Rechtliches

Juristische Personen

Ausführliche Informationen zu FATCA und das Vorgehen für Unternehmen.

Generelles

Gilt FATCA nur für die Zürcher Kantonalbank?

  • Die Schweiz hat mit den USA einen Staatsvertrag über FATCA unterzeichnet. Dieser ist Schweizer Recht und FATCA gilt für alle Schweizer Banken.

Muss die FATCA Dokumentation bei jeder Schweizer Bank einreicht werden?

  • Ja, weitere Informationen zur Dokumentation sind im Abschnitt „Selbstdeklarationen“ und „FATCA Klassifizierung“ zu finden.

Hebt die Formulareinreichung das Bankkundengeheimnis auf?

  • Das Bankkundengeheimnis wird vertraglich nur für erkannte US-Personen aufgehoben, die ihren US-Status auf der Selbstdeklaration dokumentieren und einer Meldung an das IRS zustimmen.
  • Für juristische Personen ohne US-Bezug, die ihre Dokumente fristgerecht einreichen, bleibt das Bankkundengeheimnis unverändert bestehen.
  • Bei Nichteinreichung der Dokumente müssen juristische Personen unter gewissen Bedingungen als Non-participating Foreign Finance Institut (NPFFI) eingestuft werden. Die Geschäftsbeziehung mit NPFFI ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Ihr Berater wird Sie bei Fragen mit weiteren Informationen versorgen.
  • Zusätzlich werden alle US-Erträge und US-Verkaufserlöse von Non-Participating FFI mit einer 30%-igen FATCA-Quellensteuer belastet. 

Kann eine Gesellschaft ohne eigene Geschäftsräume als aktiv eingestuft werden?

Das ist möglich. Grundsätzlich setzt eine aktive Gesellschaft im allgemeinen folgende Rahmenbedingungen voraus:

  • Die Gesellschaft betreibt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wie Handel, Fabrikation oder Dienstleistungen (exklusiv Finanzdienstleistungen).
  • Die Gesellschaft verfügt über eigene Geschäftsräume.
  • Die Gesellschaft hat eigenes Personal angestellt.
  • Die Gesellschaft erwirtschaftet weniger als die Hälfte der Bruttoeinkünfte je Kalenderjahr aus Finanz- oder Immobilienerträgen (zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden oder Mieten, wobei Mieten aus Betriebsliegenschaften nicht zu berücksichtigen sind).
  • Bei der Gesellschaft bestehen weniger als die Hälfte der Bilanzaktiven während des Kalenderjahres aus Finanzinstrumenten (wie zum Beispiel Bankkonten, Obligationen, Aktien) oder Anlageliegenschaften, wobei Betriebsliegenschaften nicht zu berücksichtigen sind.
  • Wenn nicht alle der aufgeführten Punkte zutreffen, müssen Sie die genauen Gründe auf der Selbstdeklaration aufführen, weshalb Sie sich als aktive Gesellschaft klassifizieren. Die FATCA – Klassierung basiert in erster Linie auf Bilanz- und Ertragsrelationen. Bei Rückfragen werden wir auf Sie zukommen. Auskunft darüber kann Ihnen Ihr Steuerberater erteilen.

Kann eine Gesellschaft ohne eigenes Personal als aktiv eingestuft werden?

  • Das ist möglich. Sie müssen die genauen Gründe auf der Selbstdeklaration aufführen, weshalb Sie sich als aktive Gesellschaft klassifizieren. Bei allfälligen Rückfragen werden wir auf Sie zukommen. Auskunft darüber kann Ihnen Ihr Steuerberater erteilen.

Muss eine Einzelfirma eine separate Prüfung vornehmen?

  • Die Prüfung einer Einzelfirma erfolgt immer über den Firmeninhaber, der als natürliche Person abgeklärt wird. Durch seine Abklärung gilt auch die Einzelfirma als abgeklärt. Die Einzelfirma ist keine juristische Person.

Was ist eine steuerbefreite Organisation?

  • Um sich als steuerbefreite Organisation zu klassieren, muss eine entsprechende Selbstdeklaration eingereicht werden, die den Status bestätigt. In der Regel wird zusätzlich eine Kopie der Steuerbefreiungserklärung des kantonalen Steueramtes verlangt (z.B. gemeinnützige Stiftungen). Unter FATCA wird sie als „FATCA-konform erachtetes, zertifiziertes Finanzinstitut“ behandelt.

Ist ein Verein immer steuerbefreit?

