Rechtliches

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Informationen gemäss europäischer Offenlegungsverordnung (SFDR).

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Offenlegungsverordnung, SFDR) sieht Transparenzpflichten in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsrisiken von Finanzprodukten vor. Mit den nachfolgenden Veröffentlichungen kommt die Zürcher Kantonalbank den gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen auf Produktebene

Jüngste Aktualisierung: November 2023

Es gelten stets die auf dieser Website veröffentlichten und laufend aktualisierten Angaben. Die Zürcher Kantonalbank behält sich vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.