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Das 2003 in Kraft getretene revidierte Konsumkreditgesetz ist auch in Ihrem Interesse: Es soll verhindern, dass Konsumkredite in die Überschuldung führen.
Zudem schaffen das KKG und die Ausführungsverordnung VKKG eine gesamtschweizerisch einheitliche Rechtsgrundlage für die Vergabe von Konsumkrediten.