Rechtliches

Natürliche Personen

Ausführliche Informationen zu FATCA und das Vorgehen für Privatpersonen.

Generelles

Gilt FATCA nur für die Zürcher Kantonalbank?

  • Die Schweiz hat mit den USA einen Staatsvertrag über FATCA unterzeichnet. Dieser ist Schweizer Recht und FATCA gilt für alle Schweizer Banken.

Muss die FATCA Dokumentation bei jeder Schweizer Bank eingereicht werden?

  • Ja.

In welcher Frist müssen Sie das/die Formular(e) zurück senden?

  • Die Formulare sollten innerhalb von 20 Tagen ausgefüllt an uns retourniert werden. Nach insgesamt 90 Tagen sind wir als Bank verpflichtet, definitiv festzulegen, ob die Dokumente retourniert worden sind oder nicht. Sofern die Dokumente nicht retourniert wurden, müssen wir Sie beispielsweise als „non-consenting“ kategorisieren (siehe auch „Sie sind „non-consenting“. Was geschieht?“).

Starten die 90 Tage von vorne, wenn Sie eine neue Selbstdeklaration (SD) beantragen?

  • Nein, die 90-Tage-Frist beginnt am Tag der ersten Abklärung und kann nicht unterbrochen werden.

Sie haben nur ein Gemeinschaftskonto und erhalten die Dokumente.

  • Auch wenn Sie über kein eigenes Konto verfügen, erhalten Sie die Dokumente. Gemeinschaftskonten werden immer über die beteiligten Einzelpartner abgeklärt. 

US-Personen

Welche Dokumente müssen Sie einreichen?

  • Eine Selbstdeklaration sowie das W-9 Formular (Request for Taxpayer Identification Number and Certification).

Was geschieht nach Einreichung der Dokumente?

  • Wir prüfen Ihre Personalien. Die Daten über Ihre Bankgeschäfte werden wir gemäss Staatsvertrag jährlich in die USA übermitteln.

Welche Daten werden an die USA geliefert?

  • Bei Vorhandensein aller notwendigen Dokumente: Name, Vorname, Adresse, TIN (SSN), Kontonummer, Währung und Saldo per Ende Jahr, Zinsertrag, Depotnummer und Total Vermögenswert per Ende Jahr in USD oder Reportingwährung, sämtliche Vermögenserträge (Zinsen, Dividenden etc), Verkaufserlöse, Rückzahlungen. Die Einführung erfolgt sukzessive in den nächsten Jahren.

Was geschieht bei Nichteinreichung der Dokumente?

  • Bankbeziehungen von US-Personen, die ihre Offenlegung gegenüber dem IRS verweigern, müssen von der Bank als sog. US-Konten ohne Zustimmungserklärung behandelt werden. Diese werden kurz mit „non-consenting“ bezeichnet.

Sie sind „non-consenting“. Was geschieht?

  • Im ersten Schritt werden „non-consenting“ Kunden nicht namentlich, sondern anonym in einem Pool im Januar des Folgejahres gemeldet. Diese Meldung kann verhindert werden durch das Einreichen der Dokumente bis zum Jahresende (31.12.) des vorhergehenden Jahres.
  • Basierend auf dieser anonymen Meldung können die USA Gruppenanfragen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stellen. Daraufhin wird die ESTV die Daten der betroffenen Kunden bei der Bank anfordern. Da die Bank nach Schweizer Recht verpflichtet ist, diese Daten herauszugeben, wird sie diese an die ESTV übermitteln. Diese Daten umfassen die Kundennamen und detaillierte Informationen über die Bankbeziehung. Den genauen Ablauf entnehmen Sie dem Ihnen zugestellten Schreiben der ESTV anlässlich unserer Information, dass wir Ihre Kundenbeziehung als „non-consenting“ eingestuft haben.
  • Wir können die Geschäftsbeziehung mit Ihnen als „non-consenting“ Kunde nicht fortführen und werden diese aufheben.

Sie haben Ihre US-Staatsbürgerschaft abgegeben.

  • Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein: Eine Kopie eines Nicht-US-Identifikationsausweises, eine (neue) Selbstdeklaration, ein W-8BEN Formular, eine Kopie des „Loss of Nationality“-Zertifikats sowie frühestmöglich eine Kopie des Formulars 8854.

Sie haben Ihre Greencard zurückgegeben.

  • Bitte reichen Sie folgende Dokumente ein: Eine Kopie eines Nicht-US-Identifikationsausweises, eine (neue) Selbstdeklaration, ein W-8BEN Formular, eine Kopie des I-407 Formulars (Greencard Abandonment) sowie frühestmöglich eine Kopie des Formulars 8854.

Sie befinden sich im „Offenlegungsprozess“.

  • Befindet sich eine US-Person im Offenlegungsprozess, benötigen wir neben einer korrekt ausgefüllten Selbstdeklaration und dem Formular W-9 eine Bestätigung eines Anwalts/Steuerberaters über die Bestrebungen des Kunden zur Offenlegung. 

