Rechtliches

Natürliche Personen

Ausführliche Informationen zu AIA und das Vorgehen für Privatpersonen.

Generelles

Wann wird der AIA in der Schweiz eingeführt?

Die Schweiz hat den AIA am 1. Januar 2017 eingeführt. Ab 2018 wird die Schweizer Steuerbehörde die relevanten Informationen den zuständigen Steuerbehörden melden.

Mit welchen Ländern hat die Schweiz AIA Abkommen initiiert?

Hier finden Sie Liste der Bundesverwaltung über alle Länder, mit denen ein AIA Abkommen existiert:

Liste aufrufen (Quelle Bundesverwaltung) 

Was bedeutet der AIA für die Abgeltungssteuer Österreich bzw. Grossbritannien?

Österreich und Grossbritannien haben beschlossen am AIA teilzunehmen. Für Kunden mit Domizil Österreich und Grossbritannien gibt es ab 1. Januar 2017 keine Möglichkeit der anonymen Abgeltung mehr.‎

Welche Institute betrifft der AIA?

Der AIA betrifft alle Finanzinstitute in der Schweiz. Diese sind gesetzlich verpflichtet den AIA ab 1. Januar 2017 umzusetzen.

Betroffene Kunden

Sind Sie betroffen?

Ab 1. Januar 2017 ist die Zürcher Kantonalbank verpflichtet, die Hauptsteuerdomizile ihrer Kunden zu identifizieren. Somit sind auch Sie betroffen (siehe auch "Nächste Schritte - Was müssen Sie unternehmen?").

In welchem Fall werden Sie gemeldet?

Siehe "Meldungen - Werden Sie gemeldet?" 

Meldungen

Werden Sie gemeldet?

  • Unter dem AIA werden alle Kunden gemeldet, welche ihr Hauptsteuerdomizil nicht in der Schweiz haben, sondern in einem Land, welches mit der Schweiz ein Abkommen zum AIA abgeschlossen hat.

  • Beispiele:
Nationalität Domizil Meldung
Spanier Hauptsteuer­domizil Spanien Ja
Schweizer Hauptsteuer­domizil Spanien Ja
Spanier Hauptsteuer­domizil Türkei Nein
Schweizer Hauptsteuer­domizil Türkei Nein
Deutscher Hauptsteuer­domizil Schweiz Nein
Schweizer Hauptsteuer­domizil Schweiz Nein
Alle Nationalitäten Hauptsteuer­domizil Österreich Ja
Alle Nationalitäten Hauptsteuer­domizil Grossbritannien Ja

Werden Sie als Auslandschweizer gemeldet?

Sollten Sie als Auslandschweizer Ihr Hauptsteuerdomizil in einem Land haben, das ein Abkommen zum AIA mit der Schweiz abgeschlossen hat, werden Sie gemeldet (siehe auch Beispiele unter "Werden Sie gemeldet?").

Welche Informationen über Sie meldet die Bank?

  • Kundendaten:
    - Name
    - Adresse
    - Geburtsdatum
    - TIN (Steuernummer)
    - Kontonummer
  • Finanzdaten:
    - Konto- / Depotstand
    - Brutto-Anlageerträge inkl. Zinsen und Dividenden
    - Brutto-Veräusserungserlöse

An wen meldet die Bank Ihre Informationen?

An die Schweizer Steuerbehörde EStV. Die EStV leitet diese Informationen an die Steuerbehörden des entsprechenden Landes weiter (Siehe "Generelles - Mit welchen Ländern hat die Schweiz AIA Abkommen initiiert?").

Bleibt das Bankkundengeheimnis in der Schweiz gewahrt?

Ja. 

 

Jüngste Aktualisierung: März 2021