Auszug aus dem ZKB Nachhaltigkeitsbericht zu Klimabelangen (maschinenlesbar)
Nachhaltigkeit in der Konzernstrategie
Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Konzernstrategie der Zürcher Kantonalbank. Dies leitet sich aus dem im Kantonalbankgesetz verankerten Leistungsauftrag ab. Um erfolgreiches wirtschaftliches Handeln und die Ver-antwortung für Umwelt und Gesellschaft dauerhaft in Einklang zu bringen, setzt sich die Zürcher Kantonalbank Nachhaltigkeitsambitionen. Diese orientieren sich an den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs), dem Klimaübereinkommen von Paris sowie der Treibhausgasneutralität 2050.
Nachhaltigkeitspolitik
Die Nachhaltigkeitspolitik formuliert Vorgaben für die Geschäftstätigkeit der Zürcher Kantonalbank entlang den Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Englisch: Environmental, Social, Governance, «ESG»). Sie konkretisiert unsere Nachhaltigkeitsambitionen, die Teil der Konzernstrategie sind. Die Nachhaltigkeitspolitik wird jährlich aktualisiert, von der Generaldirektion verabschiedet und findet auf alle Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten im In- und Ausland sowie auf unseren eigenen Betrieb Anwendung (zkb.ch/nachhaltigkeitspolitik).
Als wichtigen Bestandteil adressiert die Nachhaltigkeitspolitik das Thema Klima und definiert Ausschlüsse für Geschäftsaktivitäten, insbesondere für das Kreditgeschäft (Kreditpolitik). Die Nachhaltigkeitspolitik bildet die Grundlage für ausführende interne Vorgaben für das Finanzierungsgeschäft, das Anlage- und Vorsorgegeschäft, das Kapitalmarktgeschäft und unseren eigenen Betrieb. Als zentrale Anspruchsgruppen sind in der Nachhaltigkeitspolitik unsere Kundschaft, unsere Mitarbeitenden, der Kanton Zürich als Eigentümer, die zuständigen Aufsichtsbehörden, Lieferunternehmen und Partnerschaften sowie die Öffentlichkeit genannt.
Nachhaltigkeitsambitonen in der Konzernstrategie
Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Wir sind bei nachhaltigen Angeboten (Produkten und Dienstleistungen) führend.
Begleitung unserer Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft
Wir begleiten unsere Kundinnen und Kunden mit Produkten und Dienstleistungen auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft. Wir leisten einen aktiven Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität, indem wir die Transition in der Realwirtschaft unterstützen.
Dies machen wir vor allem im Finanzierungs- und Anlagegeschäft: Hierfür definieren wir Klimaziele, die im Nachhaltigkeitsauftrag als Steuerungsmessgrössen des «Leistungsauftrag 2030» verankert sind. In den Kapiteln 5 Umwelt und 6 Soziales und Menschenrechte gehen wir vertieft auf unsere Massnahmen ein.
Skalierung neuer Nachhaltigkeits- und Klimalösungen
Die Erreichung der SDGs und des Netto-Null-Ziels bis 2050 erfordert technologische, unternehmerische und gesellschaftliche Innovationen. Im Rahmen unserer Start-up, Scale-up- sowie Private-Equity-Finanzierungen setzen wir uns für die Entwicklung, Skalierung und Einführung von neuen Nachhaltigkeits- und Klimalösungen ein. Wir gehören zu den grössten Start-up-Finanziererinnen der Schweiz.
Im Rahmen des Unterstützungsauftrages des «Leistungsauftrages 2030» hat sich die Zürcher Kantonalbank finanzielle Ziele für die Innovations- und Bildungsförderung sowie für Start-up-Finanzierungen gesetzt.
Schulungen von Mitarbeitenden
Um unsere Kundinnen und Kunden in eine nachhaltigere Zukunft zu begleiten, werden die Mitarbeitenden der Zürcher Kantonalbank regelmässig zu verschiedenen ESG-Themen geschult.
Management von nachhaltigkeits- und klimabezogenen Finanzrisiken
Gemäss § 4 unserer Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages beachtet die Zürcher Kantonalbank als Universalbank bei der Erfüllung des Leistungsauftrages die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der anerkannten Regeln des Risikomanagements. Dies umfasst das Management von nachhaltigkeits- und klimabezogenen Finanzrisiken.
Wir gestalten Nachhaltigkeitsthemen aktiv.
Beitrag zur Lebensqualität im Kanton Zürich (Corporate Citizenship)
Corporate Citizenship bezeichnet unsere vielfältigen Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, welche über unsere Kern-Geschäftstätigkeit hinausgehen. Wir nehmen unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr, indem wir einen Beitrag zur Wettbewerbskraft und zur Lebensqualität im Kanton Zürich leisten. Diese zwei Wirkungsbereiche sind im «Leistungsauftrag 2030» verankert.
Wir engagieren uns in Brancheninitiativen und gehen hierfür gezielt Mitglied- und Partnerschaften ein. Hierzu ein Auszug der Mitglied- und Partnerschaften mit Bezug zu Nachhaltigkeit:
1 Die Net-Zero Asset Manager Initiative pausiert aktuell.
2 Mitgliedschaft bis zur Auflösung der mitgliederbasierten Allianz und Überführung in ein Referenzrahmenwerk per 3. Oktober 2025.
Betriebliche Nachhaltigkeit
Bei der betrieblichen Nachhaltigkeit legen wir den Fokus auf die Themen Mitarbeiterzufriedenheit, Lohngleichheit, Chancengleichheit sowie Klimaziele im eigenen Betrieb. Zudem sind wir eine der grössten beruflichen Ausbildungsstätten im Kanton Zürich.
Im Rahmen des Nachhaltigkeitsauftrages des «Leistungsauftrages 2030» hat sich die Zürcher Kantonalbank Ziele für die betriebliche Nachhaltigkeit gesetzt, namentlich die Commitment-Ziele für die Mitarbeiterzufriedenheit, die unabhängige Prüfung der Lohngleichheit, sowie DEI-Ziele (s. Kapitel Mitarbeitende), sowie Klimaziele im eigenen Betrieb (s. Kapitel Umwelt).
Corporate Governance
Die Zürcher Kantonalbank verfolgt einen integrierten Nachhaltigkeits-Governance-Ansatz zur Behandlung von Nachhaltigkeitsthemen.
Unsere Corporate Governance wird im Geschäftsbericht auf den Seiten 83 bis 106 beschrieben. Darin sind Informationen enthalten über den Bankrat als Oberleitung der Bank und seine Ausschüsse, deren Zusammensetzung, die Unabhängigkeit der Mitglieder des Bankrates und der Bankratsausschüsse, ihre Amtszeit, die Anzahl der Positionen und Verpflichtungen, ihr Geschlecht, ihren Werdegang und ihre Kompetenzen. Zudem wird darin die Nominierung und Auswahl des Bankrates erläutert.
Die Organisation der Zürcher Kantonalbank folgt den Vorgaben des Bundesrechts (z.B. des Rundschreibens der Finanzmarktaufsicht (FINMA)), des Gesetzes über die Zürcher Kantonalbank sowie des vom Bankrat erlassenen und von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) genehmigten Organisationsreglements für den Konzern und das Stammhaus der Zürcher Kantonalbank sowie weiterer Reglemente (zkb.ch/governance).
In Bezug auf den Leistungsauftrag sind insbesondere die folgenden gesetzlichen und strategischen Vorgaben und Instrumente von Bedeutung:
Gesetz über die Zürcher Kantonalbank (Kantonalbankgesetz)
Die Interessen und die Strategie des Kanton Zürich als Eigentümer der Zürcher Kantonalbank kommen im Gesetz über die Zürcher Kantonalbank zum Ausdruck. Darin sind unter anderem Rechtsform, Zweck (mit dem Leistungsauftrag), Kapitalausstattung, Staatsgarantie, Geschäftskreis, Organisation sowie Gewinnverteilung geregelt.
Organisationsreglement
Das vom Bankrat erlassene Organisationsreglement für den Konzern und das Stammhaus der Zürcher Kantonalbank hält die Grundzüge der konzernweiten Führung, Zusammenarbeit und Organisation auf den Ebenen Bankrat, Bankpräsidium, Generaldirektion und Audit fest. Es werden darin die Geschäftstätigkeiten, Geschäftsbeziehungen, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Konzern festgelegt.
Weiter enthalten sind die wesentlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen im Zusammenhang mit der Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken. Ausserdem regelt es die Organisation der Funktion Compliance und die Grundzüge für die Compliance im Konzern.
Reglement über die Vorbereitung der Wahlen für die Mitglieder des Bankrats und des Bankpräsidiums
In diesem Reglement werden Vorgaben zum Anforderungsprofil sowie zur Vorprüfung und Nominierung zum Bankrat und Bankpräsidium festgelegt.
Richtlinie für die Erfüllung des Leistungsauftrages
Die vom Bankrat erlassenen und Kantonsrat genehmigten, öffentlich verfügbaren Richtlinien für den Leistungsauftrag konkretisieren den in § 2 des Kantonalbankgesetzes verankerten Leistungsauftrag der Zürcher Kantonalbank. Unter anderem werden die Umsetzung im operativen Geschäft (§ 7), die Organe für die Kontrolle des Leistungsauftrages (§ 9 bis § 11) sowie die Instrumente für die Kontrolle (§ 12) konkretisiert.
Wichtigste Instrumente zur Steuerung und Kontrolle des Leistungsauftrages
– Konzernleitbild als Orientierungsrahmen
– «Leistungsauftrag 2030» mit den drei Subaufträgen Versorgungs-, Unterstützungs- und Nachhaltigkeitsauftrag integriert in der Balanced Scorecard, dem strategischen Führungsinstrument der Bank
– Konzernstrategie (inkl. Nachhaltigkeitsambitionen) und Strategien der Geschäftseinheiten (Bereichsstrategien)
– Jahresplanung sowie Zielvereinbarungen der Geschäftseinheiten auf allen Stufen
– Anbindung der Langzeitanwartschaft (LZA) an die Erreichung der Steuerungsmessgrössen aus dem Leistungsauftrag
Nachhaltigkeitspolitik
Die Nachhaltigkeitspolitik wird von der Generaldirektion verabschiedet und findet auf alle Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten im In- und Ausland sowie auf unseren eigenen Betrieb Anwendung (s. Kapitel «Nachhaltigkeit in der Konzernstrategie»).
3.1 Nachhaltigkeit als integraler Bestandteil der Corporate Governance
Der Zweckartikel des Gesetzes über die Zürcher Kantonalbank und die Richtlinien für den Leistungsauftrag bilden die Basis unserer Nachhaltigkeits-Governance. Darin werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf den Leistungsauftrag aufgeführt.
Nachhaltigkeitsthemen werden nicht separat, sondern als integrierter Bestandteil unserer Geschäftspolitik im Rahmen der Corporate Governance der Zürcher Kantonalbank behandelt. Entsprechende Vorgaben, Gremien, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen sind in einem von der Generaldirektion verabschiedeten Rahmenkonzept festgehalten.
Nachhaltigkeit innerhalb der bestehenden Corporate Governance
Kantonsrat
Die Zürcher Kantonalbank steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrates. Diesem obliegt unter anderem die Genehmigung der Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages, welche den in § 2 des Kantonalbankgesetzes verankerten Leistungsauftrag der Zürcher Kantonalbank konkretisieren. Der Zürcher Kantonsrat hat die Oberaufsicht an die Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) delegiert.
Die Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages bilden einerseits die Grundlage für die Sicherstellung und die Kontrolle des Leistungsauftrages durch die Bankorgane. Anderseits bilden sie die Basis für die Überwachung der Einhaltung des Leistungsauftrages durch die AWU und die Prüfung der Rechnung und des Geschäftsberichtes der Zürcher Kantonalbank.
Die AWU bestimmt jährlich ein Schwerpunktthema zum Leistungsauftrag, über das im Geschäftsbericht fokussiert berichtet wird (s. Geschäftsbericht, S. 27–44).
Die Jahresrechnung und die vorliegende Nachhaltigkeitsberichterstattung (inkl. Klimaberichterstattung) werden vom Kantonsrat abgenommen. Die Abnahme der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichterstattung (inkl. Klimaberichterstattung) 2025 durch den Kantonsrat ist für den 1. Juni 2026 vorgesehen.
Bankrat und Ausschüsse
Die Oberleitung der Bank obliegt dem Bankrat. Er erlässt unter anderem die Richtlinien für die Erfüllung des Leistungsauftrages. Im Rahmen seiner Oberleitungs-, Kontroll- und Aufsichtsfunktion ist der Bankrat dafür zuständig, regelmässig die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Erfüllung des Leistungsauftrages zu prüfen. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe überträgt der Bankrat dem Bankpräsidium, welches verantwortlich ist für die Überwachung und die Weiterentwicklung des Leistungsauftrages.
Neben den oben aufgeführten Instrumenten für die Steuerung und Kontrolle des Leistungsauftrages, einschliesslich des Nachhaltigkeitsauftrages und seiner Umsetzung, können das Bankpräsidium oder der Bankrat Vorbehalte für die Genehmigung einzelner Geschäfte anbringen.
Der Bankrat legt als Oberleitungsorgan das Konzernleitbild und die Nachhaltigkeitsambition in der Konzernstrategie fest. Quartalsweise wird der Bankrat zur Risiko- und Finanzlage sowie jährlich zum Leistungsauftrag und zur Nachhaltigkeit informiert. Dabei werden die strategischen Messgrössen des Leistungsauftrages mit den drei Subaufträgen Versorgungs-, Unterstützungs- und Nachhaltigkeitsauftrag inklusive deren Weiterentwicklung durch den Bankrat festgelegt.
Der Prüfausschuss unterstützt den Bankrat bei der Überwachung der internen und externen Revision, des internen Kontrollsystems sowie bei der Überprüfung des Jahresabschlusses und bereitet die diesbezüglichen Entscheide des Bankrates vor. Zudem unterstützt er den Bankrat bei der Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (inkl. Klimaberichterstattung).
Der Entschädigungs- und Personalausschuss (EPA) unterstützt den Bankrat bei personellen Entscheiden, der Personalstrategie sowie der Personal- und Entschädigungspolitik. Im Sinne von Vorberatungen be-reitet er für den Bankrat die entspre-chenden Geschäfte vor und gibt dazu Empfehlungen ab. Unter anderem beurteilt er das Entschädigungssystem der Bank, insbeson-dere auf dessen Marktkonformität, Nachhaltigkeit sowie die Vermei-dung falscher Anreize, welche unter anderem zum Eingehen von un-angemessenen Risiken verleiten könnten.
