Direkt zur Sitemap Direkt zur Suche Direkt zur Startseite Direkt zu Zugang für Alle Direkt zum Inhalt Direkt zum Kontakt

Verrechnungssteuer

Informieren Sie sich über die Änderungen an den Verrechnungssteuerabzügen, welche per 1. Januar 2010 in Kraft traten.

Änderungen

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II wird der verrechnungssteuerfreie, jährliche Zinsbetrag angepasst.

  • Erhöhung von CHF 50.00 auf CHF 200.00 
  • Ausdehnung auf sämtliche Konten, welche einmal jährlich abgeschlossen werden

Diese Änderungen bedeuten, dass die Verrechnungssteuerregelung (VST-Regelung) nebst den Sparkonten auch bei den Transaktionskonten (z.B. Privatkonto) und Geldmarktgeschäften (z.B. Festgeld) angewendet wird. Von der neuen Regelung ausgenommen sind zins- oder dividendentragende Titel in Wertschriftendepots.

Ausnahmefälle

Produkte, die standardmässig mehr als einmal jährlich abgeschlossen werden (z.B. Firmenkonto oder Callgeld), unterliegen grundsätzlich nicht diesen Änderungen, ausser in folgenden Ausnahmefällen:

  • bei einer Saldierung Anfang Jahr (sofern die Saldierung den ersten Abschluss des laufenden Jahres darstellt)
  • bei einer Kontoeröffnung kurz vor Jahresende (sofern der Jahresabschluss per 31.12. den ersten Abschluss im laufenden Jahr darstellt)

Nicht betroffene Konten

Folgende Konten sind von der neuen VST-Regelung gänzlich ausgenommen:

  • Eurokonto (ganzer Zinsbetrag VST-pflichtig)
  • Fremdwährungskonto (wird nicht verzinst)
  • Sparen 3 Konto und Freizügigkeitskonto (ganzer Zinsbetrag VST-frei)

Auswirkungen auf die Steuererklärung

Diese Änderungen führen dazu, dass bei der Eintragung der Vermögenswerte in die Steuererklärung bei sämtlichen Konten berücksichtigt werden muss, ob das betroffene Konto einen VST-Abzug aufweist (Spalte A - Werte mit VST-Abzug) oder nicht (Spalte B -Werte ohne VST-Abzug). Die entsprechenden Informationen finden Sie wie gewohnt im Kontoabschluss und im Steuerausweis.

Persönliche Beratung

0844 843 823 anrufen