Rechtliches

Sorgfaltspflichten

Die umfangreichen Pflichten der Schweizer Banken zur Verhinderung von Geldwäscherei und deren Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden.

Der gute Ruf des Finanzplatzes Schweiz

Ein sauberer Finanzplatz ist für den guten Ruf der Schweiz von zentraler Bedeutung. Die Schweiz hat ein Interesse daran, Gelder krimineller Herkunft vom Finanzplatz fernzuhalten und so dessen Reputation zu schützen. Der schweizerische Gesetzgeber hat deshalb mit den Artikeln 305bis und 305ter des Strafgesetzbuches (StGB), dem Geldwäschereigesetz (GwG) sowie den ausführenden Verordnungen und Regelwerken ein umfassendes Abwehrnetz zur Verhinderung von Geldwäscherei geschaffen. Diese Bestimmungen auferlegen sämtlichen Finanzdienstleistern (Banken, Fondsleitungen, Lebensversicherungen, Wertpapierhäusern, Treuhändern, Vermögensverwaltern etc.) umfangreiche Pflichten.

Strenge gesetzliche Pflichten der Schweizer Banken

Die Banken sind verpflichtet, ihre Kunden durch amtliche Dokumente zu identifizieren. Sie müssen den wirtschaftlich Berechtigten der eingebrachten Vermögenswerte feststellen und verifizieren, die Herkunft der Vermögenswerte abklären, das finanzielle Umfeld des Kunden kennen sowie die damit verbundenen Informationen und Dokumente periodisch auf Aktualität hin überprüfen und bei Bedarf erneuern. Bei operativ tätigen juristischen Personen oder bei Personengesellschaften müssen die Kontrollinhaber festgestellt und verifiziert werden. Ferner verpflichtet die Geldwäschereiverordnung die Banken, sämtliche Transaktionen (Ein- und Auszahlungen, Vergütungen etc.) mittels eines elektronischen Systems zu überprüfen. Dies kann insbesondere auch aufgrund der Erweiterung der Sorgfaltspflichten auf qualifizierte Steuerdelikte zu vertieften Abklärungen führen.

Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden

Zur Wahrnehmung dieser umfangreichen Aufgaben sind wir auf die Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden angewiesen:

  • Bei Eröffnung einer Geschäftsbeziehung muss die Bank ihre Kunden identifizieren, den Hintergrund der eingehenden Vermögenswerte, den Verwendungszweck des Kontos sowie den wirtschaftlich Berechtigten abklären.
  • Periodisch sind die vorhandenen Kundenangaben auf deren Aktualität zu überprüfen und durch die Kunden zu bestätigen oder zu erneuern.
  • Zudem ist die Bank verpflichtet, die Kundenangaben risikobasiert mit Dokumenten (Verträgen, Register-Auszügen, Formular A, etc.) zu verifizieren und zu dokumentieren.
  • Fällt der Bank eine Transaktion auf, die aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung als ungewöhnlich eingestuft wird, muss der Hintergrund dieser Transaktion abgeklärt werden.

Jüngste Aktualisierung: März 2023