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Freizügigkeitskonto

Wenn Sie den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, bieten wir Ihnen mit diesem Konto eine optimale Anlagemöglichkeit für Ihr Freizügigkeitsguthaben.

Sie machen sich selbstständig und setzen Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht für den Aufbau des Unternehmens ein? Dann können Sie das Freizügigkeitskonto auch nutzen, um Ihr Alterskapital vorübergehend zu platzieren.

Übrigens: Der Begriff "Freizügigkeit" umfasst sämtliche Guthaben eines Versicherten im Rahmen der 2. Säule. Dies wären erstens die vom Versicherten eingezahlten Beiträge, zweitens die Beiträge des Arbeitgebers sowie drittens die darauf angefallenen Zinsen und Zinseszinsen. Wenn Sie sich selbstständig machen, steht Ihnen diese Freizügigkeitsleistung vom Gesetz her zu.

Geeignet für

  • alle in der Schweiz wohnhaften Personen mit Freizügigkeitsguthaben, die keiner Pensionskasse mehr angeschlossen sind

Ihre Vorteile

  • keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuer während der Laufzeit
  • Auszahlung des Sparkapitals zu einem reduzierten Steuersatz