Steuertipps

In der Steuererklärung kann eine Vielzahl von Abzügen geltend gemacht werden. Mit ein paar einfachen Tipps können Sie unter Umständen nicht nur Steuern, sondern auch Nerven sparen.

Steuern sparen leicht gemacht

Hier finden Sie eine Liste mit Tipps, mit welchen Sie Ihre Steuerlast reduzieren können. Diese Tipps beziehen sich auf den Kanton Zürich.

Aus- und Weiterbildung

Ist eine Aus- oder Weiterbildung auf Ihre aktuelle oder eine mögliche spätere Erwerbstätigkeit ausgerichtet, so können Sie Kosten bis max. CHF 12'000 vom steuerbaren Einkommen abziehen. Auch damit verbundene Auslagen wie Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und Auslagen für Fachliteratur sind abzugsfähig. Kosten für den ersten Abschluss (z.B. Lehr- oder Mittelschulabschluss) sind nicht abzugsfähig.

Berufliche Vorsorge

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können aus steuerlicher Sicht interessant sein, weil Sie die Einzahlung grundsätzlich von den steuerbaren Einkünften abziehen können. Um Ihre Situation gesamtheitlich einschätzen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich von einer Fachperson beraten zu lassen.

Einzahlung in die Säule 3a

Einzahlungen in Ihre Säule 3a können Sie bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abziehen (CHF 7'056.– für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss). Erstellen Sie heute noch einen Dauerauftrag, damit dieser einfache Steuerspartipp künftig nie vergessen geht. Mit frankly, der digitalen Vorsorgelösung, können Sie Ihre Säule 3a in Wertschriften investieren oder als Cash-Vermögen einzahlen.

Kinder- und Fremdbetreuung

Die Abzüge für die Kinderbetreuung wird ab der Steuerperiode 2024 im Kanton Zürich signifikant erhöht. Anstelle von bisher CHF 10'100 können bei den Staats- und Gemeindesteuern Kosten bis maximal CHF 25'000 pro Kind und Jahr in Abzug gebracht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der Direkte Bundessteuer beträgt der Maximalabzug bereits ab 2023 CHF 25'000.

Renovation des Eigenheims

Für die Unterhaltskosten Ihres Eigenheims können Sie jährlich zwischen effektiven Kosten und Pauschalabzug (20 Prozent des Eigenmietwerts oder Mietertrags) wählen. Wenn Sie bereits wissen, dass die effektiven Kosten in der Höhe der Pauschale oder höher liegen, lohnt es sich weitere Unterhaltsarbeiten vorzuziehen, damit Sie im Folgejahr vom Pauschalabzug profitieren können. Planen Sie eine grössere Renovation, kann es sich lohnen die Kosten über mehrere Jahre zu verteilen. Ausgaben für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auch im Rahmen einer erstmaligen Installation stellen abzugsfähige Aufwendungen dar.

Spenden

Geld- und Sachspenden dürfen in Abzug gebracht werden, sofern es sich um eine steuerbefreite Organisation mit Sitz in der Schweiz handelt. Pro Jahr können Sie bis zu 20 Prozent Ihres Nettoeinkommens gemäss Steuererklärung in Abzug bringen.

Vermögensverwaltung

Konto-, Depot- und Schrankfachgebühren sowie Kosten für das Steuerverzeichnis können ebenfalls in Abzug gebracht werden. Anstelle effektiver Kosten (Depotgebühren) können Sie 3 Promille des Steuerwerts der Wertschriften (ohne Kontoguthaben) bis maximal CHF 6'000 vom steuerbaren Einkommen abziehen.