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Freizügigkeitskonto

Das Konto der Freizügigkeitsstiftung für Ihre Pensionskassengelder, wenn Sie vorübergehend oder definitiv keiner Pensionskasse angeschlossen sind.

Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten - zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber muss das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl überweisen - zum Beispiel bei der ZKB.

Geeignet für

  • alle Arbeitnehmer, die vorübergehend oder definitiv aus ihrer bisherigen Pensionskasse austreten

Ihre Vorteile

  • keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuer während der Laufzeit
  • Auszahlung des Sparkapitals zu einem reduzierten Steuersatz
  • das Sparkapital kann unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ende der Laufzeit bezogen werden - zum Beispiel für den Erwerb von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit