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Unfallversicherung

Gönnen Sie Ihren Mitarbeitenden besseren Versicherungsschutz. Ergänzen Sie das UVG-Obligatorium mit einer freiwilligen Zusatzversicherung.

Das UVG schreibt eine obligatorische Unfallversicherung für alle Arbeitnehmer vor, um gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten zu beheben oder zu mildern.

Möchten Sie Ihren Mitarbeitenden mehr bieten als nur das obligatorische Minimum?

Mit einer freiwilligen Unfallzusatzversicherung (UVGZ) können Sie die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung verbessern.

Oblig. UVG

  • deckt die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht ab
  • garantiert ab dem 3. Tag nach dem Unfall 80% des Lohnes bis zum UVG-Maximum
  • sieht Renten bei Tod und Invalidität vor
  • übernimmt die Kosten ambulanter ärztlicher Behandlung sowie Spitalaufenthalte in einer allgemeinen Abteilung
  • leistet Integritäts- und Hilflosenentschädigung

Freiwillige UVGZ

  • übernimmt Behandlungs- und Aufenthaltskosten in einer privaten Spitalabteilung
  • versichert auch Löhne über dem UVG-Maximum
  • deckt Tod und Invalidität zusätzlich durch eine Kapitalversicherung ab
  • deckt Sonderrisiken, bei denen das UVG Leistungskürzungen vorsieht
  • bietet generell bessere Versicherungsleistungen für Ihre Mitarbeitenden

Preise

  • Gerne lassen wir als Vermittlungsagent von unseren Versicherungspartnern eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte, finanziell attraktive Offerte ausarbeiten.

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