ZKB TWINT Teilnahmebedingungen

TWINT Wettbewerb für Neuregistrierungen

  • Wer sich vom 1. November 2021 bis 30. November 2021 erstmals in der ZKB TWINT App registriert und die App mit dem ZKB-Konto verknüpft, nimmt automatisch an der Verlosung von CHF 1000.– teil.
  • Teilnahmeschluss für die Verlosung ist Dienstag, 30. November 2021, um 24.00 Uhr. Alle bis dahin bei der Zürcher Kantonalbank eingegangenen Neuregistrierungen nehmen an der Verlosung teil. Die Teilnahme ist kostenlos, und es besteht kein Bezahl- oder sonstiger Nutzungszwang mit der ZKB TWINT App.
  • Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der ZKB TWINT App.
  • Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind ausschliesslich volljährige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Jede Person ist nur einmal teilnahmeberechtigt.

Die Gewinnerin oder der Gewinner wird nach Teilnahmeschluss mittels Zufallsverfahren ausgelost und mittels Tipp-Nachricht in der ZKB TWINT App informiert. Die Gewinnerin oder der Gewinner hat das Recht, vom Gewinn zurückzutreten. In diesem Fall hat sich die Kundin oder der Kunde an den Kundendienst der ZKB TWINT App zu wenden.

Bei Betrug oder Missbrauch

Falls Betrug oder Missbrauch vermutet wird, behält sich die Zürcher Kantonalbank das Recht vor, ohne Angabe von Gründen einzelne TWINT Nutzerinnen und Nutzer von der Verlosung auszuschliessen, die Verlosung zu stoppen oder bei Gewinn der Verlosung durch Mehrfachregistrierungen den Preis zurückzufordern. Bei Ausschluss oder Stopp der Verlosung entsteht kein Auszahlungs- oder Schadenersatzanspruch.

Haftungsausschluss

Veranstalter dieser Verlosung ist die Zürcher Kantonalbank. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Zürcher Kantonalbank jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Verlosung aus. Anwendbar ist Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.