentümerschaft und Konzernstruktur

Die Zürcher Kantonalbank gehört als selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts zu 100 Prozent dem Kanton Zürich.

Gesetzliche Grundlagen

Im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank, im Organisationsreglement und weiteren Reglementen sind der Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ihr Zweck sowie ihre Beaufsichtigung und die Organisation der Bankorgane geregelt und die "Checks and Balances" zwischen den einzelnen Organen definiert.

Organisation und Aufsicht

Bankrat

Einschliesslich der drei Mitglieder des Bankpräsidiums besteht der Bankrat aus 13 Mitgliedern, die vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden. Die Amtszeit ist auf zwölf Jahre beschränkt und endet in jedem Fall mit der Vollendung des 70. Lebensjahrs. Die wichtigsten Kompetenzen umfassen die Festlegung der Grundsätze von Unternehmenspolitik, Leitbild, Strategie und Organisation, die Genehmigung von Quartalsberichten, Jahresbericht und Jahresrechnung, die Festlegung der Höhe der Gewinnausschüttung an Kanton und Gemeinden, die Kenntnisnahme von grossen Risikopositionen und die Anstellung und Entlassung von Mitgliedern der Generaldirektion.

Bankpräsidium

Die drei vollamtlichen Mitglieder des Bankpräsidiums gelten als exekutive Mitglieder des Bankrates. Sie bilden ein eigenständiges Organ und werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Für die Mitglieder des Bankpräsidiums besteht keine Amtszeitbeschränkung. Eine Wiederwahl ist möglich. Vollendet ein Mitglied des Bankpräsidiums während einer Amtszeit das 65. Lebensjahr, so endet seine Amtszeit mit Ablauf der Amtsdauer. Die wichtigsten Kompetenzen umfassen die unmittelbare Aufsicht über die Geschäftsführung, die Ernennung und Entlassung von Mitgliedern der Direktion (mit Ausnahme der Geschäftsstellenleiter), die Genehmigung von Krediten, welche eine gewisse Höhe übersteigen, die Genehmigung der Monatsberichte der Generaldirektion und die Kenntnisnahme von grossen Risikopositionen.

Ausschüsse

Der Bankrat bildet zur Vorbereitung und Ausführung seiner Beschlussfassung verschiedene Ausschüsse. Es sind dies der Prüfungs-, der Risiko-, der Entschädigungs- und Personalausschuss sowie der IT-Ausschuss.

Generaldirektion

Die Führung des laufenden Geschäfts ist der Generaldirektion übertragen. Sie vollzieht dabei die Beschlüsse des Bankrats. Mit Ausnahme des Inspektorats ernennt und entlässt die Generaldirektion die Mitglieder des Kaders.

Inspektorat

Der Chefinspektor rapportiert regelmässig dem Prüfungsausschuss des Bankrats und dem Bankpräsidium die Ergebnisse der Tätigkeit des Inspektorats. Im Juli 2005 wurde Karl Haller als Chefinspektor die Leitung des Inspektorats übertragen.

Revisionsstelle

Ernst & Young ist die externe Revisionsstelle der ZKB. Sie prüft die Jahresrechnung aller Konzerngesellschaften sowie die konsolidierte Rechnung. Die Revisionsstelle wird vom Kantonsrat auf zwei Jahre gewählt und ist von der Eidgenössischen Bankenkommission anzuerkennen. Die zuständigen leitenden Revisoren sind Michael Riesen, diplomierter Wirtschaftsprüfer (Mandatsleiter seit 2005) und Stefan Amstad, diplomierter Wirtschaftsprüfer.

AWU

Die Oberaufsicht über die Zürcher Kantonalbank wird vom Kantonsrat ausgeübt, dessen Aufgaben im Kantonalbankgesetz geregelt sind. Für die Wahrnehmung dieser Oberaufsicht ist die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) zuständig, die für jeweils vier Jahre gewählt ist. Sie setzt sich aktuell aus folgenden elf Mitgliedern zusammen (Stand August 2010): Heidi Bucher-Steinegger, Zürich, Grüne, Präsidentin; Barbara Angelsberger, Urdorf, FDP; Dr. Jean-Luc Cornaz, Winkel, FDP; Andreas Federer, Thalwil, CVP; Heinrich Frei, Winkel, SVP; Benedikt Gschwind, Zürich, SP; Maria Lischer-Rohweder, Uetikon a.S., Grüne; Walter Müller, Pfungen, SVP; Roland Munz, Zürich, SP; Walter Schoch, Bauma, EVP; Christopher Vohdin, Zürich, SVP.

Detaillierte Angaben zur Corporate Governance werden jährlich im Geschäftsbericht veröffentlicht.

Gesetze, Reglemente, Richtlinien und Dokumente

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Gesetz über die Zürcher Kantonalbank

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(13 Seiten, 76.9 KB)

Organisationsreglement der Zürcher Kantonalbank

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(32 Seiten, 97.3 KB)

Reglement über die Entschädigung des Bankrates und des Bankpräsidiums

Download PDF

(5 Seiten, 49.3 KB)

Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages der Zürcher Kantonalbank

Download PDF

(46.8 KB)

Reglement über die Compliance

Download PDF

(12 Seiten, 51.7 KB)

Konzernleitbild

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(1 Seite, 667 KB)

Verhaltenskodex

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(16 Seiten, 60.3 KB)

Geschäftsbericht

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(160 Seiten, 6.11 MB)

Kontakt

0844 843 823 anrufen