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Lastschriftverfahren

Mit dem Lastschriftverfahren (LSV) bezahlen sich Ihre Rechnungen fast von alleine. Einmal einrichten und sich bis zur Aufhebung nicht mehr darum kümmern.

Übersicht

Details

Preise

  • Erkundigen Sie sich beim Rechnungssteller, ob er das Lastschriftverfahren (LSV) anbietet.
  • Sie erteilen dem Rechnungssteller einmalig eine Belastungsermächtigung, die Sie jederzeit widerrufen können.
  • Bei Belastungen mit Widerspruchsrecht (LSV+) können Sie den bereits belasteten Betrag rückgängig machen, indem Sie innerhalb von 30 Tagen nach Avisierungsdatum bei Ihrer Bank in verbindlicher Form Widerspruch einlegen.
  • Damit die LSV-Belastung erfolgen kann, muss Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügen sowie eine Belastungsermächtigung vorliegen.

Nächster Schritt

0844 843 823 anrufen