Der Risikoausschuss des Bankrates unterstützt den Bankrat bei der Aufsicht über das Risikomanagement der Bank und der Einhaltung von regulatorischen Vorschriften zum Management von Risiken. Namentlich nimmt er jährlich eine strukturierte Beurteilung der Angemessenheit des Risikomanagements (Risiko-Orga-nisation, -Vorgaben und -Prozesse) vor und veranlasst notwendige Anpassungen. Diese Beurteilung erfolgt entlang der in der Bank verwende-ten Risikokategorien. Zudem nimmt der Risikoausschuss des Bankrates jährlich, basierend auf der Analyse des Risikoausschusses der General-direktion, die Risikoeinstufung der physischen Klimarisiken und der Transitionsrisiken für die einzelnen Geschäftsfelder zur Kenntnis.
Der IT-Ausschuss unterstützt den Bankrat bei der Festlegung und Überwachung der IT-relevanten Aspekte der Konzernstrategie. Er berät den Bankrat in sämtlichen Fragen, welche die IT der Zürcher Kantonalbank betreffen, und gibt ihm entsprechende Empfehlungen ab.
Generaldirektion und deren Ausschüsse
Die Generaldirektion stellt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse, gegebenenfalls zusammen mit dem Bankpräsidium und dem Bankrat, die Erfüllung des Leistungsauftrages sicher. In die Kompetenz der Generaldirektion (GD) fällt die Festlegung der verschiedenen Geschäftspolitiken.
Sodann ist die Generaldirektion für die Verabschiedung der Nachhaltigkeitspolitik zuständig (s. Kapitel Nachhaltigkeit in der Konzernstrategie).
Die Steuerung und Überwachung des Umweltmanagementsystems obliegt ebenfalls der Generaldirektion. Eine besondere Überwachungs- und Steuerungsfunktion hat der CEO der Zürcher Kantonalbank als Umweltbeauftragter der Generaldirektion inne.
Risiko-, Konflikt- und Compliance-Ausschuss der Generaldirektion
Der Risikoausschuss der Generaldirektion unterstützt die Generaldirektion bei der Gestaltung des Risikomanagements der Bank, insbesondere bei den Verfahren für die Identifikation, Beurteilung, Steuerung, Bewirtschaftung und Überwachung von Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationellen Risiken sowie der Compliance-Risiken. Ab 2026 besteht zusätzlich ein Compliance-Ausschuss, der diese Aufgaben für Compliance-Risiken übernimmt.
Die Ausschüsse entscheiden im Rahmen der von der Generaldirektion delegierten Kompetenzen. Der Risikoausschuss der Generaldirektion nimmt die umfassende jährliche Einschätzung der klimabezogenen Finanzrisiken vor, die von der Geschäftseinheit Risk vorbereitet wird.
Der Konfliktausschuss unterstützt die Generaldirektion bei der Behandlung von Geschäften mit besonderen geschäftspolitischen Risiken, Interessenkonflikten oder besonderen Auswirkungen auf die Reputation der Zürcher Kantonalbank.
Vertriebsausschuss
Der Generaldirektion obliegt die Behandlung von vertriebs-, marken- und marketingspezifischen Themen. Sie wird dabei vom Vertriebsausschuss unterstützt.
Steuerungsausschuss für den Leistungsauftrag (SALA)
Der Steuerungsausschuss für den Leistungsauftrag ist in § 11 der Richtlinie für die Erfüllung des Leistungsauftrages verankert. Der SALA berät und unterstützt das Bankpräsidium, den Bankrat und die Generaldirektion in allen Belangen des Leistungsauftrages.
Er besteht aus Vertretern aller Geschäftseinheiten. Der CEO ist Vorsitzender des SALA und der CFO ist stellvertretender Vorsitzender. Der Vorsitzende steht im engen Austausch mit der Leitung der Fachstelle Leistungsauftrag, welche die Sitzungen in Rücksprache mit dem Vorsitzenden des SALA plant und koordiniert. Der SALA steuert den Leistungsauftrag indem er:
– Anpassungen der Nachhaltigkeitspolitik initiiert und entwickelt,
– die Integration der Nachhaltigkeit in die Geschäftsbereichsstrategien fördert,
– zusammen mit anderen Fachfunktionen die Umsetzung von regulatorischen Vorgaben zu Nachhaltigkeitsthemen berät,
– wichtige nationale und internationale Rahmenwerke, Initiativen und Allianzen im Bereich der Nachhaltigkeit analysiert,
– als vorberatendes Organ für die Neuentwicklung von Produkten und Dienstleistungen dient, bei denen Nachhaltigkeit ein zentrales Merkmal ist oder Nachhaltigkeitswirkungen eine wesentliche Rolle spielen,
– geschäftseinheitenübergreifende Aufträge und Initiativen zum Leistungsauftrag behandelt,
– die Steuerungsmessgrössen des Leistungsauftrages und die Jahresberichterstattung über den Leistungsauftrag zuhanden des Bankpräsidiums und des Bankrates berät.
Diversity Steuerungsausschuss (DSA) (ab 1. Januar 2026: Steuerungsgremium People & Culture)
Im von der Generaldirektion gegründeten Diversity Steuerungsausschuss (DSA) werden Massnahmen für die Zielerreichung im Bereich Gender-Diversität umgesetzt, die vom Bankrat im Rahmen des «Leistungsauftrages 2030» definiert wurden (s. Kapitel Mitarbeitende). Die definierten Massnahmen werden mit einem strukturierten Reporting auf Konzern- und Geschäftseinheitsstufe gemessen.
Der Ausschuss wird per 31. Dezember 2025 aufgelöst und die Themen werden, im Sinne unseres integralen Nachhaltigkeitsansatzes, in das Steuerungsgremium People & Culture überführt. Neu wird das Thema «Gender» zweimal im Jahr in der Generaldirektion traktandiert und behandelt.
Fachkomitees
Für einzelne Geschäftsbereiche bestehen Fachkomitees für die Behandlung von Nachhaltigkeitsthemen (z.B. das ESG-Komitee des Asset Managements (ESGK) oder das Nachhaltigkeitskomitee Strukturierte Produkte).
Fachstelle Leistungsauftrag
Die Fachstelle Leistungsauftrag ist für die Planung, Umsetzung, Weiterentwicklung, das Controlling und die Kommunikation des Leistungsauftrages zuständig. Die Leitung der Fachstelle Leistungsauftrag ist als ständiges Mitglied des Steuerungsausschusses SALA für die Planung, Steuerung und Koordination der SALA-Sitzungen in enger Abstimmung mit dem Vorsitzenden des SALA zuständig.
3.2 Verantwortungsvolle Geschäftsführung
Die Zürcher Kantonalbank ist gemäss Kantonalbankgesetz verpflichtet, eine «auf Kontinuität ausgerichtete Geschäftspolitik» zu verfolgen. Dies beinhaltet eine verantwortungsvolle Geschäftsführung, welche die Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Zürcher Kantonalbank und ihren Anspruchsgruppen bildet. Als Teil ihrer verantwortungsvollen Geschäftsführung trifft die Zürcher Kantonalbank Massnahmen zur Verhinderung von Korruption, Bestechung, Geldwäscherei, Steuerhinterziehung und Betrug, deren Wirksamkeit regelmässig überprüft wird. Zudem pflegt sie einen verantwortungsvollen Umgang mit Interessenkonflikten, legt Wert auf Transparenz und etabliert vertrauliche Kanäle und Prozesse für Whistleblowing.
Rahmenbedingungen
In Bezug auf die verantwortungsvolle Geschäftsführung sind insbesondere die folgenden Vorgaben und Instrumente von Bedeutung:
Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) und Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Die Zürcher Kantonalbank führt ihre Geschäfte unter einer Bewilligung der FINMA gemäss dem Bankengesetz. Ihre Geschäftstätigkeit untersteht damit den für Banken geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben und wird von der FINMA beaufsichtigt. Gemäss Verfügung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vom 1. November 2013 gilt die Zürcher Kantonalbank als systemrelevant im Sinn von Art. 7 und 8 des Bankengesetzes.
Für die Zürcher Kantonalbank gelten neben den bundesaufsichtsrechtlichen Bestimmungen insbesondere auch die Vorgaben des FINMA-Rundschreibens 2017/1 «Corporate Governance – Banken». Soweit dies für eine öffentlich-rechtliche Anstalt sinnvoll ist, stützt sich die Zürcher Kantonalbank auch auf die Richtlinie betreffend Corporate Governance vom 29. Juni 2022 der SIX Swiss Exchange AG, in Kraft seit dem 1. Januar 2023.
Reglement über den Verhaltens- und Ethikkodex (Code of Conduct)
Der für den Konzern der Zürcher Kantonalbank gültige Code of Conduct dient der Förderung einer einheitlichen und effektiven Unternehmens- und Compliance-Kultur innerhalb des Konzerns (§ 3, Organisationsreglement). Er zeigt die wichtigsten Verhaltensregeln auf, die von allen Mitarbeitenden und Organpersonen zu beachten sind.
Reglement über die Konzernfachfunktion Legal & Compliance
Das Reglement legt die Organisation sowie die Aufgaben und Kompetenzen der Konzernfachfunktion Legal & Compliance fest und definiert Vorgaben und Grundzüge der Compliance im Konzern. Als Compliance gilt die Einhaltung von gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften sowie die Beachtung von marktüblichen Standards und Standesregeln durch den Konzern, seine Mitarbeitenden und Organpersonen, wozu auch die Einhaltung von organisatorischen Massnahmen und Prozessen gehört. Weiter wird festgehalten, dass Legal & Compliance die «Funktion Compliance» gemäss Rundschreiben der FINMA «Corporate Governance Banken» wahrnimmt.
Massnahmen
Legal & Compliance
An oberster Stelle steht der Grundsatz, dass die Zürcher Kantonalbank ihr Geschäft im Rahmen der gesetzlichen und regulatorischen Vorschriften sowie der marktüblichen Standards und Standesregeln betreibt. Als unabhängige Funktion unterstützt Legal & Compliance die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sowie die Organpersonen bei der Einhaltung der für sie oder die Bank geltenden Vorschriften und Standards. Diese Unterstützung besteht in der Regel aus Identifikation, Beurteilung, Beratung, Überwachung und Berichterstattung inkl. einer Einschätzung des Legal-, Compliance-, Reputations- und Verlust-Risikos der Geschäftstätigkeit. Die Funktion Compliance erstellt dazu eine jährliche Einschätzung des Compliance-Risikos auf der Basis eines Compliance-Risikoinventars mit entsprechendem Tätigkeitsplan.
Die Funktion Compliance ist nach dem Grundsatz der Unabhängigkeit von den ertragsorientierten Geschäftseinheiten organisiert. Der General Counsel (Leiter Legal & Compliance) ist dem CEO direkt unterstellt. Zwecks Erkennung, Beurteilung und Vermeidung von Rechts-, Reputations- und Verlustrisiken kann Legal & Compliance in Absprache mit dem CEO jederzeit die Tätigkeit von Geschäftsbereichen auf ihre rechtliche und compliancemässige Zulänglichkeit überprüfen. Dem General Counsel steht jederzeit das Recht zu, Beschlüsse von ständigen Ausschüssen und Komitees, in welchen er mit beratender Stimme Einsitz hat, dem Bankpräsidium zum Entscheid zu unterbreiten.
Bekämpfung der Korruption
Als Teil einer effektiven Compliance tolerieren wir weder Bestechung noch Bestechlichkeit. Wir gewähren keine ungebührenden Vorteile für gesetzes- oder pflichtwidriges Verhalten oder zur blossen Beziehungspflege. Ebenso wenig akzeptieren wir ungebührende Vorteile für uns selbst. Für das Annehmen und Ausrichten von Geschenken und Einladungen hat die Zürcher Kantonalbank spezifische Vorgaben erlassen, die unter anderem einen formellen und dokumentierten Genehmigungsprozess vorsehen, wenn Geschenke und Einladungen über den Rahmen des sozial Üblichen hinausgehen. Für die Meldung von mutmasslichem Fehlverhalten steht zudem unser Whistleblowing-System, das auch anonyme Meldungen zulässt, zur Verfügung (vgl. für Details den separaten Abschnitt betreffend Whistleblowing).
Korruption bzw. Bestechung stellt unter anderem eine Vortat zur Geldwäscherei dar und ist Teil unserer spezifischen Überwachungsmassnahmen für die Aufdeckung und Meldung von geldwäschereirelevanten Tatbeständen. Transaktionen mit Korruptions- oder Bestechungshintergrund sind strikt untersagt. Gestützt auf die internen Vorgaben zur Bekämpfung der Geldwäscherei sind die Mitarbeitenden der Zürcher Kantonalbank verpflichtet, bei Verdachtsmomenten die zuständige Compliance-Abteilung zu involvieren. Im Berichtsjahr wurden keine bestätigten Korruptionsfälle (inkl. Bestechungsfälle) verzeichnet. Ferner spielte Korruption bzw. Bestechung als Vortat im Rahmen der erstatteten Geldwäscherei-Meldungen keine nennenswerte Rolle.
Umgang mit Interessenkonflikten
Die Zürcher Kantonalbank legt Wert auf ehrliches, integres und professionelles Verhalten. Wenn immer möglich, vermeidet sie Situationen, die zu Interessenkonflikten führen können. Die Zürcher Kantonalbank geht mit möglichen Interessenkonflikten im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben und auf der Grundlage des Code of Conducts auf transparente, faire sowie professionelle Art um. Sie verfügt über interne Vorgaben und Verfahren zur Identifizierung, Vermeidung und Handhabung von möglichen Interessenkonflikten.
Sämtliche Mitarbeitenden werden periodisch im Umgang mit Interessenkonflikten geschult. Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten dafür verantwortlich, Interessenkonflikte zu erkennen. Bei Vorliegen eines Interessenkonflikts sind Massnahmen zu ergreifen. Die Zürcher Kantonalbank dokumentiert die erkannten Interessenkonflikte in allgemeiner Form in einem bankweiten Register, das periodisch überprüft wird. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Zürcher Kantonalbank verfügbar (zkb.ch/interessenkonflikte).
Whistleblowing
Die Integrität und die Reputation der Zürcher Kantonalbank gehören zu ihren wichtigsten Gütern. Zur Unterstützung einer effektiven Compliance hat die Zürcher Kantonalbank ein vertrauliches Whistleblowing-System installiert, über welches Mitarbeitende und Dritte (z.B. Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Mitbewerber) mutmassliches Fehlverhalten innerhalb der Organisation melden können. Die Zürcher Kantonalbank ermutigt und fordert ihre Mitarbeitenden auf, Bedenken über Unregelmässigkeiten zu äussern und fördert Whistleblowing als Teil ihrer Unternehmenskultur. Die Meldungen können über verschiedene Kanäle und insbesondere über eine webbasierte Meldeplattform eingereicht werden – auf Wunsch auch anonym. Es ist den Mitarbeitenden freigestellt, welchen Meldekanal sie verwenden möchten. Sie können eine mögliche Unregelmässigkeit unter anderem auch mit der vorgesetzten Person, mit dem/der zuständigen Personalbetreuer/in oder mit ihrer Ansprechperson von Legal & Compliance besprechen. Mitarbeitende, die in gutem Glauben eine Meldung erstatten, haben keine nachteiligen Konsequenzen zu befürchten.
