Rechtliches

Zustimmungserklärung

Offenlegung von Kundendaten bei Finanzmarkt- und Fremdwährungsgeschäften.

Bitte lesen Sie die nachfolgenden rechtlichen Hinweise im Zusammenhang mit der Zustimmungserklärung zur Offenlegung von Kundendaten bei Finanzmarkt- und Fremdwährungsgeschäften.

Die Zürcher Kantonalbank handelt und verwahrt Effekten sowie Finanzinstrumente mit Auslandsbezug und/oder tätigt Treuhandanlagen und Fremdwährungsgeschäfte im Auftrag des Kunden. In diesem Zusammenhang kann es aufgrund ausländischen Rechts und vertraglicher Bestimmungen erforderlich sein, dass die Zürcher Kantonalbank offenlegen muss, für wen sie tätig ist. Damit, wo notwendig, Daten offengelegt werden können, wird eine Einwilligung der Kunden benötigt.

Zurzeit verlangt die Zürcher Kantonalbank eine Zustimmungserklärung im Zusammenhang mit den folgenden Dienstleistungen:

  • Handel und Verwahrung von Effekten und Finanzinstrumenten mit Auslandsbezug
  • Anlageberatung (mit Vertrag)
  • Vermögensverwaltung

Weitere Informationen können der Zustimmungserklärung, dem Merkblatt Offenlegung oder dem Informationsblatt der Schweizerischen Bankiervereinigung entnommen werden.

Muster Zustimmungserklärung (PDF, 123 KB)

Merkblatt Offenlegung (PDF, 147 KB)

Informationsblatt Schweizerische Bankiervereinigung  (Quelle SBVg)

 

Jüngste Aktualisierung: März 2023