Nicht-US-Personen

Weshalb müssen Sie die Dokumente einreichen?

  • Wir sind verpflichtet einen Nachweis einzuholen, dass es sich bei Ihnen nicht um eine US-Person im Sinne von FATCA handelt.

Welche Dokumente müssen Sie einreichen?

  • Wir benötigen eine Selbstdeklaration, sofern kein US-Indiz (siehe separater Abschnitt) vorliegt.

Was geschieht nach Einreichung der Dokumente?

  • Es werden keine weiteren Schritte unternommen.
  • Bitte beachten Sie, dass wir bei Konten mit verschiedenen Vertragspartnern zusätzliche Erklärungen/Dokumente benötigen können. Ist neben Ihnen eine US-Person als Mitinhaber am Konto aufgeführt, so ist auch Ihr Einverständnis zur Aufhebung des Bankkundengeheimnisses für diese Geschäftsbeziehung erforderlich, damit dieses Konto auf den Namen der US-Person gemeldet werden kann. Dies gilt auch für Erbengemeinschaften, wenn eine US-Person Erbe ist.

Was geschieht bei Nichteinreichung der Dokumente?

  • Auch Nicht-US-Personen können aufgrund fehlender Dokumente in den Status „non-consenting“ geraten. Wir werden Kunden, die „non-consenting“ sind, in einem separaten Brief darüber informieren. Unabhängig davon können wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen nicht weiterführen.

Sie sind „non-consenting“. Was geschieht?

  • Im ersten Schritt werden „non-consenting“ Kunden nicht namentlich, sondern anonym in einem Pool im Januar des Folgejahres gemeldet. Diese Meldung kann verhindert werden durch das Einreichen der Dokumente bis zum Jahresende (31.12.) des vorhergehenden Jahres.
  • Basierend auf dieser anonymen Meldung können die USA Gruppenanfragen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) stellen. Daraufhin wird die ESTV die Daten der betroffenen Kunden bei der Bank anfordern. Da die Bank nach Schweizer Recht verpflichtet ist, diese Daten herauszugeben, wird sie diese an die ESTV übermitteln. Diese Daten umfassen die Kundennamen und detaillierte Informationen über die Bankbeziehung. Den genauen Ablauf entnehmen Sie dem Ihnen zugestellten Schreiben der ESTV anlässlich unserer Information, dass wir Ihre Kundenbeziehung als „non-consenting“ eingestuft haben.
  • Wir können die Geschäftsbeziehung mit Ihnen als „non-consenting“ Kunde nicht fortführen und werden diese aufheben. 

US-Indizien

Was sind US-Indizien?

  • US Telefonnummer
  • Banklagernd Versandinstruktion
  • c/o Adresse in den USA
  • c/o Adresse nicht USA und Vermögen grösser 1 Mio
  • Dauerauftrag in die USA (Zahlung an US-Bank)
  • Vollmacht an Person mit US-Adresse 

Sie haben eine US-Telefonnummer, sind aber keine US-Person.

  • Füllen Sie die Ihnen zugestellten Dokumente (Selbstdeklaration und Formular W-8BEN) aus und stellen Sie uns diese zur Verfügung, inklusive einer Kopie des Nicht-US-Identifikationsausweises (falls nicht bereits eingereicht).
  • Damit verfügen wir als Bank über den erforderlichen Nachweis, dass es sich bei Ihnen nicht um eine US-Person handelt. Es werden somit keine Daten geliefert und es entstehen für Sie keine weiteren Folgen. Falls Ihre US-Telefonnummer nicht mehr aktuell ist, geben Sie uns gleichzeitig schriftlich die Umstände bekannt und lassen Sie die veralteten Angaben löschen. Der vorstehende Nachweis (Selbstdeklaration und Formular W-8BEN) ist jedoch auch in diesem Fall zu erbringen.

Sie haben ein US-Indiz und erhalten mehrere Formulare.

  • In diesem Fall genügt es nicht, nur die (in deutscher Sprache verfasste) Selbstdeklaration zurückzuschicken. Der Staatsvertrag schreibt zwingend vor, dass zum Ausräumen eines US-Indizes das Formular W-8BEN benötigt wird. Dieses müssen Sie zwingend in der englischen Originalversion abgeben.
  • Reichen Sie das Formular W-8BEN und die Selbstdeklaration nicht innerhalb von insgesamt 90 Tagen unterschrieben ein, werden Sie als „non-consenting“ (siehe auch „Sie sind non-consenting“) eingestuft.

Kann das US-Indiz durch Stornierung des Dauerauftrages eliminiert werden?

  • Nein, der Staatsvertrag schreibt zwingend vor, dass ein aufgetretenes US-Indiz mittels Dokumentation (Selbstdeklaration, Formular W-8BEN) ausgeräumt werden muss.

Jüngste Aktualisierung: März 2021