Rechtliches

Whistleblowing

Sicheres System zur Meldung von mutmasslichem Fehlverhalten, bei Bedarf auch anonym.

Allgemeines

Die Integrität und Reputation der Zürcher Kantonalbank gehören zu den wichtigsten Gütern des Unternehmens. Daher sind die Zürcher Kantonalbank und deren Konzerngesellschaften darauf angewiesen, von ihren Mitarbeitenden oder von Dritten (wie z.B. Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern) Meldungen über mutmassliches Fehlverhalten innerhalb ihrer Organisation zu erhalten. Mitarbeitende, die im guten Glauben eine Meldung erstatten, haben keine nachteiligen Konsequenzen zu befürchten.

Meldeplattform

Die Zürcher Kantonalbank hat dazu eine hochsichere Meldeplattform (BKMS®-Meldesystem) geschaffen, um mutmassliches Fehlverhalten innerhalb ihrer Organisation zu melden, falls gewünscht auch anonym. Als Fehlverhalten gelten beispielsweise Verstösse gegen das Straf-, Aufsichts- und Verwaltungsrecht sowie andere gesetzliche Regelungen und interne Vorgaben. Kundenreklamationen richten Sie bitte wie gewohnt an unsere Kontaktstellen: Kontakt aufnehmen

Unabhängige Meldestelle

Meldungen können entweder via BKMS®-Meldesystem erfasst werden oder in brieflicher Form an die unabhängige Meldestelle gesandt werden.

  • per BKMS®-Meldesystem: Fehlverhalten melden
  • per Post: Streiff von Kaenel AG, Rechtsanwälte, Bahnhofstrasse 67, Postfach, 8620 Wetzikon

Weiteres Vorgehen

Relevante Verstösse werden von der Anwaltskanzlei Streiff von Kaenel AG an eine Vertrauensperson der Zürcher Kantonalbank weitergeleitet und anschliessend von der zuständigen Stelle gemäss den internen Vorgaben und Weisungen untersucht. Dabei werden allfällige Interessenkonflikte entsprechend berücksichtigt.

Vertraulichkeit

Alle Informationen und Abklärungen werden vertraulich behandelt. Die Mitarbeitenden der Meldestelle unterstehen dem Geschäfts- und Bankgeheimnis.

Vielen Dank

Durch Ihre Hinweise helfen Sie uns, finanzielle Schäden abzuwenden, unsere Reputation aufrechtzuerhalten und den nachhaltigen Erfolg der Organisation zu sichern. Wir danken Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.

Jüngste Aktualisierung: Februar 2019