Rechtliches

Zahlungs- & Wertschriftenverkehr

Hinweise zur Weitergabe von Kundendaten im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr.

Im Zahlungs- und Wertschriftenverkehr werden zwischen den beteiligten Finanzinstituten Informationen und Meldungen ausgetauscht. Dieser Austausch erfolgt bei in- und ausländischen Transaktionen aller Art (Überweisungen, Lastschriften, Wertschriftenverkehr etc.), unabhängig der verwendeten Währungen. Um die notwendige Verbindung zwischen allen Finanzinstituten sicherzustellen und die Transaktionen für die Kunden korrekt abzuwickeln, kann darauf nicht verzichtet werden.

Durch das Zurverfügungstellen Ihrer personenbezogenen Daten (Name, Adresse und IBAN/Konto- oder Depotnummer) erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Daten bei der Abwicklung von in- und ausländischen Transaktionen den folgenden Parteien bekannt gegeben werden:

  • In- und ausländische Finanzinstitute (Korrespondenzbanken und Finanzinstitute der Begünstigten)
  • Systembetreiber, wie zum Beispiel die SIX Interbank Clearing AG oder die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT)
  • Begünstigte im In- und Ausland

Nicht nur bei ausländischen, sondern auch bei inländischen Transaktionen können Kundendaten ins Ausland gelangen und unterliegen nicht mehr der Schweizerischen Gesetzgebung. Ausländische Behörden haben nach den am Speicherort geltenden rechtlichen Vorgaben darauf Zugriff.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat in Absprache mit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eine allgemeine Information in Form von Fragen und Antworten über die Bekanntgabe von Kundendaten im Zahlungsverkehr, bei Wertschriften- und anderen Transaktionen im Zusammenhang mit SWIFT (Information SBVg) verfasst.

Information SBVg abrufen (Quelle SBVg)
Website FINMA besuchen (Quelle FINMA)

Jüngste Aktualisierung: September 2016