Weitere Informationen zum Whistleblowing-System der Zürcher Kantonalbank finden sich auf ihrer Homepage (zkb.ch/de/rechtliches/whistleblowing).
Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Geldwäscherei
Der schweizerische Gesetzgeber hat mit den Artikeln 305bis und 305ter des Strafgesetzbuchs (StGB), dem Geldwäschereigesetz (GwG) sowie den ausführenden Verordnungen und Regelwerken ein umfassendes Regelwerk zur Verhinderung von Geldwäscherei geschaffen. Diese Bestimmungen legen den ihr unterstellten Finanzdienstleistern umfangreiche Sorgfaltspflichten auf.
Die Zürcher Kantonalbank legt grossen Wert auf die konsequente Einhaltung und Umsetzung dieser regulatorischen Vorgaben. Zur Wahrnehmung der damit verbundenen umfangreichen Aufgaben stehen wir im ständigen Austausch mit unseren Kundinnen und Kunden:
– Bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung identifizieren wir den Hintergrund der eingehenden Vermögenswerte und klären den Zweck der Geschäftsbeziehung sowie den wirtschaftlich Berechtigten ab.
– Periodisch werden die vorhandenen Kundenangaben auf deren Aktualität überprüft, bestätigt oder erneuert.
– Die Kundenangaben verifizieren und dokumentieren wir risikobasiert mit Dokumenten wie Verträgen, Registerauszügen und dem Formular A.
– Mitarbeitende werden regelmässig zu ihren Verantwortlichkeiten und Aufgaben geschult.
– Fällt der Bank eine Transaktion auf, die aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung als ungewöhnlich eingestuft wird, wird der Hintergrund der Transaktion abgeklärt und gegebenenfalls eine Geldwäschereimeldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) erstattet.
Wirtschaft
Die Gewährleistung des Zugangs zu Finanzdienst-leistungen für die Bevölkerung bildet einen zentralen Bestandteil unseres Leistungsauftrages. Wir versorgen die Bevölkerung und die Unternehmen im Kanton Zürich mit den Finanzdienstleistungen einer Universalbank.
4.1 Volkswirtschaftlicher Nutzen
Wir leisten einen Beitrag zur Förderung des Wirtschaftsstandorts Zürich und engagieren uns für die volkswirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung im Kanton Zürich:
Mit einer Bilanzsumme von über 200 Milliarden Franken ist die Zürcher Kantonalbank die grösste Kantonalbank und die zweitgrösste Universalbank in der Schweiz. Wir sind einer der grössten Lehrbetriebe im Kanton Zürich und eine bedeutende Arbeitgeberin im Kanton. Zudem sind wir die zweitgrösste Fondsanbieterin und eine der aktivsten Start-up-Finanziererinnen der Schweiz.
Rahmenbedingungen
In Bezug auf den volkswirtschaftlichen Nutzen sind insbesondere die folgenden Vorgaben und Instrumente von Bedeutung:
Gesetz der Zürcher Kantonalbank
Im Gesetz der Zürcher Kantonalbank wird als Teil unseres Leistungsauftrages (Versorgungs- und Unterstützungsauftrag) festgehalten: «Die Bank hat den Zweck, zur Lösung der volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufgaben des Kantons beizutragen, und unterstützt damit eine nachhaltige Entwicklung.» (§ 2) Die Bank ist nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen und hat einen angemessenen Gewinn anzustreben (§ 3). Im Kantonalbankgesetz ist ebenfalls festgelegt, wie sich die eigenen Mittel der Bank zusammensetzen und dass wir über eine Staatsgarantie des Kantons Zürich verfügen (§ 5 und § 6).
Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz)
Wir gelten seit November 2013 als «national systemrelevantes Institut». Der Gesetzgeber hat im Bankengesetz besondere Anforderungen an die systemrelevanten Banken definiert. So verfügen wir zur Erhöhung der Finanzstabilität über erhöhte Kapital- und Liquiditätsanforderungen.
Massnahmen
Auf der Basis unseres gesetzlichen Auftrages des Kantons Zürich, die Bevölkerung und die Unternehmen kontinuierlich mit Anlage- und Finanzierungsdienstleistungen zu versorgen und zur Lösung von wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben beizutragen, betreibt die Zürcher Kantonalbank eine auf Langfristigkeit ausgerichtete Geschäfts- und Dividendenpolitik.
Unseren volkswirtschaftlichen Nutzen messen wir in erster Linie anhand unserer wirtschaftlichen Leistung und unter anderem auf Basis der folgenden Wirksamkeiten:
– Mit 427 Ausbildungsplätzen (Stammhaus) sind wir einer der grössten Lehrbetriebe im Kanton Zürich.
– Mit über 6’000 Mitarbeitenden (Stammhaus) sind wir eine bedeutende Arbeitgeberin im Kanton Zürich.
– Rund 50 Prozent Marktdurchdringung erreichen wir im Kanton Zürich bei Privaten und Unternehmen.
– Wir haben das dichteste Filial- und Automatennetz im Kanton Zürich mit 51 Geschäftsstellen bzw. Kontaktzentren und 251 Geldautomaten.
– Mehr als 60’000 Unternehmenskunden, davon über 90 Prozent KMU; somit sind wir die Bank für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Grossraum Zürich.
Zudem sind wir eine der aktivsten Start-up-Finanziererinnen der Schweiz:
– Seit 2005 haben wir 314 Start-ups mit 274 Millionen Franken mit Eigen- und Mezzaninkapital finanziert.
– 2025 wurden 20,7 Millionen Franken Risikokapitalfinanzierungen für Start- und Scale-ups bewilligt.
Wirtschaftliche Leistung
Die Zürcher Kantonalbank baut auf ihren bestehenden Stärken auf, um die Kontinuität in der wirtschaftlichen Leistung durch diversifizierte Ertragsquellen zu gewährleisten. Der Kanton Zürich und dessen Gemeinden partizipieren durch die jährliche Gewinnausschüttung direkt an unserem Erfolg. Unsere Konzernerfolgsrechnung und -bilanz ist auf den Seiten 122 und 123 im Geschäftsbericht unter Finanzbericht aufgeführt. Der Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung des Konzerns findet sich auf Seite 198 im Geschäftsbericht wieder.
Relevante Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2025 sind u.a.:
– Konzerngewinn: CHF 1’241 Millionen
– Eigenkapitalrendite (Return on Equity, RoE): 8,3 Prozent
– Bilanzsumme: CHF 206,2 Milliarden
– Eigenkapital: CHF 15,7 Milliarden
– Hypothekarforderungen: CHF 111,2 Milliarden
– Kreditengagement gegenüber Unternehmen: CHF 40,8 Milliarden
– Kundenvermögen: CHF 579 Milliarden
– Aktive private Kundinnen und Kunden: über 790’000
– CHF 581 Millionen Gesamtpartizipation des Kantons und der Gemeinden am Erfolg der Zürcher Kantonalbank
| Wertschöpfungsrechnung Konzern (nach GRI 201-1) | ||||||||||||
| 2025 | 2024 | |||||||||||
| › | Entstehung der Wertschöpfung | in Mio. CHF | in % | in Mio. CHF | in % | |||||||
| › | Unternehmensleistung (=Geschäftsertrag) | 3’213 | 100,0 % | 3’088 | 100,0 % | |||||||
| Sachaufwand (inkl. Abgeltung Staatsgarantie sowie Leistungsauftrag) | – 541 | – 16,8 % | – 508 | – 16,4 % | ||||||||
| Ausserordentlicher Ertrag | 68 | 2,1 % | 12 | 0,4 % | ||||||||
| Ausserordentlicher Aufwand | – 0 | – 0,0 % | – 0 | – 0,0 % | ||||||||
| › | Bruttowertschöpfung | 2’740 | 85,3 % | 2’592 | 83,9 % | |||||||
| Wertberichtigungen auf Beteiligungen und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Werten | – 51 | – 1,6 % | – 72 | – 2,3 % | ||||||||
| Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste | – 18 | – 0,6 % | – 8 | – 0,3 % | ||||||||
| › | Nettowertschöpfung | 2’670 | 83,1 % | 2’512 | 81,3 % | |||||||
| › | Verteilung der Wertschöpfung | |||||||||||
| Mitarbeitende (Personalaufwand) | 1’249 | 46,8 % | 1’223 | 48,7 % | ||||||||
| Gemeinden des Kanton Zürich (Ausschüttung) | 175 | 6,6 % | 170 | 6,8 % | ||||||||
| Kanton Zürich (Ausschüttung) | 203 | 7,6 % | 205 | 8,2 % | ||||||||
| Steuern a | 180 | 6,8 % | 168 | 6,7 % | ||||||||
| Stärkung der Reserven (Selbstfinanzierung) | 863 | 32,3 % | 745 | 29,7 % | ||||||||
| › | Verteilte Nettowertschöpfung | 2’670 | 100,0 % | 2’512 | 100,0 % | |||||||
| › | Wertschöpfungsrechnungskennzahlen | |||||||||||
| Bruttowertschöpfung pro Vollzeitstelle (in TCHF) | 471,61 | 448,59 | ||||||||||
| Nettowertschöpfung pro Vollzeitstelle (in TCHF) | 459,64 | 434,63 | ||||||||||
| Anzahl Vollzeitstellen Konzern b | 5’809,4 | 5’778,9 | ||||||||||
a Inklusiv OECD-Mindestteuer
b Auf dem durchschnittlichen Personalbestand berechnet
4.2 Verantwortungsvolles Finanzieren
Das Finanzierungsgeschäft gehört zu unseren Kerngeschäften. Wir vergeben Kredite an Private, Unternehmen und Institutionen.
Verantwortungsvolles Finanzieren bedeutet für uns auch, Nachhaltigkeitsrisiken zu minimieren und unsere Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft zu begleiten.
Rahmenbedingungen
In Bezug auf das verantwortungsvolle Finanzieren sind insbesondere die folgenden Vorgaben und Instrumente von Bedeutung:
Kantonalbankgesetz
In §2 des Kantonalbankgesetzes werden unser Zweck und unsere Wirkungsbereiche definiert. Dazu gehört auch die Befriedigung von Finanzierungsbedürfnissen.
Richtlinien über den Leistungsauftrag
Gemäss den konkretisierenden Richtlinien über den Leistungsauftrag zählt neben dem Anlage- und Spargeschäft und dem Zahlungsverkehr vor allem das Hypothekar- und Kreditgeschäft zu den allgemeinen Grundbedürfnissen. Bei deren Abdeckung berücksichtigen wir insbesondere auch Anliegen von kleinen und mittleren Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der Landwirtschaft und öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Des Weiteren gehören die Förderung von Wohneigentum, der preisgünstige Wohnungsbau sowie seit 1. Januar 2024 die Erreichung der Treibhausgasneutralität zum definierten Wirkungsbereich.
Risiko- und Kreditpolitik
Wir verfolgen eine auf Kontinuität ausgerichtete Risikopolitik und erachten die Beurteilung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG-Risiken) als einen wichtigen Bestandteil der Kreditprüfung. Wir sind durch unsere auf Kontinuität ausgerichtete Kreditpolitik auch in schwierigen Zeiten eine verlässliche Finanzpartnerin für Unternehmungen mit intakten Zukunftsaussichten. Unsere öffentlich publizierte Nachhaltigkeitspolitik legt Vorgaben für das Finanzierungsgeschäft fest und definiert Ausschlusskriterien (zkb.ch/nachhaltigkeitspolitik).
Orientierung an den Zielsetzungen des Bundes und des Kantons Zürich
Für unser Finanzierungsgeschäft orientieren wir uns insbesondere an den Zielsetzungen des Bundes und des Kantons Zürich mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Erreichung von Netto-Null 2050.
Massnahmen
Mit unserem Finanzierungsgeschäft möchten wir einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten und Nachhaltigkeitsrisiken minimieren. ESG-Risiken und -Chancen der Kreditnehmenden werden im Rahmen der Kreditprüfung und -überwachung berücksichtigt. Zudem thematisieren wir mit unseren Kundinnen und Kunden ESG-Risiken und -Chancen und fördern nachhaltige und zukunftsfähige Geschäftsmodelle.
Wir setzen im Finanzierungsgeschäft auf die Begleitung unserer Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft (siehe Kapitel Umwelt sowie Soziales und Menschenrechte im Finanzierungsgeschäft).
Wir fördern kleine und mittlere Unternehmungen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer bei Start-, Aufbau-, Expansions- und Übernahmefinanzierungen und unterstützen die Finanzierung von Projekten, die sich mit nachhaltigen Technologien befassen.
4.3 Verantwortungsvolles Anlegen
Das Anlagegeschäft gehört zu unseren Kerngeschäften. Verantwortungsvolles Anlegen bedeutet für uns, unsere Kundinnen und Kunden über das Thema Nachhaltigkeit zu informieren, bei der Erhebung ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen zu begleiten und ein breites Angebot von nachhaltigen Anlagelösungen anzubieten. Dabei können wir auf eine langjährige Expertise aufbauen. Mit dem ZKB Nachhaltigkeitsstandard für unsere aktiven Anlagelösungen3 und unsere nachhaltigen Anlageberatungsmandate berücksichtigen wir einen Standard, der mindestens die Nachhaltigkeitsansätze Klima: CO2e-Reduktion, ESG-Integration, Vermeidung von Kontroversen sowie Stewardship: Voting & Engagement beinhaltet.
Die im Anlagegeschäft etablierten Prinzipien und Standards finden sinngemäss auch im Vorsorgegeschäft Anwendung, da beide Bereiche auf denselben nachhaltigen Grundsätzen basieren.
3 Unsere aktiven Anlagelösungen umfassen Vermögensverwaltungsmandate und Anlagefonds. Ausgenommen sind indexierte, individualisierte und drittverwaltete Anlagelösungen sowie Anlagefonds im Bereich alternative Anlagen. Auch in der Anlageberatung wird der ZKB-Nachhaltigkeitsstandard berücksichtigt, wobei hier die Kundschaft die Anlageentscheide selbst trifft und damit über die Zusammensetzung des Beratungsportfolios bestimmt.