  • Nein. Als Verein müssen Sie die entsprechende Selbstdeklaration einreichen. Im Rahmen dieser Selbstdeklaration machen Sie auch Angaben über eine mögliche Steuerbefreiung. Neben dem Ausfüllen der Selbstdeklaration entstehen für Sie unter FATCA zumeist keine weiteren Verpflichtungen. Es werden keine Daten gemeldet.

Sie haben von der Bank Formulare W-8BEN-E und W-8IMY erhalten.

  • Wenn Sie in Bezug auf Ihr Konto bzw. Ihre Konten nach US-Steuerrecht sog. „beneficial owner” (wirtschaftlich Berechtigte) sind, reichen Sie das Formular W-8BEN-E ein. Wenn Sie hingegen als Intermediär für andere Personen (z.B. als Treuhänder für wirtschaftlich Berechtigte) agieren, reichen Sie das Formular W-8IMY ein.
  • Der Intermediär eines Kontos ist in der Regel eine Person oder eine Gesellschaft, die im Auftrag einer anderen Person oder Gesellschaft handelt und die Erträge auf den Namen einer anderen Person oder Gesellschaft erhält und letzterer häufig einem Konto gutschreibt oder weiterleitet.

Sie haben einen wirtschaftlich Berechtigten für ein Einzelkonto.

  • Unter FATCA gilt der wirtschaftlich Berechtigte als Kontoinhaber. Wir werden Ihnen für den wirtschaftlich Berechtigten eine Selbstdeklaration zustellen, die Sie dann einreichen müssen. In diesen Fällen müssen Sie nicht noch das Formular W-8IMY einreichen. Falls es sich beim wirtschaftlich Berechtigten um eine US-Person handelt, müssen Sie uns als Bank vom Bankkundengeheimnis entbinden, damit wir das Reporting im Namen dieser US-Person vornehmen können.

Was ist eine GIIN?

  • Eine GIIN ist eine eindeutige Identifikationsnummer für Finanzinstitute. GIIN werden direkt durch die amerikanischen Steuerbehörden (IRS) vergeben. Jedes Finanzinstitut und zahlreiche Fonds haben eine GIIN. Für andere Unternehmen ist die GIIN eine Ausnahme.

Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen, erwähnt in der Selbstdeklaration?

  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind bilaterale Abkommen zwischen den USA und anderen Ländern (z.B. auch der Schweiz). In diesen Abkommen ist geregelt, wie die Besteuerung von Einwohnern und Gesellschaften in den Ländern zwischen diesen aufgeteilt wird. Insbesondere ist dort geregelt, welche Rechte die USA zur Besteuerung von Erträgen (Zinsen, Dividenden) amerikanischer Unternehmen gegenüber Einwohnern und Gesellschaften in den anderen Ländern haben. In der Selbstdeklaration beziehen sich die Angaben daher auf das auf die Gesellschaft anwendbare DBA mit den USA (z.B. bei Schweizer Unternehmen das DBA USA-CH).

Kann eine Firma mit Sitz in den USA ein Konto bei der Zürcher Kantonalbank eröffnen?

  • Nein, die Zürcher Kantonalbank eröffnet grundsätzlich keine Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen mit Sitz in den USA.

Wann verlangt die Bank Dokumente von einer Sitzgesellschaft?

  • Im Falle von Geschäftseröffnungen: Wir benötigen die notwendigen Dokumente noch vor Geschäftseröffnung.
  • Bei Änderungen eines wirtschaftlich Berechtigten sind Sie verpflichtet, uns darüber zu informieren und ein neues Formular A zu unterzeichnen. Im Anschluss daran werden wir Sie zusätzlich um die notwendigen Dokumente zur Erfüllung der Pflichten aus FATCA ersuchen. Die Dokumente können sich sowohl auf die Gesellschaft als auch den wirtschaftlich Berechtigten beziehen.
  • Kundenbeziehungen, die bereits bei Inkrafttreten von FATCA bestanden haben, werden sowohl hinsichtlich des Kontoinhabers (Gesellschaft) als auch der wirtschaftlich Berechtigten vollständig dokumentiert. Wir werden Sie um die notwendigen Dokumente ersuchen.

Selbstdeklaration (SD)

Warum muss eine Schweizer Unternehmung die Selbstdeklaration (SD) ausfüllen?

  • Die Bank ist verpflichtet, mit entsprechenden Nachweisen Ihren FATCA-Status zu dokumentieren und zu klären, ob es sich bei Ihrer Unternehmung um eine US-Person im Sinne von FATCA handelt. Erst aufgrund dessen können wir entscheiden, ob etwas über Sie oder Ihre wirtschaftlich Berechtigten Personen an die amerikanische Steuerbehörde zu melden ist.
  • Falls eine Meldung an die amerikanische Steuerbehörde notwendig ist, werden wir Sie in der entsprechenden SD um Zustimmung bitten.
  • Ohne Ihre Zustimmung erfolgt im Rahmen von FATCA keine namentliche Meldung an die amerikanische Steuerbehörde.

Starten die 90 Tage von vorne, wenn Sie eine neue SD beantragen?

  • Nein, die 90-Tage-Frist beginnt am Tag der ersten Abklärung und kann nicht unterbrochen werden.

Welche SDs existieren bei der Zürcher Kantonalbank?

  • SD für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • SD für steuerbefreite Organisationen
  • SD für Trusts und Stiftungen
  • SD für Behörden und Anstalten
  • SD für Vereine und Verbände
  • SD für Personengesellschaften

Weshalb hat die Zürcher Kantonalbank mehrere SDs im Einsatz?

  • Es ist uns wichtig, den Weg zur FATCA-Klassifizierung für die Kunden einfach zu gestalten, indem wir die vorhandenen Informationen nutzen und daraus ableiten, um welche Art von Kunden es sich handeln könnte.
  • Gestützt auf diese Kategorisierung stellen wir für Sie in den Selbstdeklarationen diese Fragen zusammen, welche Ihnen am besten helfen. Passen die Antworten nicht auf Ihr Unternehmen, so können Sie uns dies auf der Selbstdeklaration angeben und eine andere Selbstdeklaration bzw. ein Formular W-8BEN-E ausfüllen.

Nach welchen Kriterien wird beurteilt, welche SD für Sie passt?

  • Rechtsform
  • NOGA/Branchen-Code (FI/nicht-FI)
  • Domizil (USA / nicht USA)
  • Kommerzielle Tätigkeit (ja/nein)
  • Sitzgesellschaft (ja / nein)
  • Domizil der Firma IGA (IGA 1 / IGA 2/kein IGA), nur für Finanzinstitute
  • Börsenkotierung (ja/nein)

Sie vermuten, eine andere SD ausfüllen zu müssen.

  • Geben Sie Ihre Vermutung auf der Selbstdeklaration an und Sie bekommen eine neue Selbstdeklaration bzw. ein Formular W-8BEN-E.

Warum müssen Sie als öffentlichrechtliche Körperschaft eine SD ausfüllen?

  • Die Bank ist verpflichtet mit entsprechenden Nachweisen zu dokumentieren, dass Sie eine solche sind und somit keine weiteren Aktionen notwendig sind.

Sind die FATCA-Kundenkategorien bei jeder Schweizer Bank gleich?

  • Ja. Allerdings sind unterschiedliche Fragekataloge bzw. Selbstdeklarationen im Einsatz.

Was ist ein Finanzinstitut (FFI)?

Wenn Sie folgende Tätigkeiten ausführen, gelten Sie als Finanzinstitut: 

  • Betreiben von Bankgeschäften
  • Bereitstellen von Einlagen- oder Depotkonten für Kunden
  • Erbringen von Trust- oder Treuhanddienstleistungen
  • Erbringen von Beratungs-, Verwaltungs- und/oder Managementdienstleistungen in Bezug auf Anlagen von Kunden (z.B. Gesellschaftsanteile, Wertpapieranlagen, etc.)
  • Anbieten von rückkaufsfähigen Versicherungsverträgen und/oder Rentenversicherungsverträgen
  • Managen von Investitionsvehikeln
  • Managen von Wertschriftenanlagefonds
  • Anlegen oder Verwalten von Vermögenswerten im Auftrag von Dritten durchführen und mehr als die Hälfte der Bruttoeinkünfte bzw. mehr als die Hälfte der Bilanzaktiven aus Bankkonten bzw. Bankdepots bestehen
  • Um genau abzuklären, ob Sie als FFI gelten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Wir sind nicht berechtigt, Sie bei Ihrer Klassifizierung in Bezug auf FATCA oder sonst im amerikanischen Steuerrecht zu beraten.

Einreichen der Dokumente

In welcher Frist müssen Sie das / die Formular(e) zurück senden?

  • Die Formulare sollten innerhalb von 20 Tagen ausgefüllt an uns retourniert werden. Nach insgesamt 90 Tagen sind wir als Bank verpflichtet, definitiv festzulegen, ob die Dokumente retourniert worden sind oder nicht. Sofern die Dokumente nicht retourniert wurden, werden wir Sie unter Umständen als NPFFI klassifizieren und die Geschäftsbeziehung beenden müssen.

Dürfen die falsch vorausgefüllten Formulare korrigiert werden?

