Mit dem Lastschriftverfahren (LSV) bezahlen sich Ihre Rechnungen fast von alleine. Einmal einrichten und sich bis zur Aufhebung nicht mehr darum kümmern.
Erkundigen Sie sich beim Rechnungssteller, ob er das Lastschriftverfahren (LSV) anbietet.
Sie erteilen dem Rechnungssteller einmalig eine Belastungsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können.
Bei Belastungen mit Widerspruchsrecht (LSV+) können Sie den bereits belasteten Betrag rückgängig machen, indem Sie innerhalb von 30 Tagen nach Avisierungsdatum bei Ihrer Bank in verbindlicher Form Widerspruch einlegen.
Damit die LSV-Belastung erfolgen kann, muss Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügen sowie eine Belastungsermächtigung vorliegen.