Rahmenbedingungen
Der im Anlagegeschäft besonders hohen Regulierungsdichte tragen wir Rechnung, indem wir die externen Vorgaben in interne Weisungen, Prozesse und unsere Kundendokumentation einarbeiten, unsere Mitarbeitenden systematisch schulen und Kontrollen zur Einhaltung der Vorgaben durchführen. Dies gilt insbesondere für die im Anlagegeschäft geltenden Informations-, Abklärungs-, Aufklärungs- und Berichtspflichten, die sich unter anderem auch auf die ESG-Eigenschaften der angebotenen Produkte und Dienstleistungen beziehen.
Massgebliche gesetzliche Vorgaben in der Schweiz
Insbesondere im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), dem Kollektivanlagengesetz (KAG) und in den jeweiligen ausführenden Bestimmungen enthalten. Als Mitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), der Asset Management Association Switzerland (AMAS) sowie des Schweizerischen Verbands für Strukturierte Produkte (SSPA) unterliegen wir zudem den Selbstregulierungen, die diese Verbände zur Nachhaltigkeit im Anlagegeschäft herausgegeben haben (Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug der AMAS, Sustainability Transparency Guidelines der SSPA bzw. Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung der SBVg).
EU-rechtliche Vorgaben
Für Kundinnen und Kunden unseres Private Bankings, die ihr Domizil im EWR haben, setzen wir darüber hinaus die Verbraucherschutz-Vorgaben aus dem EU-Recht (MiFID II) sowie die Vorgaben zur Nachhaltigkeit aus der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) um. Auch auf unsere luxemburgische Fondsverwaltungsgesellschaft, die Swisscanto Asset Management International SA, ihre Zweigniederlassungen und ihre Fondspalette finden die einschlägigen Vorgaben des EU-Rechts Anwendung. Sodann fallen auch unsere Fonds mit irischem Domizil unter das EU-Recht.
Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI)
Neben dem regulatorischen Rahmen orientieren wir uns im Anlagegeschäft seit 2009 an den sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) und rapportieren dazu regelmässig.
Massnahmen
ZKB Nachhaltigkeitsstandard
Für unser Anlagegeschäft ist der über die beiden Bereiche Investment Solutions und Asset Management hinweg definierte ZKB Nachhaltigkeitsstandard relevant. Er umfasst mindestens die Nachhaltigkeitsansätze Klima: CO2e-Reduktion, ESG-Integration, Vermeidung von Kontroversen sowie Stewardship: Voting & Engagement und kommt bei unseren aktiven Anlagelösungen4 zur Anwendung. Zudem findet er auf Anlageempfehlungen der Zürcher Kantonalbank im Rahmen der standardisierten, nachhaltigen Anlageberatungsmandate des Bereichs Investment Solutions Anwendung, wobei dort die Kundinnen und Kunden die Anlageentscheide selbst treffen. Auch bei passiven (indexierten) Anlagelösungen bieten wir solche an, die mindestens dem ZKB Nachhaltigkeitsstandard entsprechen.
4 Definition «aktive Anlagelösungen» gemäss Glossar
ZKB Nachhaltigkeitsansätze
Unseren im Anlagegeschäft verwendeten Nachhaltigkeitsansätzen kommt die folgende Bedeutung zu:
Stewardship
Voting & Engagement
Stewardship umfasst die Wahrnehmung von Voting (Stimmrechtsausübung an Generalversammlungen) und Engagement (aktiver Dialog zu Nachhaltigkeitsthemen) bei Unternehmen, in die investiert wird. Mit unseren Steward-ship-Aktivitäten wollen wir nachhaltige Geschäftsstrategien und -praktiken, die Einhaltung anerkannter internationaler Prinzipien und Best-Practice-Standards zu Nachhaltigkeitsthemen fördern.
Kontroversen
Vermeidung von Kontroversen
Mit der Berücksichtigung von Kontroversen im Anlageprozess sollen Investitionen in Geschäftstätigkeiten und -praktiken vermieden werden, die in besonderem Masse gegen Nachhaltigkeitsgrundsätze verstossen. Wir legen dabei besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Investitionen in kontroverse und konventionelle Waffen, thermische Kohle und Anlagen, bei denen Verstösse gegen die Prinzipien des UN Global Compact (wie beispielsweise in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umwelt und Korruptionsbekämpfung) vorliegen.
ESG
ESG-Integration
ESG-Integration bezeichnet die systematische Berücksichtigung von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung) im Anlageprozess. Dabei werden finanziell relevante ESG-Risiken und -Chancen, beispielsweise von Unternehmen und Staaten, in unsere Analysen miteinbezogen.
Klima
CO2e-Reduktion
Die CO2e-Reduktion bezieht sich auf die Verringerung der Treibhausgasemissionen (wie beispielsweise Kohlendioxid und Methan) im Anlagekontext. Dabei orientieren wir uns an einer CO2e-Vergleichsgrösse oder an den Zielen gemäss dem Pariser Klimaübereinkommen. Dieses Übereinkommen bezweckt, die Erderwärmung gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt werden soll.
SDGs
SDG-aligned Investing
Die Sustainable Development Goals (SDGs) bezeichnen die 17 Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung. Die Berücksichtigung von SDGs im Anlagekontext bedeutet für uns, dass unter anderem in Unternehmen investiert wird, die mit ihren Produkten/Dienstleistungen zu einem oder mehreren Zielen beitragen. Zusätzlich können wir Finanzierungsinstrumente von Unternehmen und Staaten einsetzen, die einen zweckgebundenen Nachhaltigkeitsbezug haben (bspw. Green Bonds).
Ausprägungen unserer nachhaltigen aktiven Anlagelösungen 5
Unsere nachhaltigen aktiven Anlagelösungen sind in den folgenden nachhaltigen Ausprägungen verfügbar:
5 Definition «aktive Anlagelösungen» gemäss Glossar
Transparenz und Kundeninformation
Wir legen Wert auf eine transparente Ausgestaltung unserer nachhaltigen Anlagelösungen. Dazu stellen wir unseren Kundinnen und Kunden folgende Dokumente zur Verfügung:
– Für unsere standardisierten nachhaltigen Anlagelösungen der ZKB Vermögensverwaltung und der ZKB Anlageberatung sowie für das Fondsportfolio sind die Informationen zu den Nachhaltigkeitsansätzen verfügbar unter zkb.ch/nachhaltigkeitsansaetze.
– Für die nachhaltigen Fonds unseres Asset Managements ist das Dokument «Nachhaltigkeit ist unsere Überzeugung» verfügbar.
– Für die Spezialsegmente mit einer ZKB Vermögensverwaltung aus dem Asset Management mit der Ausprägung Responsible oder Sustainable legen wir umfangreiche Informationen betreffend der Umsetzung der einzelnen Nachhaltigkeitsansätze offen, basierend auf den Anforderungen der Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug der AMAS.
Erhebung der Nachhaltigkeitspräferenzen unserer Kundinnen und Kunden bei der ZKB Anlageberatung, ZKB Vermögensverwaltung und beim beratenen ZKB Fondsportfolio
In Übereinstimmung mit den Vorgaben aus den Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken sowie zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung werden unsere Kundinnen und Kunden über die Bedeutung von ESG im Anlagekontext, über ESG-Risiken und Nachhaltigkeitspräferenzen aufgeklärt. Anschliessend werden die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden als Teil des Anlegerprofils erhoben. Die Empfehlung der Bank in Bezug auf die Ausprägung des Vermögensverwaltungs- bzw. Anlageberatungsmandats stützt danach auf die erhobenen Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen und Kunden ab.
Bei unserer im Private Banking International betreuten Kundschaft, auf die wir die Verbraucherschutzbestimmungen der MiFID II und die Offenlegungs-Standards der SFDR anwenden, erfolgt die Erhebung der Nachhaltigkeitspräferenzen spezifisch in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien der EU (EU-Taxonomie, nachhaltige Investitionen gemäss Art. 2 (17) SFDR sowie Principal Adverse Impact (PAI) Indikatoren).
Reporting
Im Rahmen unserer standardisierten nachhaltigen Anlagelösungen der ZKB Vermögensverwaltung und ZKB Anlageberatung mit nachhaltiger Ausprägung erhalten unsere Kundinnen und Kunden ein Reporting zu den ZKB Nachhaltigkeitsansätzen. Damit schaffen wir Transparenz in Bezug auf die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsansätze in den individuellen Kundenportfolios.
Unsere Kundinnen und Kunden im Asset Management werden mit dem «Swisscanto Sustainability Report» quartalsweise über die Nachhaltigkeitsausrichtung ihrer nachhaltigen Anlageprodukte informiert.
Für Vorsorgeeinrichtungen stellen wir zudem einen «ESG Report» basierend auf den Vorgaben des Schweizerischen Pensionskassenverbands (ASIP) zur Verfügung.
Unseren im Private Banking International betreuten Kundinnen und Kunden, auf die wir die Verbraucherschutzbestimmungen der MiFID II und die Offenlegungs-Standards der SFDR anwenden, sowie Anlegerinnen und Anlegern der nachhaltigen Anlagefonds mit Domizil Irland oder Luxemburg, stellen wir die unter der SFDR erforderlichen Informationen zur Verfügung (zkb.ch/sfdr).
Bei unseren Anlagelösungen des Asset Managements sowie in der standardisierten Vermögensverwaltung wird unseren Kundinnen und Kunden zudem auf Anfrage das Swiss Climate Scores Reporting zur Verfügung gestellt.
Stewardship
Besonderen Wert auf Transparenz legen wir bei unseren Stewardship-Aktivitäten im Asset Management. Unser Asset Management führt einen direkten Dialog mit Unternehmen und engagiert sich über die Kollaborationsplattform der PRI sowie über Investoreninitiativen. Informationen zu unseren diesbezüglichen Aktivitäten machen wir öffentlich zugänglich.
Bei den Mandaten im Standardgeschäft werden die Stewardship-Aktivitäten auf Asset-Manager-Ebene ausgeübt. Einerseits überprüfen wir mithilfe der Stewardship Bewertungsmethodologie (Scorecard) jährlich alle für uns relevanten Asset Manager auf ihre Voting- und Engagement-Aktivitäten, und andererseits treten wir mit den Asset Managern in den direkten Engagement-Dialog, um unsere Analyse-Resultate zu teilen und die Best-Practice zu fördern. Der Einfluss erfolgt somit auf Asset Manager und nur indirekt auf Unternehmen. Stewardship erfolgt im Rahmen der vordefinierten Richtlinien, und die Ergebnisse der Stewardship-Analyse sowie unsere Fortschritte werden jeweils einmal jährlich auf unserer Website publiziert (Stewardship bei Investment Solutions).
ZKB Nachhaltigkeitsstandard bei unseren aktiven Anlagelösungen6
6 Definition «aktive Anlagelösungen» gemäss Glossar
Bei unseren aktiven Anlagelösungen wenden wir den ZKB Nachhaltigkeitsstandard an. Der ZKB Nachhaltigkeitsstandard umfasst mindestens die Nachhaltigkeitsansätze Klima: CO2e-Reduktion, ESG-Integration, Vermeidung von Kontroversen sowie Stewardship: Voting & Engagement. Bei Anlagelösungen der Ausprägungen «Sustainable» (Asset Management) beziehungsweise «Nachhaltig (ESG)» (Investment Solutions) findet darüber hinaus der Nachhaltigkeitsansatz SDG-aligned Investing Anwendung. Auch bei passiven (indexierten) Anlagelösungen bieten wir solche an, die mindestens dem ZKB Nachhaltigkeitsstandard entsprechen. Bezogen auf unsere delegierten Anlagevermögen waren im Berichtsjahr folgende Anteile nachhaltig verwaltet.
| Aufgliederung der delegierten Anlagevermögen a | ||||||||||
| 31.12.2025 | 31.12.2024 | |||||||||
|
in Mrd. Franken |
in % |
in Mrd. Franken |
in % | |||||||
| Delegiertes Anlagevermögen | 309 | 100 | 286 | 100 | ||||||
|
Davon nachhaltig verwaltet (ZKB Nachhaltigkeitsstandard) |
160 | 52 | 147 | 51 | ||||||
| – davon aktiv verwaltet b | 113 | 71 | 108 | 73 | ||||||
|
– davon mit indexierten Anlagelösungen umgesetzt b |
47 | 29 | 39 | 27 | ||||||
a Die delegierten Anlagevermögen umfassen alle Anlagevermögen, bei denen die Kundinnen und Kunden Anlageentscheide nicht selbst treffen, sondern an die Zürcher Kantonalbank delegieren. Darunter fallen eigene Fonds, Vermögensverwaltungsmandate, Vorsorge Wertschriftensparen und Fondsportfolien.
b Anteil in % vom ZKB Nachhaltigkeitsstandard
Umwelt
Als Teil des Finanzplatzes Schweiz nehmen wir unsere Ver-antwortung bei den Bemühungen um eine weltweit nachhaltige Entwicklung und bei der Transition hin zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen 2050 wahr. Wir verstehen uns als Dienstleister für Gesellschaft und Wirtschaft, insbesondere im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich. Wir orientieren uns am Klimaübereinkommen von Paris und an der Erreichung von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Wir berücksichtigen das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality), das heisst wir analysieren auf der einen Seite, wie der Klimawandel auf unsere Geschäftstätigkeit einwirkt, und auf der anderen Seite, wie sich unsere Geschäftstätigkeit auf den Klimawandel auswirkt.
5.1 Rahmenbedingungen für Umwelt- und Klimabelange
In Bezug auf Umwelt- und Klimabelange sind insbesondere die folgenden Vorgaben von Bedeutung:
Kantonalbankgesetz
Im Zweckartikel (Art. 2) des Kantonalbankgesetzes sind seit dem 1. Januar 2024 die Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und die Förderung der Erreichung der Treibhausgasneutralität verankert. Zudem hat die ZKB gemäss Art. 7 aktiv dazu beizutragen, die kantonalen Klimaziele zu erreichen, insbesondere bei energetischen Gebäudesanierungen.
Bundesrecht
Die seit 1. Januar 2024 in Kraft stehende Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange, welche die Vorgaben zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange gemäss schweizerischem Obligationenrecht (OR 964) hinsichtlich Klimabelange spezifiziert, dient uns als verbindliche Vorgabe. Die Verordnung fordert einen mit den Schweizer Klimazielen vergleichbaren Transitionsplan, mit Klimazielen und Massnahmen und Transparenz über die Angabe der Treibhausgasemissionen. Unsere Klimaambition orientiert sich am Klimaziel Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050, wie es im am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Gesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) verankert ist.
