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Informationen zu Vertriebsentschädigungen und anderen geldwerten Leistungen.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat im September 2008 einen Bericht zu Vertriebsvergütungen insbesondere an Banken publiziert. Die Zürcher Kantonalbank begrüsst die in diesem Bericht vorgeschlagene verstärkte Transparenz über Vertriebsvergütungen gegenüber Endkunden.
Die Zürcher Kantonalbank bietet ihren Kunden eine Vielzahl von eigenen und fremden Anlagefonds und Strukturierten Produkten an. Für diese Vertriebstätigkeit und die damit verbundenen Leistungen erhält die Zürcher Kantonalbank von den Produktanbietern Vertriebsentschädigungen.
Bei Anlagefonds stellen diese Vertriebsentschädigungen (namentlich als Bestandespflegekommissionen bezeichnet) Teil der im Fondsreglement ausgewiesenen Verwaltungskommission dar.
Bei Strukturierten Produkten sind Vertriebsentschädigungen in Form eines Rabattes auf dem Ausgabepreis, als Vergütung eines Teils des Ausgabepreises oder in Form anderer Strukturierungsgebühren gebräuchlich.
Die Vertriebsentschädigungen werden mit den Produktanbietern in speziellen Verträgen - unabhängig von der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit dem Bankkunden - geregelt und stehen als Entschädigung des Vertriebsaufwands ausschliesslich der Zürcher Kantonalbank zu.
Aus den nachfolgenden Tabellen ersehen Sie, in welchen Bandbreiten Vertriebsentschädigungen an die Zürcher Kantonalbank ausgerichtet werden:
Produktkategorie | Bandbreite der Entschädigungen* |
|---|---|
Geldmarktfonds | 0 bis 0.7% |
Obligationenfonds | 0 bis 1.5% |
Immobilienfonds | 0 bis 1.5% |
übrige Anlagefonds** | 0 bis 2.0% |
Produktkategorie | Bandbreite der Entschädigungen* |
|---|---|
Geldanlagen | 0 bis 1.5% |
Obligationenanlagen | 0 bis 1.5% |
Gemischte Anlagen | 0 bis 1.5% |
Alternative Anlagen | 0 bis 2.0% |
Aktienanlagen | 0 bis 2.5% |
* in Prozent des Anlagevolumens auf Jahresbasis
** z.B. Aktienfonds, Anlagezielfonds, alternative Anlagefonds, Hedge Funds, Private Equity Fonds, Fund of Funds
Bei eigenen Anlagefonds übernimmt die Zürcher Kantonalbank neben dem Vertrieb, für welchen sie Entschädigungen in Höhe der obgenannten Bandbreiten erhält, noch weitere Funktionen, insbesondere als Depotbank. Dies führt dazu, dass bei diesen Anlagefonds nahezu die ganze im Fondsreglement ausgewiesene Verwaltungskommission bei der Zürcher Kantonalbank verbleibt.
Die Zürcher Kantonalbank erhält die obgenannten Vertriebsentschädigungen auch, wenn ihr der Kunde ein Vermögensverwaltungsmandat erteilt, in dessen Ausführung die Bank je nach gewählter Produktlinie Vermögensanlagen in Direktanlagen, Anlagefonds und/oder Strukturierten Produkten - oder bei Fondsmandaten von Vermögensanlagen in Anlagefonds - bewirtschaftet.
Bei Vermögensverwaltungsmandaten betragen die gesamten Vertriebsentschädigungen 0 bis 1.0% (z. B. Vermögensverwaltung Premium oder Nachhaltig).
Im Vermögensverwaltungsvertrag werden die der Zürcher Kantonalbank entrichteten Vertriebsentschädigungen im Rahmen der vereinbarten Gebührenordnung geregelt.