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Konsumkreditgesetz

Das 2003 in Kraft getretene revidierte Konsumkreditgesetz ist auch in Ihrem Interesse: Es soll verhindern, dass Konsumkredite in die Überschuldung führen.

Zudem schaffen das KKG und die Ausführungsverordnung VKKG eine gesamtschweizerisch einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten.

Einige zentrale Elemente des KKG:

  • obligatorische Kreditfähigkeitsprüfung durch die Kreditgeber
  • der Kreditgeber muss gewährte Konsumkredite der Informationsstelle für Konsumkredit melden
  • der vom Bundesrat festgelegte Höchstzinssatz (effektiver Jahreszins von 15%) muss eingehalten werden
  • der Kreditnehmer kann den Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung innert sieben Tagen schriftlich widerrufen
  • Kreditnehmer können ihren Konsumkredit jederzeit kündigen