FINMA-Vorgaben zur Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken
Zudem gelten für uns die FINMA-Vorgaben zur Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken, die mit unserem jährlich aktualisierten Offenlegungsbericht erfüllt werden (zkb.ch/offenlegung).
5.1.1 Klimabezogene Chancen
Begleitung und Unterstützung unserer Kundinnen und Kunden auf deren Transition zu Netto-Null 2050 mit Produkten und Dienstleistungen
Die Schweiz hat sich das Ziel gesetzt, den Schweizer Finanzplatz als einen der weltweit führenden Standorte für nachhaltige Finanzen weiter auszubauen.
Gestützt auf unseren Leistungsauftrag und unsere Nachhaltigkeitsambition in der Konzernstrategie, sehen wir in der Netto-Null-Transititionsförderung eine Chance, unsere Kunden Richtung Netto-Null-2050 zu begleiten. So können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen einen Mehrwert für unsere Kundinnen und Kunden und einen Beitrag für den nachhaltigen Finanzplatz Schweiz leisten.
Im Finanzierungsgeschäft begleiten wir unsere Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft in den Bereichen Gebäude, Energie und Mobilität. Die Zürcher Kantonalbank setzt Anreize für ihre Kundschaft, damit diese ihre Immobilien und Infrastruktur möglichst umweltfreundlich und energieeffizient bauen, modernisieren und betreiben. Dafür wird die Produkt- und Dienstleistungspalette laufend erweitert. Die Bank bietet ihrer Kundschaft weiterhin Lösungen für energetische Renovationen und energieeffiziente Neubauten an.
Im Anlagegeschäft wollen wir mit nachhaltigen Angeboten eine führende Rolle einnehmen. Dazu wenden wir bei unseren aktiven Anlagelösungen sowie bei den nachhaltigen Ausprägungen der ZKB Anlageberatung den ZKB Nachhaltigkeitsstandard an, in dem die CO2-Reduktion als einer der verwendeten Nachhaltigkeitsansätze festgelegt ist.
Im Handels- und Kapitalmarktgeschäft begleitet die Zürcher Kantonalbank ihre Kundinnen und Kunden bei der Strukturierung und Platzierung von nachhaltigen Anleihen (ESG-labelled Bonds, wie z.B. Green Bonds, Sustainability-Linked Bonds) am Schweizer Kapitalmarkt. Die Zürcher Kantonalbank emittiert zudem selbst Green Bonds zur Refinanzierung der Umweltdarlehen sowie zur Refinanzierung von Projekten mit energetischer Zielsetzung bei den von der Zürcher Kantonalbank selbst genutzten Bürogebäuden.
Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energiequellen
Bei Finanzierungen im Energiesektor setzt sich die Zürcher Kantonalbank für die weitere Steigerung der Effizienz der Anlagen und die sukzessive Verlagerung auf erneuerbare Energieträger ein.
Wir bieten für unsere Kundinnen und Kunden Lösungen für die Finanzierung von energetischen Renovationen und energieeffizienten Neubauten an.
Für die Reduktion des CO2e-Ausstosses im eigenen Betrieb analysieren wir den Energieverbrauch unserer betriebsgenutzten Immobilien, um Handlungsfelder zu identifizieren und geeignete Massnahmen in unseren Absenkpfad einfliessen zu lassen. Zusätzlich engagieren wir uns in der Grossverbrauchergruppe Energie-Modell Zürich mit dem Ziel, unsere Energieeffizienz fortlaufend zu steigern und die CO2e-Emissionen zu senken.
5.1.2 Nachhaltigkeits-Risikomanagement und klimabezogene Finanzrisiken
Als nachhaltigkeits- bzw. klimabezogene Finanzrisiken gilt das kurz-, mittel- und langfristige Potenzial direkter oder indirekter negativer finanzieller Auswirkungen auf das Institut, welches sich aus seiner Exponierung gegenüber ESG- bzw. Klimathemen ergibt.
Klimabezogene Finanzrisiken beeinflussen das Risikoprofil der Zürcher Kantonalbank, gehören aber nicht zu den Top-Risiken. Sie sind insgesamt gering. Dabei sind die Transitionsrisiken von grösserer Bedeutung als die physischen Risiken.
Nachhaltigkeitsrisiken werden als Treiber von traditionellen Risikokategorien (Kreditrisiken, Compliance Risiken, etc.) behandelt. Nachhaltigkeitsbezogene Finanzrisiken im Bereich der Klimarisiken unterteilen sich in physische Risiken und Transitionsrisiken: Physische Risiken ergeben sich aus Auswirkungen von Klimaveränderungen und den damit verbundenen Beeinträchtigungen von Ökosystemleistungen. Transitionsrisiken ergeben sich aus dem Übergang zu einer naturverträglichen Wirtschaft, insbesondere deren Dekarbonisierung, beispielsweise durch Veränderungen der Klima- und Umweltpolitik, technologische Entwicklungen, Weiterentwicklungen der Rechtsprechung oder Veränderungen im Verhalten von Marktteilnehmern.
Die wichtigsten Treiber der Transitionsrisiken für die Bank sind die Klimagesetzgebung, veränderte Kundenpräferenzen, die öffentliche Wahrnehmung und die Klimaveränderung selbst. Relevant sind insbesondere Compliance- und Reputationsrisiken aus Geschäftsfeldern, bei denen es hohe oder zumindest sehr unterschiedliche Erwartungen der verschiedenen Stakeholder darüber gibt, wie die Bank zur Erreichung der Klimaziele beitragen soll. Auf Seite der physischen Klimarisiken mit dem Klimawandel als Risikotreiber bestehen geringe Risiken, die das Hypothekargeschäft und das kommerzielle Kreditgeschäft betreffen. Auf Portfoliostufe erwartet die Bank aus physischen Risiken auch längerfristig keine wesentlichen finanziellen Verluste, die kausal durch den Klimawandel entstehen.
Das Management der Klimarisiken als Teil der Nachhaltigkeitsrisiken ist grundsätzlich integrierter Bestandteil der Risikomanagementprozesse. Nachhaltigkeitsaspekte werden in der Identifikation und in der Beurteilung, und – sofern relevant – auch in der Steuerung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung über die jeweilige Risikokategorie berücksichtigt. Eine ausführlichere Beschreibung des Risikomanagements findet sich in der Offenlegung über klimabezogene Finanzrisiken per Ende Jahr (zkb.ch/offenlegung).
Für die Identifikation und Beurteilung der klimabezogenen Finanzrisiken wurden verschiedene mögliche Verläufe der Zukunft (Szenarien) analysiert. Dazu wurden einerseits die Szenarien des NGFS («Network for Greening the Financial System») Scenario Frameworks und andererseits die Klimaszenarien des Bundesamts für Umwelt BAFU verwendet. Die nachfolgende Darstellung der klimabezogenen Finanzrisiken pro Risikokategorie zeigt eine «worst-of»-Sicht. Dies bedeutet, dass die Transitionsrisiken unter Szenarien mit einem ungeordneten Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft («Disorderly Transformation») beurteilt werden, die physischen Risiken hingegen unter «Hot-House-World»-Szenarien mit starkem Temperaturanstieg. In einem Szenario mit moderatem Temperaturanstieg und geordnetem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft sind die Risiken demnach insgesamt tiefer als in der unten dargestellten «worst-of»-Sicht.
Compliance Risiken wurden bei allen Geschäftsfeldern als Teil der Transitionsrisiken beurteilt. Nähere Informationen zum Vorgehen bei der Identifikation und Beurteilung der Risiken sind im Anhang zu finden.
Risikomanagement-Prozess
Die Zürcher Kantonalbank unterteilt den Risikomanagement-Prozess in folgende Prozessschritte:
a) Kreditrisiken
Gegenstand der Risikoidentifikation und -beurteilung im Finanzierungsgeschäft auf Einzelpositionsstufe sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit des Antragstellers sowie, je nach Kreditart, zusätzlich die Beurteilung der Sicherheit (z.B. Grundpfand, kurante Sicherheiten). Im Kreditantragsprozess wird geprüft, ob die Finanzierung dem Kreditregelwerk entspricht, darunter auch den Vorgaben zur Nachhaltigkeit. Auf Portfoliostufe werden bei Bedarf Analysen zu klimabezogenen Finanzrisiken durchgeführt.
Die Risikosteuerung erfolgt in Form von Vorschriften in der Nachhaltigkeits- und der Kreditpolitik, welche die Generaldirektion erlässt. Im internen Kreditrisikoregelwerk werden diese Vorschriften mit detaillierten Vorgaben zu ausgeschlossenen, unerwünschten und Geschäften mit besonderen Risiken konkretisiert. Diese Vorgaben betreffen explizit auch Finanzierungen mit Klima- und Energie-Fokus. Die Steuerung der klimabezogenen Finanzrisiken für das Kreditportfolio fokussiert einerseits auf den Ausschluss gewisser Branchen und andererseits auf ergänzende Angebote für die Kundinnen und Kunden im Finanzierungsgeschäft der Bank. Die Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung des Kreditregelwerks umfassen auch die Vorgaben der Kreditpolitik.
Das interne Überwachungs-Reporting zum Kreditportfolio enthält Informationen über Engagements in klimasensitiven Sektoren. Die Ermöglichung von aussagekräftigen Reports für das Risikomanagement hängt von der Verfügbarkeit und Qualität der öffentlichen Daten zu Treibhausgasemissionen ab, insbesondere auch für nicht kotierte Unternehmen.
b) Marktrisiken (Handel und Finanzanlagen)
Der Handel hat ein auf Kundentransaktionen ausgerichtetes Geschäftsmodell. Das Handelsbuch ist stark diversifiziert, die Positionen haben in der Regel kurze Laufzeiten und das Handelsgeschäft ist auf sich rasch verändernde Marktsituationen ausgerichtet.
Eigene Finanzanlagen werden im Kapitel 5.2.7 Klimaziele, Massnahmen und Kennzahlen für eigene Finanzanlagen behandelt.
c) Liquiditätsrisiken
Die Bank hat keine Übertragungswege von Klimarisiken auf die Liquiditätsrisiken identifiziert. Es bestehen folglich keine Liquiditätsrisiken aus dem Risikofaktor Klima.
d) Operationelle Risiken (Bankbetrieb)
Bei der Identifikation und Beurteilung von klimabezogenen Finanzrisiken aus dem Bankbetrieb stehen einerseits die OpRisk Beurteilung der Umwelt- und Unfallrisiken und andererseits die betrieblichen Emissionen im Vordergrund. Mittels Messdaten und eigenen Analysen des CO2e-Fussabdrucks identifiziert die Bank, wo das grösste Reduktionspotenzial besteht.
Die Risikosteuerung für die direkten physischen Risiken des Bankbetriebs (z.B. Überschwemmungen) erfolgt im Business Continuity Management (BCM). Zu den Szenarien gehört unter anderem der Ausfall von wichtigen eigenen Gebäuden als Folge von Extremwetter-Ereignissen, aber auch der Ausfall von kritischen Lieferanten und Partnern. Als risikosteuerndes Element für die ökologischen Aspekte des Bankbetriebs betreibt die Zürcher Kantonalbank im Stammhaus ein betriebliches Umweltprogramm, das die Umweltziele für die Betriebsökologie enthält. Die Ziele werden von der Generaldirektion verabschiedet. Im Zentrum stehen die kontinuierliche Senkung der CO2e-Emissionen und die Steigerung der betriebsökologischen Leistung.
Die implementierten Business Recovery Optionen, die Business Continuity Pläne, die Notfallbewältigung und das Management von operationellen Krisen werden mittels Business Continuity Tests regelmässig überprüft. Die Zielerreichung des betrieblichen Umweltprogramms wird jährlich überprüft, und das Umweltmanagement-system wird jährlich nach ISO14001 auditiert.
e) Geschäftsrisiken (Anlagegeschäft von Asset Management und Investment Solutions)
Die Risikoidentifikation und -beurteilung im Anlagegeschäft fokussiert auf die finanziellen Risiken in den Anlageprodukten und in den Anlageportfolios der Kundinnen und Kunden, die Anlageberatungsdienstleistungen in Anspruch nehmen oder die Bank mit der Vermögensverwaltung beauftragt haben. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen des Anlagegeschäfts werden durch spezialisierte Stellen laufend analysiert und anschliessend die relevanten Veränderungen in den angebotenen Produkten und Dienstleistungen adaptiert.
In den standardisierten Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsmandaten von Investment Solutions kommen je nach Ausprägung abgestufte Kombinationen der ZKB Nachhaltigkeitsansätze zur Anwendung.
Die Einhaltung der erwähnten Nachhaltigkeitsansätze wird als Teil des Risikomanagement-Prozesses täglich überwacht. Die Prüfresultate bilden einen integralen Bestandteil der internen Risikomanagement-Berichterstattung und des internen Risikodialogs zwischen Risikobewirtschafter und Risikomanagement. In den Anlagereports weist die Zürcher Kantonalbank die ESG-Kriterien der Kundenportfolios transparent aus.
Das Asset Management der Zürcher Kantonalbank setzt unter der Marke «Swisscanto» bei den Anlagefonds-, Vorsorgeprodukten und individualisierten Vermögensverwaltungsmandaten je nach Produktlinie abgestufte Kombinationen von Nachhaltigkeitsansätzen ein. Die Einhaltung der massgeblichen Nachhaltigkeitsvorgaben wird durch das Investment- bzw. Portfolio-Controlling laufend überwacht. Wo adäquat, erfolgen zusätzliche Kontrollen durch das Risikomanagement.
