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Ausland-Zahlungen

Welche Möglichkeiten Sie bei Ausland-Überweisungen haben, was Sie wissen müssen und warum Sie sich IBAN und BIC merken sollten.

Übersicht

Details

Preise

Zahlungsausgänge

Sie können Zahlungsaufträge elektronisch via ZKB Onlinebank oder handschriftlich per ZKB Quickpay erteilen.

Wichtig: Geben Sie bei Zahlungen ins europäische Ausland stets IBAN und BIC des Empfängers an. Die Angabe von IBAN und BIC ist für Zahlungen innerhalb Europas obligatorisch.

Das braucht's, damit ihr Zahlungsauftrag gültig ist

  • Ihre Bankverbindung (Name, Anschrift, IBAN oder Kontonummer)
  • Begünstigter (Name, Anschrift, Land)
  • IBAN oder Kontonummer des Begünstigten (in Europa immer IBAN)
  • Bankverbindung des Begünstigten (in Europa immer BIC)
  • falls SEPA-Überweisung gewünscht, entsprechende Kriterien 
  • Währung und Betrag
  • Gebührenregelung
  • Ausführungsdatum
  • Unterschrift bei schriftlichen Zahlungsaufträgen (z.B. mit ZKB Quickpay)

Zahlungseingänge

Diese Angaben braucht der Einzahler im Ausland

  • Begünstigtenbank (Zürcher Kantonalbank, Postfach, CH-8010 Zürich)
  • BIC (SWIFT-Code): ZKBKCHZZ80A
  • IBAN (21-stellig und beginnt mit CH, zu finden auf Kontoauszügen sowie Gutschrifts- und Belastungsanzeigen; Beispiel für Darstellung: CH39 0070 0115 6518 4917 3)
  • Name und Adresse des Begünstigten (Begünstigter = Kontoinhaber)