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Ratgeber

Unser Steuerratgeber informiert Sie, worauf Sie achten müssen, um Ihre Steuerbelastung zu optimieren.

Viele Faktoren beeinflussen Ihre Steuerbelastung. Zum Beispiel Lohnerhöhungen oder Lohnsenkungen, berufliche Veränderung, Heirat, Geburt von Kindern, Aktiengewinne, Hypotheken, Vorsorge, Erbschaften oder Frühpensionierung. Wie Sie das Beste daraus machen, erklären Ihnen die Steuerspezialisten der ZKB gerne.

Die Angaben auf diesen Seiten gelten nur für Privatpersonen im Kanton Zürich und erfolgen ohne Gewähr. In anderen Kantonen können die Steuergesetzgebung und die Einschätzungspraxis verschieden sein.

Säule 3a

  • Sie können Einzahlungen auf Ihr Säule 3a-Konto bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Maximalbeträge im Jahr 2012: CHF 6'682.- für Erwerbstätige mit Pensionskasse oder 20% des Erwerbseinkommens bis maximal CHF 33'408.- für Erwerbstätige ohne Pensionskasse

Einkauf Pensionskasse

  • Unter gewissen Umständen können Sie Einkäufe von fehlenden Beitragsjahren in die 2. Säule vom steuerbaren Einkommen abziehen. Klären Sie zuvor ab, ob sich der Einkauf steuerlich überhaupt lohnt!

Bezug von Vorsorgekapital

  • Beziehen Sie Pensionskassengelder und Säule-3a-Kapital nach Möglichkeit gestaffelt, um die Steuerprogression abzufedern.

Schuldzinsen

  • Sie können Schuldzinsen grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wir beraten Sie gerne, ob sich in Ihrem Fall eher eine Reduktion oder eine Erhöhung der Hypothek lohnt. Massgebend ist die jährliche Nettoeinsparung nach Steuern.

Indirekte Amortisation

  • Sie können Ihre Steuerbelastung reduzieren, wenn Sie eine Hypothek über die gebundene Vorsorge indirekt amortisieren.

Versicherungen mit Einmalprämien

  • Versicherungen mit Einmaleinlagen werden steuerfrei verzinst und eignen sich deshalb optimal zum Steuern sparen. So können Sie unter Umständen beachtliche Einsparungen erzielen.

Unternutzung von Wohneigentum

  • Wenn sich Ihre Wohnbedürfnisse ändern und Sie den Wohnraum nur noch zum Teil nutzen (zum Beispiel weil die Kinder ausgezogen sind), so können Sie unter Umständen einen angemessenen Abzug vom Eigenmietwert verlangen.

Unterhaltskosten Liegenschaften

  • Sie können jedes Jahr aufs Neue entscheiden, ob Sie die tatsächlichen Unterhaltskosten geltend machen oder einen Pauschalabzug von 20% des Eigenmietwerts respektive des Mietertrages.

Kinderbetreuung

  • Wenn beide Elternteile berufstätig sind, können Sie einen Teil Ihrer Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder durch Drittpersonen in Abzug bringen.

Wertschriften

  • Vermeiden Sie Anlagen mit hohen Zinserträgen, die das steuerbare Einkommen erhöhen. Im Gegensatz dazu sind private Kapitalgewinne (zum Beispiel mit Aktienfonds) grundsätzlich steuerfrei. Bei Obligationen von ausländischen Schuldnern entfällt die Verrechnungssteuer.

Verwaltung von Vermögen

  • Sie können einen Teil Ihrer Kosten für die Vermögensverwaltung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Berufsauslagen

  • Nutzen Sie bei den Berufsauslagen alle Abzüge - zum Beispiel auswärtige Verpflegung, Arbeitsweg, privates Arbeitszimmer, Weiterbildung usw.

Sie können es sich aber auch einfach machen und - anstatt die Wegleitung zum Erstellen der Steuererklärung zu studieren - das Leben geniessen und Ihre Steuerangelegenheiten uns überlassen.

Persönliche Beratung

0844 843 823 anrufen