Bei Transaktionen wird die Einhaltung von Ausschlusskriterien vor Transaktionsabschluss geprüft und durch das Investment- bzw. Portfolio-Controlling unabhängig täglich überwacht. Der Erreichungsgrad des jeweiligen CO2e-Reduktionsziels wird durch das Risikomanagement und das Investment- bzw. Portfolio-Controlling überwacht. Der Erreichungsgrad des CO2e-Ziels ist auch Bestandteil der öffentlich verfügbaren Sustainability Reportings für die nachhaltig verwalteten Produkte.
|
Übersicht aus der qualitativen Beurteilung der klimabezogenen Finanzrisiken |
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| Physische Risiken | Transitionsrisiken | Wesentlichkeit | ||||||||||
| kfr.-mfr. | lfr. | kfr.-mfr. | lfr. | ja / nein | Bemerkungen | |||||||
| Kreditrisiko | ||||||||||||
| Hypothekargeschäft | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | nein |
Physische Risiken für die Bank gering, definierte Absenkpfade für Wohn- und Büroimmobilien. |
||||||
| Kommerzielles Kreditgeschäft | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | nein |
Risiken gering. Branchen-Ausschlüsse, Bedingungen und v.a. kurze Laufzeiten von Finanzierungen in exponierten Branchen. |
||||||
| Marktrisiko | ||||||||||||
| Handel | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | nein |
Sehr geringe Risiken wegen Kundenfokus des Handels sowie der laufend bewirtschafteten Positionen mit kurzen Laufzeiten. |
||||||
| Finanzanlagen (Treasury) | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | nein | Sehr geringe Risiken wegen Top-Bonitäten der Bonds im Anlagebestand und Branchen-Ausschluss CO2e-intensiver Emittenten. | ||||||
| Operationelles Risiko | ||||||||||||
| Bankbetrieb | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | nein | Sehr geringe Risiken. Bestehendes Business Continuity Management für Naturgefahren, betriebliches Umweltprogramm mit CO2e-Reduktionsziel. | ||||||
| Geschäftsrisiko | ||||||||||||
| Asset Management | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ja Transit. | Physische Risiken sehr gering, moderate Transitionsrisiken aus Dynamik der rechtlichen Rahmenbedingungen für Anlageprodukte und potenzieller Nicht-Erreichung von Klimazielen. | ||||||
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Anlagegeschäft Investment Solutions |
■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | ■ ■ ■ ■ ■ | nein |
Physische Risiken sehr gering, geringe Transitions- risiken aus Komplexität im Anlegerschutz. |
||||||
Beurteilung der Wesentlichkeit
Im Rahmen der jährlichen Einschätzung der klimabezogenen Finanzrisiken hat der Risikoausschuss der Generaldirektion auch die Wesentlichkeit beurteilt, wie dies das FINMA-Rundschreiben 2026/1 verlangt.
Im Bereich der Geschäftsrisiken wurde das aus längerfristigen Transitionsrisiken entstehende Finanzrisiko für das Asset Management mit «moderat» und damit wesentlich im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2026/1 «Naturbezogene Finanzrisiken» eingestuft. Die Wertschwankungsrisiken auf den Anlagevermögen tragen grundsätzlich die Anlegerinnen und Anleger. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Asset Managements im Thema Nachhaltigkeit entwickeln sich dynamisch, was für die Bank die Komplexität und die Kosten erhöht. Verletzungen von geltenden Rechtsvorschriften, öffentlich kommunizierten Klimazielen, vertraglich vereinbarten Klimaaspekten für einzelne Portfolios oder die öffentlichkeitswirksame Kündigung von Mitgliedschaften bei Initiativen können Compliance- oder Reputationsrisiken (inkl. Greenwashing Vorwürfe) beinhalten, die sich für die Bank in einer Reduktion der Erträge materialisieren können. Die Regulierungsdynamik ist längerfristig schwer beurteilbar und liegt ausserhalb des Einflussbereichs der Bank. In der kurzen bis mittleren Frist (bis 5 Jahre) sind die Entwicklungen besser abschätzbar, und die Risiken werden als gering beurteilt.
5.1.3 Resilienz der Bankstrategie gegenüber dem Klimawandel
Hierfür achten wir darauf, dass wissenschaftliche Grundlagen Basis unseres Handelns sind. Wir fokussieren uns auf Bereiche, bei denen ein grosses Wirkungspotenzial besteht. Wir entwickeln Produkte und Dienstleistungen, die zu einer positive Nachhaltigkeitswirkung beitragen und integrieren ESG-Risiken und -Chancen in unsere Geschäftstätigkeit.
Bei der Einführung von Produkten und Dienstleistungen bzw. bei deren Überprüfung wird die Vereinbarung mit der bankweiten Nachhaltigkeitspolitik gefordert. Weitere Vorgaben werden in geschäftsbereichsspezifischen internen Vorgaben, zum Beispiel im Kredithandbuch festgehalten.
5.2 Klimaziele und Massnahmen
Unser Transitionsplan, der sich gemäss Klimaberichterstattungsverordnung an den Schweizer Klimazielen orientiert, beinhaltet Klimaziele und Massnahmen sowie die Angabe von Treibhausgasemissionen. Hierfür orientieren wir uns am KlG, dass das Netto-Null Ziel 2050 seit dem 1. Januar 2025 gesetzlich verankert und eine klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzströme verlangt, sowie an den Empfehlungen der UNEP FI Guidance for Climate Target Setting for Banks.
Eine Übersicht des Transitionsplans ist im Anhang auf den Seiten 69–70 zu finden.
Die relevanten Kennzahlen für das Finanzierungs- und Anlagegeschäft sowie den eigenen Betrieb werden auf den Seiten 71–77 im Anhang aufgeführt.
5.2.1 Klimaziele Finanzierungsgeschäft
Die prozentuale Zusammensetzung des Kreditportfolios kann dem Risikobericht ab Seite 174 im Geschäftsbericht entnommen werden. Mit 68 Prozent bildet das Kreditrisiko die grösste Risikokategorie im vom Bankrat allozierten Risikokapital.
Auf Seite 180 des Geschäftsberichts sind zudem die Geldkredite nach Kundenportfolio dargestellt. Demnach machen Private den grössten Anteil in unserem Portfolio aus. An zweiter Stelle folgen die Unternehmen.
In der Schweiz ist der Gebäudesektor für knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und für rund ein Viertel der CO2e-Emissionen verantwortlich. Die Reduktion der CO2e-Emissionen im Gebäudesektor ist daher für die nationale Netto-Null-Strategie 2050 von entscheidender Bedeutung. Auch der Kanton Zürich betont in seiner Klimastrategie den besonders hohen CO2e-Ausstoss im Gebäudesektor.
Quantitatives Klimaziel im Hypothekargeschäft Wohnimmobilien
In die Zielberechnung für unser Klimaziel im Sektor Wohnimmobilien fliessen alle Hypothekar-Finanzierungen von Einfamilienhäusern (EFH), Mehrfamilienhäusern (MFH) und Stockwerkeigentum (STWE) mit ausreichender Datengrundlage ein. Dies entspricht 95 Prozent des betreffenden Finanzierungsvolumens. Dabei werden die Scope 1 Emissionen der Immobilie berücksichtigt.
In der Zielsetzung orientieren wir uns am langfristigen Klimaziel der Schweiz von Netto-Null Treibhausgasemissionen 2050. Der Plan hin zu Netto-Null wird vom Bundesrat innerhalb der Langfristigen Klimastrategie konkretisiert, eine wichtige Grundlage dafür bilden die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+). In den EP 2050+ im Szenario Netto-Null (Zero Basis) hat das Bundesamt für Energie eine Entwicklung des Energiesystems modelliert. Daraus lässt sich eine Entwicklung der CO2e-Emissionen pro Energiebezugsfläche (EBF) für Wohnimmobilien bis 2050 berechnen. Die Metrik der Klimazielsetzung ist daher kg CO2e/m2 pro EBF.
Als Startpunkt für unsere Zielsetzung gehen wir vom Wert 15,4 kg CO2e/m2 EBF aus. Das Klimaziel der Zürcher Kantonalbank sieht vor, den Absenkpfad des Bundes ab dem Jahr 2030 zu übertreffen. Bis ins Jahr 2030 möchten wir unsere CO2e-Intensität im Hypothekargeschäft Wohnen um 44 Prozent reduzieren.
Detaillierte Informationen zur Methodik sind dem Anhang im Kapitel Klimaziele und Kennzahlen zu entnehmen.
Im Jahr 2025 sind wir mit unserem Absenkpfad ZKB Wohnimmobilien auf Kurs. Die Fortschritte in der Dekarbonisierung unseres Wohnimmobilien-Portfolios entstehen durch ein Zusammenspiel von zwei Faktoren. Erstens dem Policy-Effekt, sprich u.a. der nationalen Gesetzgebung und insbesondere dem kantonalen Energiegesetz. Zweitens durch unsere Begleitung der Kundinnen und Kunden auf deren individueller Transition mit unseren Produkten und Dienstleistungen. Die Dekarbonisierung im Gebäudebereich erreichen wir nur gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden. Es werden keine Kundinnen und Kunden aufgrund ihrer fossilen Heizung ausgeschlossen.
Quantitatives Klimaziel im Hypothekargeschäft Büroimmobilien
Für das quantitative Klimaziel im Sektor Büroimmobilien fliessen alle Hypothekar-Finanzierungen für nicht produzierende Dienstleistungsgebäude (überwiegend Büroimmobilien) ein. In die Zielberechnung fliessen 91 Prozent des betreffenden Finanzierungsvolumens. Dabei werden die Scope 1 Emissionen der Immobilien berücksichtigt.
Analog zum Klimaziel Hypothekargeschäft Wohnen orientieren wir uns für das Klimaziel Hypothekargeschäft Büroimmobilien am langfristigen Klimaziel der Schweiz von Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 und stützen uns hierzu auf die Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+). Im Rahmen des PACTA Tests 2024 wurde analog zum Absenkpfad für Wohnimmobilien erstmals ein Absenkpfad für Dienstleistungsimmobilien publiziert. Die Metrik der Klimazielsetzung ist kg CO2e/m2 EBF.
Als Startpunkt für die Zielsetzung mit Basisjahr 2023 gehen wir vom Wert 8,1 kg CO2e/m2 EBF aus und liegen somit unterhalb des Bundespfads. Bis ins Jahr 2030 möchten wir unsere CO2e Intensität im Hypothekargeschäft Büroimmobilien ebenfalls um 44 Prozent reduzieren.
Detaillierte Informationen zur Methodik sind dem Anhang im Kapitel Klimaziele und Kennzahlen zu entnehmen.
Im Jahr 2025 sind wir weiterhin mit unserem Absenkpfad ZKB Büroimmobilien deutlich unterhalb dem Absenkpfad des Bundes. Die Fortschritte in der Dekarbonisierung unseres Büroimmobilien-Portfolios entstehen durch ein Zusammenspiel von zwei Faktoren. Erstens der Policy-Effekt, sprich u.a. nationaler Gesetzgebung und insbesondere das kantonale Energiegesetz. Zweitens durch unsere Begleitung der Kundinnen und Kunden auf deren individueller Transition mit unseren Produkten und Dienstleistungen.
Policy-basierte Klimaziele in den weiteren klimaintensiven Sektoren
Die Zürcher Kantonalbank hat für die Sektoren Kohle, Öl und Gas, Energieproduktion sowie Zement Klimaziele in Form von Bedingungen und Ausschlusskriterien in der Nachhaltigkeitspolitik definiert («comply»-Ansatz). Für die Sektoren Metallindustrie und Automobilindustrie setzen wir aktuell aufgrund geringer finanzieller Exposure und auf Basis unserer Analyse keine Klimaziele («explain»-Ansatz).7
| Sektor | Klimaziele auf Ebene Nachhaltigkeitspolitik | Massnahmen | ||
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Fossile Energieträger: Kohle, Öl und Gas |
Projektfinanzierungen: – Kohleabbau, Erdöl- und Erdgasförderung: Als regional verankerte Bank haben wir nie den Abbau von Kohle und die Förderung von Erdöl oder Erdgas direkt finanziert und sind dementsprechend auch nicht in umstrittene Verfahren zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas involviert (z.B. Ant-/Arctic Drilling, Fracking, Offshore-Ölprojekte, Tiefseebohrungen oder Projekte im Zusammenhang mit der Ausbeutung von ölhaltigem Teersand). – Fossile Kraftwerke: Mit Kohle oder Öl betriebene Kraftwerke finanzieren wir nicht. |
– | ||
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Betriebskredite an Rohstoffunternehmen: Rohstoffunternehmen müssen aufzeigen, dass sie ihr Geschäftsmodell am wissenschaftlich geforderten Netto-Null-Ziel 2050 ausrichten (Phase-Out von thermischer Kohle (engl. thermal coal) bis 2030 in OECD-Ländern und 2040 in Nicht-OECD-Länder gemäss dem Netto-Null-Fahrplan der Internationalen Energieagentur, IEA) und gleichzeitig Rohstoffe fördern (Abbau, Verarbeitung, Transport, Lagerung, Handel), die für die Umsetzung der Energiewende nötig sind. |
– «Client-Engagement»-Dialog mit branchenspezifischem Fragebogen, der integraler Bestandteil des Kreditprozesses (Kreditanträge und -reviews) ist |
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Energie- produktion |
Betriebskredite an Energieproduzenten: – Als regional verankerte Bank finanzieren wir grundsätzlich Schweizer Energieproduzenten, die überwiegend erneuerbare Energie produzieren. – Mit Öl oder Gas betriebene Reservekraftwerke unterstützen wir nur insoweit, als sie von der Schweizer Regierung für die Landesversorgung in Strommangellagen vorgesehen sind oder sofern es sich um mit Öl oder Gas betriebene Back-up-Technologien für erneuerbare Energieproduzenten handelt. |
– «Client Engagement-Dialog» (jährlich) – Sustainability Linked Loans (bilateral und konsortial) und Begleitung bei ESG-labelled Bonds – Dediziertes Key Account Management mit ESG-Weiterbildung |
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| Zement | Betriebskredite an Zementfirmen: Zementfirmen müssen aufzeigen, dass sie ihr Geschäftsmodell am wissenschaftlich geforderten Netto-Null-Ziel 2050 ausrichten. |
– «Client-Engagement»-Dialog mit branchenspezifischem Fragebogen, der integraler Bestandteil des Kreditprozesses (Kreditanträge und -reviews) ist – Sustainability Linked Loans (bilateral und konsortial) und Begleitung bei ESG-labelled Bonds |
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| Sektor | Analyse | Massnahmen | ||
| Metallindustrie |
Unsere Analyse zeigt, dass ein Grossteil unserer Firmenkunden im Sektor «Metallindustrie» verbindliche Klimamassnahmen ergriffen hat (Partizipation im Schweizerischen Emissionshandel; Zielvereinbarungen mit der «Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW)» oder der «act Cleantech Agentur Schweiz»). |
– Sustainability Linked Loans (bilateral und konsortial) und Begleitung bei ESG-labelled Bonds – Reffnet-Nachhaltigkeitsberatung für KMU |
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| Automobilindustrie | Unsere Firmenkunden im Sektor «Automobilindustrie» sind keine Automobiliproduzenten im Sinne der UNEP FI Climate Target Setting for Automotive Sector Financing, sondern sind in der Zuliefererindustrie oder im Automobilhandel tätig. |
– Sustainability Linked Loans (bilateral und konsortial) und Begleitung bei ESG-labelled Bonds – Reffnet-Nachhaltigkeitsberatung für KMU |
7 Klimaintensive Sektoren gemäss der «UNEP FI, Climate Target Setting Guidance for Banks»
5.2.2 Massnahmen Finanzierungsgeschäft
Gemäss Nachhaltigkeitsambition in der Konzernstrategie setzen wir auf die Begleitung unserer Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft und erweitern und verfeinern hierfür unsere Produkt- und Dienstleistungspalette laufend. Netto-Null 2050 ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und nur erreichbar, wenn alle Akteure, d.h. Politik, Realwirtschaft, Finanzwirtschaft und jeder Einzelne zusammenarbeiten. Nachfolgend werden unsere Klimamassnahmen im Finanzierungsgeschäft im Detail beschrieben.