  • Ja, Sie dürfen bzw. müssen die falsch vorausgefüllten Daten durchstreichen und mit den korrekten Daten ergDürfen die falsch vorausgefüllten Formulare korrigiert werden?änzen.

Dürfen die Formulare mit einem Stempel versehen werden?

  • Ja, selbstverständlich können Sie die Formulare mit einem Firmenstempel versehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Unterschriften handschriftlich (kein Stempel) erfolgen müssen.

Müssen die Formulare handschriftlich ausgefüllt werden?

  • Sie können die Formulare sowohl handschriftlich als auch maschinell ausfüllen. Die amerikanischen Formulare (z.B. W-8BEN, W-8BEN-E etc.) sind als ausfüllbare pdf-Dateien verfügbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Unterschriften handschriftlich (kein Stempel) erfolgen müssen.

Wer muss die Formulare unterzeichnen?

  • Eine zur Unterschrift berechtigte Person (Unterschriftenregelung gemäss Handelsregister).

Wann erhalten Sie ein Formular W-8BEN-E?

Wenn eine der untenstehenden Konstellationen auftritt:

  • Sie sind ein Finanzinstitut ausserhalb einem IGA 1 oder IGA 2 Landes und/oder haben keine GIIN zur Verfügung gestellt.
  • Die Angaben auf der Selbstdeklaration haben keine eindeutige Klassifikation ergeben.
  • Die Angaben, die Sie gegenüber Ihrem Kundenbetreuer gemacht haben, haben keine eindeutige Klassifikation ergeben.
  • Depot mit US-Wertschriftengeschäften. 

Was geschieht bei Nichteinreichung der Dokumente?

  • Bei Nichteinreichung der Dokumente müssen juristische Personen unter gewissen Bedingungen als "Non-participating FFI" klassiert werden. Grundsätzlich ist die Geschäftsbeziehung mit Kunden, welche die Dokumente nicht einreichen, nicht zulässig. Ihr Berater wird Sie bei Fragen bzgl. NPFFI Status mit weiteren Informationen versorgen.
  • Zusätzlich werden alle US-Erträge und US-Verkaufserlöse von "Non-Participating FFI" mit oder ohne Meldeeinwilligung mit einer 30%-igen FATCA-Quellensteuer belastet.

Nicht-Finanzinstitute

Die nachfolgende Tabelle dient rein als Hilfestellung und Wegweiser.

Für die definitive FATCA-Klassifizierung weisen wir Sie darauf hin, Ihren Steuerberater zu konsultieren. Wenn der Kontoinhaber kein Finanzinstitut ist, über keinen Spezialstatus verfügt und nicht klar als aktive Gesellschaft (aktive NFFE) gilt, ist die Defaultklassifikation eine passive Gesellschaft (passive NFFE).

Aktive NFEE

Beschreibung Selbstdeklaration (SD) Beispiele
Operative kommerzielle Tätigkeiten, industrielle Produktion, Dienstleistungs­sektor
  • Für Kapital­gesellschaften und Genossen­schaften.
  • Eine aktive Tätigkeit kann auch in einem anderen Rechtskleid vorkommen, deshalb ihr Status auf einer anderen SD dokumentiert werden.
Bäcker, Metzger, Taxi­unternehmungen, Elektro­produzenten, Sachversicherer

Gemeinnützige und/oder steuerbefreite Organisationen

Beschreibung Selbstdeklaration (SD) Beispiele
Karitative oder nicht-gewinnorientierte Tätigkeiten, in der Regel in der Schweiz steuerbefreit (Art. 56 DBG)
  • Für steuerbefreite Organisationen
  • Eine gemeinnützige Tätigkeit kann auch in einem anderen Rechtskleid vorkommen, deshalb ihr Status auf einer anderen SD dokumentiert werden.
Gemeinnützige Stiftungen, Patronale Stiftungen, Pensionskassen, Verein zur Förderung der Kultur

Internationale Organisationen

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Internationale, karitative oder nicht-gewinnorientierte Tätigkeiten, in der Regel steuerbefreit Für steuerbefreite Organisationen UNO, Rotes Kreuz, Internationaler Währungsfonds, WHO

Börsenkotierte Unternehmen inkl. Tochtergesellschaften

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Massgebend für die Klassifizierung unter FATCA ist die Börsenkotierung, allerdings nicht für Finanzunternehmen. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften Roche, Nestlé

Behörden, Regierungen, Anstalten

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Verwaltung und Administration von Mitgliedern/Einwohnern Für Behörden und Anstalten Kantons- und Gemeinde­verwaltungen, Schweizerische Eid­genossenschaft, National­banken Zentralbanken

