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Informieren Sie sich über die Änderungen an den Verrechnungssteuerabzügen, welche per 1. Januar 2010 in Kraft traten.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wird der verrechnungssteuerfreie, jährliche Zinsbetrag angepasst.
Diese Änderungen bedeuten, dass die Verrechnungssteuerregelung (VST-Regelung) nebst den Sparkonten auch bei den Transaktionskonten (z.B. Privatkonto) und Geldmarktgeschäften (z.B. Festgeld) angewendet wird. Von der neuen Regelung ausgenommen sind zins- oder dividendentragende Titel in Wertschriftendepots.
Produkte, die standardmässig mehr als einmal jährlich abgeschlossen werden (z.B. Firmenkonto oder Callgeld), unterliegen grundsätzlich nicht diesen Änderungen, ausser in folgenden Ausnahmefällen:
Folgende Konten sind von der neuen VST-Regelung gänzlich ausgenommen:
Diese Änderungen führen dazu, dass bei der Eintragung der Vermögenswerte in die Steuererklärung bei sämtlichen Konten berücksichtigt werden muss, ob das betroffene Konto einen VST-Abzug aufweist (Spalte A - Werte mit VST-Abzug) oder nicht (Spalte B -Werte ohne VST-Abzug). Die entsprechenden Informationen finden Sie wie gewohnt im Kontoabschluss und im Steuerausweis.