Güter- und erbrechtliche Beratung

Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, legt das Gesetz fest, wer erbt. Mit einer Nachlassplanung gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen lassen Ihnen dazu einen grossen Spielraum. Wir zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf und beraten Sie umfassend und kompetent bei der Regelung Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge.

Vorteile der güter- und erbrechtlichen Beratung

Übersicht gewinnen

Sie kennen Ihren persönlichen Handlungsspielraum nach Schweizer Recht.

Konfliktrisiko minimieren

Mit formell und inhaltlich korrekt abgefassten Dokumenten schaffen Sie die Grundlage für eine reibungslose Erbteilung.

Massgeschneiderte Lösung entwickeln

Sie erhalten eine individuelle Lösung, die Vorsorge- und Steueraspekte berücksichtigt.

Gewissheit erhalten

Sie schaffen die besten Voraussetzungen für eine geordnete Erbteilung nach Ihren Wünschen.

So funktioniert die güter- und erbrechtliche Beratung

Unsere Spezialisten beraten Sie umfassend und kompetent bei der Regelung Ihrer persönlichen Vermögensnachfolge. Schildern Sie uns Ihre Pläne, Ziele und Vorstellungen, und wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihre Bedürfnisse und Erwartungen bestmöglich erfüllt.

Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Nachlassteilung. Als neutrale Willensvollstreckerin verwalten wir dabei die Erbschaft, begleichen Schulden und richten Vermächtnisse aus. Wir führen die Nachlassteilung so durch, dass sowohl Ihr letzter Wille als auch die gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.

Wer profitiert von der güter- und erbrechtlichen Beratung?

Diese Beratung richtet sich an alle Personen, welche sich für den Todesfall absichern möchten. Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz und wünschen eine Beratung nach Schweizer Recht in deutscher Sprache? Dann ist dieses Angebot ideal für Sie.

Welche Fragen werden beantwortet?

  • Wer erbt von Gesetzes wegen?
  • Wie frei kann ich über meinen Nachlass verfügen?
  • Wie kann ich meinen Ehe- oder Lebenspartner so weit wie möglich finanziell absichern?
  • Was kann ich tun, um Streitereien unter meinen Erben vorzubeugen?
  • Was muss ich beachten, wenn ich Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen will?
  • Wie muss ich ein Testament verfassen, damit es gültig ist?
  • Wie kann ich die ZKB als Willensvollstreckerin einsetzen?

Unser Honorar, Ihre Investition

Unser Honoraransatz beträgt CHF 250.– pro Stunde, zuzüglich Mehrwertsteuer. Administrationskosten werden pauschal CHF 50.–, zuzüglich Mehrwertsteuer, verrechnet.