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FAQ

Was Sie schon lange wissen wollten: Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeitskonto - von A wie Arbeitgeberbeitrag bis Z wie Zinseszins.

Frage: Was ist die Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank?

Antwort: Die Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank dient der Sicherstellung der Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule. Sie garantiert die Erhaltung der beruflichen Vorsorge im Sinne des BVG und des Freizügigkeitsgesetzes. Die 1976 gegründete Institution gilt als selbstständige Stiftung der Zürcher Kantonalbank. Die Stiftung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, die Verwaltung obliegt der Zürcher Kantonalbank. Der Stiftungsrat bestimmt das Reglement sowie den Zinssatz des Freizügigkeitskontos.

Frage: Kann ich auch private Einzahlungen auf mein Freizügigkeitskonto tätigen?

Antwort: Nein. Auf ein Freizügigkeitskonto dürfen nur Gelder der 2. Säule einbezahlt werden; es sind also nur Überträge aus einer Pensionskasse oder einer anderen Freizügigkeitsstiftung möglich.

Frage: Muss ich mein Freizügigkeitsguthaben wieder in die neue Pensionskasse einbezahlen?

Antwort: Ja, soweit dies für einen Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen erforderlich ist (Art. 3, FZG).

Frage: Wird mein Guthaben automatisch an die neue Pensionskasse überwiesen?

Antwort: Nein. Die neue Vorsorgeeinrichtung kann aber das Guthaben einfordern (Art. 11, Abs. 2, FZG).

Frage: Kann ich mein Guthaben als Rente beziehen?

Antwort: Nein. Bei einem Bezug der Freizügigkeitsleistung ist nur die Auszahlung des gesamten Guthabens in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung möglich.

Frage: Was passiert mit meinen Fonds-Anrechten, wenn ich das Freizügigkeitsguthaben beziehe?

Antwort: Das investierte Vermögen in den ZKB Vorsorge Fonds 20/45 passiv kann weitergeführt werden. Bei einem Bezug des Freizügigkeitsguthabens müssen Sie die Swisscanto Anrechte vorgängig zwingend verkaufen

Frage: Welche Spesen entstehen beim Kauf oder Verkauf von Fonds-Anrechten?

Antwort: Die Käufe und Verkäufe der ZKB Vorsorge Fonds 20/45 passiv werden mit 0.2% Ausgabespesen bzw. 0.1% Rücknahmespesen belastet. Die Spesen für Käufe und Verkäufe von Swisscanto-Anrechten sind in den jährlichen pauschalen Verwaltungskommissionen inbegriffen.

Frage: Können die Fonds-Anrechte an eine andere Vorsorgeeinrichtung übertragen werden?

Antwort: Die ZKB Vorsorge Fonds 20/45 passiv können ausschliesslich in der Vorsorgestiftung Sparen 3 oder in der Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank angeboten werden. Die Swisscanto-Anrechte können gebührenfrei an folgende Institute übertragen werden: Alle Institute des Kantonalbankenverbands, Bank Coop, Liberty Freizügigkeitsstiftung und Bâloise Bank SoBa.

Frage: Wie viele Vorbezüge im Sinne der Wohneigentumsförderung kann ich machen?

Antwort: Ein Vorbezug ist nur alle 5 Jahre möglich (Art. 5, Abs. 3, WEFV).

Frage: Wann muss das Freizügigkeitskapital steuerlich deklariert werden?

Antwort: Während der Laufzeit muss das Kapital nicht deklariert werden, sondern nur in der nächsten Steuererklärung nach der Auszahlung.

Frage: Wie wird das ausbezahlte Freizügigkeitskapital besteuert?

Antwort: Bei Vorsorgenehmern mit Wohnsitz in der Schweiz erfolgt die Besteuerung zu einem reduzierten Satz, welcher je nach Wohnort verschieden ist. Bei Vorsorgenehmern mit Wohnsitz im Ausland wird eine Quellensteuer erhoben, welche sich je nach Höhe des Freizügigkeitsguthabens zwischen rund 6 und 9 Prozent bewegt.

Frage: Kann die Reihenfolge der Begünstigung geändert werden?

Antwort: Ja, in dem gemäss Art. 15 Abs. 2 FZV begrenzten Rahmen ist dies möglich.

Frage: Für meine Scheidung werden meine Vorsorgedaten verlangt - was muss ich tun?

Antwort: Für die Erstellung eines diesbezüglichen Kontoauszugs per Stichtag benötigt die Freizügigkeitsstiftung von Ihnen einen schriftlichen Auftrag mit folgenden Angaben: Heiratsdatum, Stand Freizügigkeitsleistung bei Heirat (falls Freizügigkeitsguthaben bei Heirat nicht bei Freizügigkeitsstiftung war), ungefährer Scheidungstermin.

Frage: Wie viele Freizügigkeitskonti darf ich haben?

Antwort: Sie dürfen maximal zwei Freizügigkeitskonti bei zwei verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen eröffnen. Zwei Freizügigkeitskonti bei der Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank sind somit nicht erlaubt.