Für Hypothekarkundinnen und -kunden schaffen wir Anreize, damit sie ihre Immobilien und Infrastruktur möglichst umweltfreundlich und energieeffizient bauen, modernisieren und betreiben. Wir bieten unseren Kundinnen und Kunden Lösungen für die Finanzierung von energetischen Renovationen und energieeffizienten Neubauten an. Die Dekarbonisierung des Gebäudebereichs erreichen wir zusammen mit unseren Kundinnen und Kunden sowie den nationalen und kantonalen Politikmassnahmen. Es werden jedoch keine Kundinnen und Kunden aufgrund ihrer fossilen Heizung ausgeschlossen.
ZKB Umweltdarlehen (für Private und Unternehmen)
Das ZKB Umweltdarlehen, das wir 1992 eingeführt haben und stetig weiterentwickeln, ist als Festhypothek ausgestaltet mit einer attraktiven Zinsvergünstigung von bis zu 0,8 Prozent jährlich während maximal fünf Jahren. Voraussetzung ist eine tatsächliche Nachhaltigkeitswirkung, welche auf mehrere Arten nachgewiesen werden kann: durch ein Minergie Zertifikat, durch einen Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK), durch ein Pionierprojekt mit besonders innovativen Baumassnahmen oder aufgrund energetischer Einzelmassnahmen (z.B. Installation einer Photovoltaikanlage) durch die Erfüllung vorgegebener Energiekennzahlen.
Das Finanzierungsvolumen des ZKB Umweltdarlehens hat sich im Jahr um rund 10 Prozent erhöht. 2025 betrug das Gesamtvolumen des ZKB Umweltdarlehens 1,6 Milliarden Franken. Im Jahr 2025 verzichten wir aufgrund der von uns gewährten Zinsvergünstigung auf rund 12 Millionen Franken in Form von Mindereinnahmen.
Heizungsersatzberatung
2020 wurde das Angebot für Heizungsersatzberatungen lanciert. In Zusammenarbeit mit EKZ sowie den Städten Zürich und Winterthur bieten wir unseren Kundinnen und Kunden im Kanton Zürich, die ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Stockwerkeigentum mit einer Öl- oder Gasheizung besitzen, eine kostenlose und unabhängige Heizungsersatzberatung an.
Seit der Lancierung haben bereits rund 2’200 Kundinnen und Kunden vom Heizungsersatzberatungsangebot profitiert.
Umweltleasing (für alle Unternehmen)
Für unsere Firmenkunden haben wir Anfang 2024 zusammen mit dem neuen Beratungsangebot für KMU das ZKB Umweltleasing lanciert. Mit dem ZKB Umweltleasing unterstützen wir klimafreundliche Objekte und Projekte. Die Zürcher Kantonalbank beteiligt sich bei nachhaltigen Investitionen, die über das ZKB Umweltleasing finanziert werden, mit 1 Prozent an den Anschaffungskosten. Mit einem ZKB Umweltleasing können einerseits Objekte mit nachhaltigem Antrieb finanziert werden. Andererseits können mit dem ZKB Umweltleasing auch nachhaltige Pionierprojekte umgesetzt werden, die auf einer Nachhaltigkeitsberatung durch eine Expertin oder einen Experten aus dem Netzwerk des Vereins Reffnet.ch – Netzwerk Ressourceneffizienz Schweiz basieren.
Im Geschäftsjahr 2025 konnten mit dem ZKB Umweltleasing Objekte und Projekte im Umfang von rund 18 Millionen Franken finanziert werden.
Sustainability-Linked Loans für grosse Unternehmen
Für Grossfirmen bieten wir bei bilateralen und konsortialen Krediten eine Nachhaltigkeitskomponente an. Bei Finanzierungen mit einer Nachhaltigkeitskomponente hängt der Zinssatz von der Nachhaltigkeitsentwicklung des Kreditnehmers ab. Verbessert sie sich, sinkt der Zinssatz, verschlechtert sie sich, steigt der Zinssatz. Unsere Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, den Zinssatz an ein ESG-Rating eines etablierten Rating-Anbieters oder alternativ an individuelle Nachhaltigkeitsziele zu knüpfen. Kundinnen und Kunden, die ihren Zinssatz an individuelle Nachhaltigkeitsziele binden wollen, müssen bei der Festlegung der Nachhaltigkeitsziele die von uns definierten Mindestanforderungen an Nachhaltigkeitsziele sowie die Sustainability Linked Loan Principles (SLLP) der Loan Market Association (LMA) erfüllen. Zudem erfolgt die Festlegung dieser Ziele unter Beizug einer unabhängigen externen Partei mit ausgewiesener Expertise («Sustainability Coordinator»).
Das Angebot ermöglicht uns, stärker in den strategischen Dialog mit den Kunden zu treten und sie gezielt auch für nachhaltige Themen zu sensibilisieren. Der aktuelle Bestand von Nachhaltigkeitskrediten für Grossfirmen beträgt rund 1,6 Milliarden Franken.
Nachhaltige Anleihen (ESG-labelled Bonds)
Die Zürcher Kantonalbank ist aktuell eine der führenden Banken bei der Strukturierung und Platzierung von nachhaltigen Anleihen am Schweizer Kapitalmarkt. Die Zürcher Kantonalbank emittiert zudem selbst nachhaltige Anleihen zur Refinanzierung der Umweltdarlehen sowie für die Refinanzierung von Projekten mit energetischer Zielsetzung bei den von der Zürcher Kantonalbank selbst genutzten Bürogebäuden.
Die ZKB agierte 2025 bei 15 Transaktionen als Lead Managerin und platzierte dabei nachhaltige Anleihen im Umfang von rund 1,1 Milliarden Schweizer Franken.
Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Kreditprüfung
Der Beurteilung von Nachhaltigkeitsaspekten, mit Fokus auf die Umwelt, wird im Rahmen der Kreditprüfung angemessen Rechnung getragen. Während wir uns im Hypothekargeschäft insbesondere auf die Nachhaltigkeit der finanzierten Liegenschaften konzentrieren, erfolgt in der Unternehmensfinanzierung eine differenzierte Beurteilung von Chancen und Risiken, welche aus ökologischen, sozialen und gesellschaftlichen Themen entstehen können. Basierend auf traditionellen Aspekten der Kreditprüfung (Kreditwürdigkeit und -fähigkeit) intensivieren wir die Nachhaltigkeitsbeurteilung im Sinne eines risikoorientierten Ansatzes entlang der Exponierung unserer Kundschaft in klimasensitiven Sektoren bei gleichzeitiger nichtfinanzieller Berichterstattungspflicht (OR 964a ff.). Dabei gelangt situativ eine strukturierte qualitative Beurteilung, welche die Kundschaft je nach Nachhaltigkeitsausprägung in verschiedene Kategorien (Vorreiter, Follower, Reaktiv, Ohne Aktivitäten) einstuft, sowie ein strukturierter Kundendialog basierend auf Kriterien der Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) zur Anwendung. Darüber hinaus wird in ausgewählten Branchen (Rohstoff- sowie Zementindustrie) im Kundendialog ein sektorspezifischer Fragenkatalog eingesetzt.
ESG-Ausbildung von Kundenbetreuenden im Key Account Management-Segment
Um im Gespräch mit Grosskunden relevante Nachhaltigkeitsaspekte für das jeweilige Unternehmen zu identifizieren und allfällige Investitionen oder andere Bedürfnisse zu thematisieren, wurden alle Kundenbetreuenden im Key Account Management-Segment umfassend zum Thema Nachhaltigkeit geschult. Gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) wurden die Grundsätze der Nachhaltigkeit und der Berichterstattung, Nachhaltiges Anlegen und Finanzieren sowie ZKB-Spezifika im Präsenzunterricht sowie im Selbststudium geschult.
5.2.3 Klimaziele Anlagegeschäft
Im Rahmen des ZKB Nachhaltigkeitsstandards verfolgen wir bei unseren aktiven Anlagelösungen8 das Ziel einer Reduktion der CO2e-Intensität in den Portfolios. Diese Anlagelösungen verfolgen entweder eine CO2e-Reduktion gegenüber einer Vergleichsgrösse oder einen Klimaabsenkpfad, wobei die CO2e-Intensitäten jährlich um mindestens 4 Prozent zuzüglich Wirtschaftswachstum (für die Anlagelösungen mit einem <2°C Ziel) bzw. mindestens 7,5 Prozent zuzüglich Wirtschaftswachstum (für die Anlagelösungen mit einem max. 1,5°C Ziel) reduziert werden.
8 Definition aktive Anlagelösungen gemäss Glossar
Klimaziele Asset Management
Die Net Zero Asset Managers (NZAM) Initiative orientiert sich an den Vorgaben des Pariser Klimaübereinkommens und fordert Asset Manager auf, aktiv zur Erreichung der Klimaziele beizutragen. Das Asset Management der Zürcher Kantonalbank trat im Juli 2021 der Net Zero Asset Managers Initiative bei. Mit dem Beitritt setzt sich das Asset Management bezüglich der dazu verpflichteten Vermögenswerte das Ziel, mit den Anlageentscheidungen die Treibhausgasemissionen bis 2050 (oder früher) auf Netto-Null zu reduzieren. Netto-Null 2050 ist eine globale Herausforderung und nur erreichbar, wenn alle Akteure, d.h. Politik, Realwirtschaft, Finanzwirtschaft und jeder Einzelne, zusammenarbeiten.
Für 45 Prozent der von unserem Asset Management verwalteten Vermögenswerte wird ein <2°C-Ziel-Absenkpfad angestrebt, was eine jährliche Reduktion der CO2e-Intensitäten von mindestens 4 Prozent erfordert. Bei der Net Zero Asset Management Initiative werden jedoch nur Vermögen gezählt, mit denen das 1,5°C Ziel angestrebt wird. Das Asset Management bekennt sich mit rund 25 Prozent der verwalteten Vermögen zum 1,5°C-Klimaziel, was eine jährliche Reduktion der CO2e-Intensitäten von mindestens 7,5 Prozent erfordert.
Die Mehrheit der nachhaltigen kollektiven Kapitalanlagen der «Sustainable» Produktlinie von Swisscanto strebt eine CO2e-Reduktion von mindestens 7,5 Prozent zuzüglich nominalem Wirtschaftswachstum pro Jahr an und orientiert sich entsprechend am ambitionierten 1,5°C-Klimaziel gemäss dem Klimaübereinkommen von Paris. Damit erfüllen diese «Sustainable» Produkte die Anforderungen der Net Zero Asset Managers Initiative. Eine Ausnahme bilden die thematischen Swisscanto Fonds des Asset Managements und die passiv verwalteten Fonds der Produktlinie «Sustainable». Da bei den thematischen Produkten die im Prospekt definierte Benchmark hinsichtlich Treibhausgasemissionen nicht repräsentativ für das Anlageuniversum ist, kann lediglich ein <2°C-Absenkpfad umgesetzt werden.
Bei den vom ZKB Asset Management verwalteten direkten Immobilienanlageprodukten richten wir uns ebenfalls an Zielwerten aus, die kompatibel mit dem Pariser Klimaübereinkommen sind. Mehr hierzu ist im Anhang unter Anhang zu Klimaziele und Kennzahlen zu finden.
55 Prozent der von unserem Asset Management verwalteten Vermögenswerte befinden sich in passiv verwalteten Fonds, bei welchen unser Asset Management nur einen limitierten, indirekten Einfluss hinsichtlich der Wahl der Investmentstrategie ausüben kann.
Wir sind bestrebt, die Abdeckung der Vermögenswerte, die sich an einem 1,5°C-Klimaziel orientieren, weiter zu erhöhen.
Anlagelösungen des Bereichs Investment Solutions
In der standardisierten Vermögensverwaltung orientieren sich rund 33 Prozent der Vermögenswerte (Mandate der Ausprägung Nachhaltig (ESG)) am maximal 1,5°C-Klimaziel. 62 Prozent der Vermögenswerte orientieren sich am <2°C-Klimaziel (Ausprägung Basis). Bei den restlichen 5 Prozent der Vermögenswerte unserer standardisierten Vermögensverwaltung wird kein CO2e-Reduktionsziel verfolgt.
Auch in der standardisierten Anlageberatung werden die aufgezeigten Klimaziele bei den nachhaltigen Ausprägungen berücksichtigt, wobei der Anlageentscheid bei unseren Kundinnen und Kunden liegt.
5.2.4 Massnahmen Anlagegeschäft
Auch im Anlagegeschäft setzen wir auf die Begleitung unserer Kundinnen und Kunden mit Produkten und Dienstleistungen.
Unter Kapitel 4, «Verantwortungsvolles Anlegen» wird erläutert, mit welchen Produkten und Dienstleistungen wir unsere Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine nachhaltigere Zukunft begleiten.
5.2.5 Klimaziele eigener Betrieb
Nachfolgende Ziele, Kennzahlen und Informationen beziehen sich auf die konzernweiten Geschäftsliegenschaften der Zürcher Kantonalbank in der Schweiz. Diese umfassen die Liegenschaften des Stammhauses und der Swisscanto Holding AG. CO2-Emissionen der Zürcher Kantonalbank Finance (Guernsey) Ltd., der ZKB Securities (UK) Ltd., der Complementa AG sowie der Representative Offices liegen auf Konzernstufe nicht vor.
Für die Klimazielsetzung werden Scope 1, 2 und teilweise Scope 3 des GHG-Protokolls berücksichtigt. Innerhalb Scope 3 sind die folgenden Kategorien des GHG-Protokolls relevant: Papier (Kategorie 1), Brennstoff- und energiebezogene Emissionen (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten) (Kategorie 3), Abfall (Kategorie 5) und Geschäftsreisen (Kategorie 6). Wir evaluieren aktuell, wie wir die Abdeckung der betrieblichen Scope 3 Kategorien erweitern können.
Zur Berechnung der betrieblichen Treibhausgasemissionen und Kennzahlen nutzen wir das VfU Kennzahlen Berechnungstool (Version 1.1).
Ziel des betrieblichen Umweltprogramms ist die kontinuierliche Senkung der betrieblichen Treibhausgasemissionen. Das betriebliche Umweltprogramm 2023–2030 baut auf dem betrieblichen Umweltprogramm 2018–2022 auf und verfolgt die Reduktion unserer betrieblichen Emissionen auf 1’800 CO2e Tonnen. Im Umfang der jährlich erfassten betrieblichen Restemissionen kaufen wir im Sinne eines freiwilligen Beitrags Negativemissionszertifikate ein.
