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Das Konto der Freizügigkeitsstiftung für Ihre Pensionskassengelder, wenn Sie vorübergehend oder definitiv keiner Pensionskasse angeschlossen sind.
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Auf dem Freizügigkeitskonto deponieren Sie Ihre Gelder aus der beruflichen Vorsorge, wenn Sie temporär oder definitiv aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten - zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder -unterbruch oder beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Ihr letzter Arbeitgeber muss das Ihnen zustehende Kapital auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl überweisen - zum Beispiel bei der Zürcher Kantonalbank.
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