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Erbteilungen

Es ist durchaus im Sinne Ihrer Erben, wenn Sie die Erbteilung nicht ihnen überlassen, sondern uns als unabhängige Spezialisten damit beauftragen.

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Erbteilungen als Willensvollstreckerin

Wir empfehlen Ihnen, im Testament einen Willensvollstrecker zu benennen, der für die Abwicklung Ihres Nachlasses verantwortlich ist. Mit Vorteil wählen Sie für diese heikle Aufgabe eine erfahrene externe Person oder Firma, der Sie vertrauen und die von Ihren Erben akzeptiert wird - zum Beispiel die Zürcher Kantonalbank. Als Willensvollstreckerin verwalten wir die Erbschaft, begleichen Schulden, richten Vermächtnisse aus und führen letztlich die Nachlassteilung so durch, dass sowohl Ihr letzter Wille als auch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.

Erbteilungen im Auftrag der Erben

Falls im Testament kein Willensvollstrecker genannt ist und die Erben die Nachlassteilung nicht selbst übernehmen möchten, können sie diese Aufgabe mit einstimmigem Entscheid auch einer externen Stelle anvertrauen. Wir übernehmen solche Erbteilungs-Mandate gerne und erledigen die Aufgabe mit viel Kompetenz, Erfahrung und Respekt.

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