Natürliche Personen
Ausführliche Informationen zu AIA und das Vorgehen für Privatpersonen.
Generelles
Generelles
Wann wird der AIA in der Schweiz eingeführt?
Die Schweiz hat den AIA am 1. Januar 2017 eingeführt. Ab 2018 wird die Schweizer Steuerbehörde die relevanten Informationen den zuständigen Steuerbehörden melden.
Mit welchen Ländern hat die Schweiz AIA Abkommen initiiert?
Hier finden Sie Liste der Bundesverwaltung über alle Länder, mit denen ein AIA Abkommen existiert:
Liste aufrufen (Quelle Bundesverwaltung)
Was bedeutet der AIA für die Abgeltungssteuer Österreich bzw. Grossbritannien?
Österreich und Grossbritannien haben beschlossen am AIA teilzunehmen. Für Kunden mit Domizil Österreich und Grossbritannien gibt es ab 1. Januar 2017 keine Möglichkeit der anonymen Abgeltung mehr.
Welche Institute betrifft der AIA?
Der AIA betrifft alle Finanzinstitute in der Schweiz. Diese sind gesetzlich verpflichtet den AIA ab 1. Januar 2017 umzusetzen.
Betroffene Kunden
Betroffene Kunden
Sind Sie betroffen?
Ab 1. Januar 2017 ist die Zürcher Kantonalbank verpflichtet, die Hauptsteuerdomizile ihrer Kunden zu identifizieren. Somit sind auch Sie betroffen (siehe auch "Nächste Schritte - Was müssen Sie unternehmen?").
In welchem Fall werden Sie gemeldet?
Siehe "Meldungen - Werden Sie gemeldet?"
Meldungen
Meldungen
Werden Sie gemeldet?
- Unter dem AIA werden alle Kunden gemeldet, welche ihr Hauptsteuerdomizil nicht in der Schweiz haben, sondern in einem Land, welches mit der Schweiz ein Abkommen zum AIA abgeschlossen hat.
- Beispiele:
Nationalität | Domizil | Meldung |
---|---|---|
Spanier | Hauptsteuerdomizil Spanien | Ja |
Schweizer | Hauptsteuerdomizil Spanien | Ja |
Spanier | Hauptsteuerdomizil Türkei | Nein |
Schweizer | Hauptsteuerdomizil Türkei | Nein |
Deutscher | Hauptsteuerdomizil Schweiz | Nein |
Schweizer | Hauptsteuerdomizil Schweiz | Nein |
Alle Nationalitäten | Hauptsteuerdomizil Österreich | Ja |
Alle Nationalitäten | Hauptsteuerdomizil Grossbritannien | Ja |
Werden Sie als Auslandschweizer gemeldet?
Sollten Sie als Auslandschweizer Ihr Hauptsteuerdomizil in einem Land haben, das ein Abkommen zum AIA mit der Schweiz abgeschlossen hat, werden Sie gemeldet (siehe auch Beispiele unter "Werden Sie gemeldet?").
Welche Informationen über Sie meldet die Bank?
- Kundendaten:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- TIN (Steuernummer)
- Kontonummer
- Finanzdaten:
- Konto- / Depotstand
- Brutto-Anlageerträge inkl. Zinsen und Dividenden
- Brutto-Veräusserungserlöse
An wen meldet die Bank Ihre Informationen?
An die Schweizer Steuerbehörde EStV. Die EStV leitet diese Informationen an die Steuerbehörden des entsprechenden Landes weiter (Siehe "Generelles - Mit welchen Ländern hat die Schweiz AIA Abkommen initiiert?").
Bleibt das Bankkundengeheimnis in der Schweiz gewahrt?
Ja.
Jüngste Aktualisierung: März 2021