Vereine und Verbände

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Wahrnehmung von Aktivitäten rund um die Administration von Vereinen und Verbänden Für Vereine und Verbände Jassvereine, Turnvereine, Gewerkschaftsverbände

Passive NFFE

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Erzielung von Einkünften zu mehr als 50% aus Zinsen, Dividenden, Mieten, Lizenzgebühren, etc. oder Bilanzvermögen zu mehr als 50% in Vermögenswerten, die passive Erträge abwerfen. Für Trusts und Stiftungen, Kapital­gesellschaften, Genossen­schaften Trusts, Stiftungen1, Underlying companies von Trusts, Private Immobilien­gesellschaft, Familien AG ohne diskretionäres Vermögens­verwaltungsmandat

Alle substanziellen Beteiligten eines passiven NFFE müssen ebenfalls dokumentiert werden.

1 Ein Trust kann sowohl ein FFI als auch ein passiver NFFE sein. Massgebend dafür ist, ob der Trustee eine juristische Person ist, ob der Trust professionell verwaltet wird, was die Bilanz- und Ertragsrelation ist, ob ein Vermögensverwaltungsmandat bei einer Bank oder einem externen Vermögenverwalter besteht, u.ä..

US Territorien

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Unternehmen mit Gründung oder Sitz in den USA Keine, da keine Geschäftstätigkeit mit der Zürcher Kantonalbank US-Firmen

Zu US Territorien gehören Amerikanisch-Samoa, Guam, die Nördlichen Marianen, Puerto Rico und die Amerikanischen Jungferninseln.

Einfache Gesellschaften

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Personen­vereinigungen mit kommerziellem Zweck Für Personen­gesellschaften Arbeits­gemeinschaften

Einfache Gesellschaften können alternativ die Regeln über ein Gemeinschaftskonto anwenden, d.h. sämtliche Gesellschafter sind auf ihren US-Status/FATCA-Status abzuklären und zu dokumentieren.

Finanzinstitute

Die nachfolgende Tabelle dient rein als Hilfestellung und Wegweiser.

Für die definitive FATCA-Klassifizierung weisen wir Sie darauf hin, Ihren Steuerberater zu konsultieren.

FFI mit Rapportierungspflicht

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Erbringung von Finanz­dienstleistungen wie Verwahrung von Wertschriften, Abwicklung von Finanztransaktionen für Dritte, etc.
  • Keine
  • W-8-BEN-E bzw. die Lieferung einer GIIN (sofern Domizil ausserhalb IGA Land) zur Klassifizierung
Banken, Broker, Lebens­versicherer, Investment­gesellschaften

FFI ohne Rapportierungspflicht

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Finanzinstitute, die unter FATCA keiner Rapportierung unterliegen (abhängig von gewissen Voraussetzungen)
  • Keine
  • W-8-BEN-E bzw. die Lieferung einer GIIN (sofern Domizil ausserhalb IGA Land) zur Klassifizierung
Family Offices, Anlagefonds, Asset Manager ohne eigene Kontoführung, Investmentgesellschaften (SICAF)

Vorsorgeeinrichtungen

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Ausgenommene Einrichtungen, deren Geschäftstätigkeit hauptsächlich die Verwaltung oder Ausrichtung von Renten oder Vorsorgeleistungen betreffen Für steuerbefreite Organisationen und/oder W-8-BEN-E für Pensionskassen, falls in US Wertschriften investiert wird und der 0% Quellensteuersatz zur Anwendung gelangen soll Pensionskassen

Trusts, Trustees, Investmentunternehmen

Beschreibung Selbstdeklaration Beispiele
Erbringung treuhänderischer Dienstleistungen, eng gehaltene Investment­unternehmen, Gesellschaften mit weniger als 20 Einzelanlegern
  • Für Trusts und Stiftungen und evtl. W-8BEN-E oder W-8IMY
  • Für Kapital­gesellschaften und Genossen­schaften (für underlying companies)
Trustee-documented Trusts, Sponsored Investment Vehicles, Sponsored Closely Held Investment Vehicles, Liechtensteinische Stiftungen, Trusts
  • Ein Trust kann sowohl ein FFI als auch ein passiver NFFE sein. Massgebend dafür ist, ob der Trustee eine juristische Person ist, ob der Trust professionell verwaltet wird, was die Bilanz- und Ertragsrelation ist, ob ein Vermögensverwaltungsmandat bei einer Bank oder einem externen Vermögenverwalter besteht, u.ä..
  • Ein Trustee ist zumeist ein FFI, wenn es sich um eine juristische Gesellschaft handelt, die professionell Trusts verwaltet und damit einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes generiert.

Jüngste Aktualisierung: März 2021