Erkundigen Sie sich beim Rechnungssteller, ob er das Lastschriftverfahren (LSV) anbietet.
Sie erteilen dem Rechnungssteller einmalig eine Belastungsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können.
Bei Belastungen mit Widerspruchsrecht (LSV+) können Sie den bereits belasteten Betrag rückgängig machen, indem Sie innerhalb von 30 Tagen nach Avisierungsdatum bei Ihrer Bank in verbindlicher Form Widerspruch einlegen.
Damit die LSV-Belastung erfolgen kann, muss Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügen sowie eine Belastungsermächtigung vorliegen.