Seit 2010 konnten wir die betrieblichen CO2e-Emissionen von 7’040 CO2e Tonnen um 72 Prozent auf 1’992 CO2e Tonnen im 2025 senken. Im 2025 sind die betrieblichen CO2e-Emissionen im Vergleich zum Vorjahr gesunken.
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Betriebliche Ziele bis 2030 |
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2025 |
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2024 |
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2023 |
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Basisjahr 2022 |
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% Ver- änderung zum Basisjahr |
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Ziel 2030 |
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Total Emissionen (t CO2e) |
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1'992 |
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2'298 |
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2'262 |
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2'253 |
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– 12 |
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1'800 |
|
Gebäude Stromverbrauch (t CO2e) |
|
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75 |
|
|
75 |
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63 |
|
64 |
|
17 |
|
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Gebäude Wärmeverbrauch (t CO2e) |
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|
820 |
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|
749 |
|
811 |
|
974 |
|
– 16 |
|
|
|
Wasserverbrauch (t CO2e) |
|
|
37 |
|
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31 |
|
31 |
|
29 |
|
28 |
|
|
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Kühl- und Löschmittel (t CO2e) |
|
|
21 |
|
|
375 |
|
214 |
|
101 |
|
– 79 |
|
|
|
Abfall (t CO2e) |
|
|
117 |
|
|
115 |
|
104 |
|
98 |
|
19 |
|
|
|
Geschäftsreisen (t CO2e) |
|
|
622 |
|
|
583 |
|
629 |
|
486 |
|
28 |
|
|
|
Papier (t CO2e) |
|
|
299 |
|
|
370 |
|
410 |
|
501 |
|
– 40 |
|
|
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|
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5.2.6 Massnahmen eigener Betrieb
Umweltmanagementsystem
Unser betriebliches Umweltmanagementsystem ist seit 2002 nach ISO 14001 zertifiziert. Damit bezwecken wir die kontinuierliche Verbesserung unseres Ressourceneinsatzes und die Sicherstellung der umweltbezogenen Nachhaltigkeit im Bankbetrieb. Die Berichterstattung über die Ergebnisse und allfällige Massnahmen aus den Audits erfolgt zuhanden der Generaldirektion.
| › Kategorien | Massnahmen | |
| Stromverbrauch |
– 100 Prozent Ökostrom aus Laufwasserkraftwerk (Zertifizierung nach naturemade star!) – Umrüstung auf 100 Prozent LED bei gleichzeitiger Optimierung der Betriebszeiten und Steuerung, 2025 beispielsweise bei unserem grössten Geschäftshaus Neue Hard |
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| Wärmeverbrauch |
– Etappenweise energetische Sanierung der Gebäudehüllen unserer Filialen – Etappenweiser Ersatz der fossilen Heizsysteme durch erneuerbare Energien – Nutzung der Fernwärme aus dem Netz der Stadt Zürich. Die Stadt Zürich verfolgt das Ziel, die Fernwärme bis 2040 vollständig zu dekarbonisieren9 – Für das Beheizen unseres Hauptsitzes ist eine moderne Seewasser-Wärmepumpe im Einsatz, welche mit Ökostrom betrieben wird – 100 Prozent Biogasnutzung bei Gasheizungen (Zertifizierung nach naturemade star) |
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| Abfall | 57 Prozent der Abfälle werden recycelt, 43 Prozent werden verbrannt | |
| Geschäftsreisen | 2025 wurde ein interner CO2e-Preis von aktuell 440 CHF/Tonne CO2e für Geschäftsreisen eingeführt | |
| Papier |
– Laufende Reduktion des Papierverbrauchs via Digitalisierung – 95 Prozent des aktuellen Papierverbrauchs ist Recyling-Papier |
9 Zwischenwerte 2025: 70 %, 2030: 95 %, 2035: 98 %; Klimaschutzplan der Stadt Zürich Version 2024, S.19
Projekte im eigenen Betrieb
Um das Stadtklima zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern, wurden zwei Projekte im Rahmen naturnaher Umgebungsgestaltung umgesetzt.
– Im Innenhof unseres Hauptsitzes in der City wurden Flächen entsiegelt, grüne Inseln und Fassadenbegrünungen geschaffen, um Hitze zu reduzieren und die Biodiversität zu fördern. Ergänzend laden neu geschaffene Sitzgelegenheiten und ein Brunnen dazu ein, in der begrünten Umgebung zu verweilen und die Natur zu geniessen.
– Bei unserem Geschäftshaus Steinfels wurde durch die Begrünung einer Betonfläche und die ökologische Aufwertung eines Retentionsbeckens eine biodiverse Oase geschaffen. Einheimische Pflanzen, Totholz und CO2-bindende Pflanzenkohle tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei und schaffen nachhaltige Erholungsräume.
Förderung von wertvollen Naturräumen im Kanton Zürich
Neben der Neugestaltung unserer Filialumgebung engagiert sich die Zürcher Kantonalbank vielfältig in der Renaturierung und im Erhalt von wertvollen Naturflächen im Kanton Zürich. Sie hat zahlreiche Renaturierungsprojekte für den Kanton Zürich finanziell unterstützt (z.B. Revitalisierung Jonen Rifferswil, Limmatauen Werdhölzli, Wässerwiesen Hundig), betreibt seit 1977 den Botanischen Garten Grüningen und ist seit 2009 Hauptsponsorin der Stiftung Wildnispark Zürich. Mit dem Bildungs- und Erholungsangebot des Botanischen Gartens Grüningen und des Wildnispark Zürich wird die Lebensqualität in unserem Kanton gefördert und die Erfüllung unseres Leistungsauftrages unterstützt.
Unterstützung von Natur und Umwelt durch gezieltes Sponsoring
Durch gezieltes Sponsoring-Engagement fördern wir den Naturschutz, setzen uns für den Schutz natürlicher Ressourcen ein und engagieren uns für eine nachhaltige Landwirtschaft im Dienste eines nachhaltigen Konsums und der Ernährungssicherheit. Dabei ist es uns auch ein Anliegen, die Natur für die Bevölkerung erlebbar zu machen und vor allem auch Kinder/Jugendliche für den Schutz von Natur und Umwelt zu sensibilisieren.
Wir erwarten auch von unseren Partnern im Sponsoring, dass sie ihre Treibhausgasemissionen in den kommenden 25 Jahren aktiv reduzieren. In allen Vertragsverlängerungen oder Neuverträgen mit unseren Sponsoringpartnern auf Gesamtbankstufe ergänzen wir deshalb seit 2024 eine Vertragsklausel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen in ihren Betrieben oder bei ihren Veranstaltungen. Die Sponsoring-Partner verpflichten sich dabei, jährlich der ZKB über ihre Aktivitäten zur Zielsetzung «Netto-Null-Treibhausgasemissionen 2050» in schriftlicher Form zu berichten. Dabei müssen uns diese transparent ihre konkreten Aktivitäten und Massnahmen darlegen, die sie direkt aus eigener Kraft realisiert haben, resp. realisieren können.
2025 gingen 43 Berichte ein, von diesen Partnerschaften verfügen 60 Prozent über ein Netto-Null-Ziel.
5.2.7 Klimaziele, Massnahmen und Kennzahlen für eigene Finanzanlagen
Für die Finanzanlagen im Verantwortungsbereich der Abteilung Treasury, bestehend aus einem Obligationen-Portfolio sehr guter Qualität, wird anhand von öffentlich verfügbaren Informationen periodisch die CO2e-Intensität bestimmt und mit einer Benchmark aus dem regulatorisch für Finanzanlagen zur Verfügung stehenden Anlageuniversum verglichen.
Zudem gelten für die Finanzanlagen im Verantwortungsbereich der Abteilung Treasury Vorgaben zur Begrenzung der klimabezogenen Finanzrisiken. Es werden Emittenten aus Branchen ausgeschlossen, welche gemäss der Nachhaltigkeitspolitik der Bank auch im Finanzierungsgeschäft ausgeschlossen sind. Zudem muss der durchschnittliche, umsatzgewichtete CO2e-Ausstoss des Portfolios mindestens 35 Prozent tiefer sein als im Referenzportfolio des durch die internen Anlagevorschriften begrenzten Anlageuniversums.
Die Einhaltung der Vorgaben zur Begrenzung der CO2e-Intensität des Finanzanlagenportfolios wird durch das Risiko Controlling überwacht und rapportiert.
5.2.8 Klimaziele, Massnahmen und Kennzahlen im unabhängigen Research
Unser Sell-Side-Research integriert ESG-Kriterien, orientiert sich am Netto-Null-Ziel bis 2050 und basiert auf den für das Finanzierungsgeschäft geltenden Ausschlusskriterien im Rahmen unserer Nachhaltigkeitspolitik.
Es deckt schweizweit 188 Aktiengesellschaften, Immobilienfonds und Anlagestiftungen sowie 179 Anleiheemittenten ab und ist somit führender Anbieter von Research zu Schweizer Unternehmen. 187 der 188 abgedeckten Aktiengesellschaften, Immobilienfonds und Anlagestiftungen sowie 161 der 179 abgedeckten Anleiheemittenten werden nach unserem ESG-Ansatz hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit bewertet und mit einem ESG-Sterne-Rating versehen.
Mit seinen Ratings deckt das Research der Zürcher Kantonalbank 98 Prozent der Marktkapitalisierung des Swiss Performance Index, 76 Prozent der am Markt präsenten Inlandschuldner und nahezu 100 Prozent des ausstehenden Anleihevolumens sowie beinahe 100 Prozent der Marktkapitalisierung des kotierten Schweizer Immobiliensegments ab.
Anhang
8.1 Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen
Als Basis für die Aktualisierung der wesentlichen Themen dient die Wesentlichkeitsmatrix aus dem Jahr 2017, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Vertretern unserer Anspruchsgruppen ausgearbeitet wurde. Themen im Kontext der Nachhaltigkeit wurden darin nach ihrer Relevanz für unsere Anspruchsgruppen und der Erheblichkeit ihrer Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung bewertet.
Mit der Aktualisierung der GRI-Standards 2021, den gesetzlichen Anforderungen an den Bericht über nichtfinanzielle Belange nach OR, der Anpassung des Kantonalbankengesetzes und der Weiterentwicklung des Leistungsauftrages 2030 wurden die wesentlichen Themen 2023 überarbeitet.
Hierzu diente das Bankratseminar 2022 als Workshop zur Weiterentwicklung des Leistungsauftrages 2030 und der wesentlichen Themen. Verschiedene relevante Nachhaltigkeitsthemen wurden hierfür im Vorfeld durch die Fachstelle Leistungsauftrag vorbereitet und in einer Vorbereitungssitzung vorgestellt. Dabei wurden die potenziell negativen und positiven Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung berücksichtigt. Hierzu wurden die Rahmenbedingungen von einer internationalen Perspektive auf die nationale Perspektive und schliesslich auf die kantonale Perspektive heruntergebrochen. Daneben berücksichtigten wir auch die für uns wichtigen branchen- und produktüblichen Themengebiete. Insbesondere berücksichtigten wir die nationalen und kantonalen Bestrebungen zur nachhaltigen Entwicklung: die Nachhaltigkeitsagenda 2030 der Schweiz, die Klimastrategie der Schweiz, die Klimastrategie des Kantons Zürich sowie unser Kantonalbankgesetz.
Das Ergebnis der Workshops war die Einschätzung des Bankrates im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit (Einwirkungen) der Zürcher Kantonalbank. Somit konnten wir unsere Auswirkungen auf die Nachhaltige Entwicklung und die Einwirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit berücksichtigen (doppelte Wesentlichkeit). Die Ergebnisse wurden von der Fachstelle Leistungsauftrag konsolidiert und im Bankratseminar 2023 verabschiedet.
Für die Bewertung der Erheblichkeit der Auswirkungen und die Priorisierung der Themen diente uns zum einen unser Leistungsauftrag (§2, Gesetz über die Zürcher Kantonalbank), zum anderen orientierten wir uns an den gesetzlichen Anforderungen der nichtfinanziellen Berichterstattung (Art. 964b OR). Die Bewertung erfolgte zudem über eine qualitative Einschätzung der Wahrscheinlichkeit und des Ausmasses der (potenziell) negativen und positiven Auswirkungen.
Als potenziell negative Aus- und Einwirkungen wurden die Themenfelder «Klima» und «Sozialer Zusammenhalt und Menschenrechte» identifiziert. Die potenziell negativen Auswirkungen wollen wir vermeiden, indem wir pro Themenfeld geeignete Umsetzungsmassnahmen ergreifen (siehe Kapitel Umwelt und Soziales und Menschenrechte).
Als potenziell positive Aus- und Einwirkungen identifizierten wir die Themen «Sustainable Finance» und «Sozialer Zusammenhalt und Menschenrechte». Beide Themengebiete betrachten wir als Wirkungsbereiche, in denen wir einen positiven Einfluss ausüben können.
| Themenfelder mit potenziell negativen Auswirkungen | ||
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Klima: Klimarisiken, das heisst physische Risiken aus dem Klimawandel und Transitionsrisiken auf dem Weg zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft, sind für den Finanzsektor wichtig. Für Schweizer Banken sind insbesondere die be- stehenden Offenlegungspflichten zu klimabezogenen Finanzrisiken und das neue Rundschreiben über naturbezogene Finanzrisiken der Finanzmarktauf- sicht (FINMA) relevant, das per 1.1.2026 in Kraft tritt. Angesichts des Klima- wandels besteht das Risiko eines ungeordneten Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Gleichzeitig eröffnet der Übergang zu einer klima- verträglichen Wirtschaftsweise auch Geschäftsopportunitäten und Investitionschancen. Der Verlust der Natur stellt angesichts des Klimawandels ein immer grösser werdendes Risiko für die Weltwirtschaft dar. |
Sozialer Zusammenhalt und Menschenrechte: Basierend auf den Berichterstattungspflichten über nichtfinanzielle Belange gemäss OR hat das Thema Menschenrechte zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Zudem hat die Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundes «Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt» als ein Schwerpunktthema für die Schweiz identifiziert. |
| Themenfelder mit potenziell positiven Auswirkungen | ||
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Sustainable Finance: Die Schweiz hat sich das Ziel gesetzt, ein führender nachhaltiger Finanzplatz zu sein. Gemäss SBVg ist ein nachhaltiger Finanzplatz ein Finanzmarkt, der in seiner Gesamtheit zu einer nachhaltigen Entwicklung und Wertschöpfung in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht bei- trägt. Mit anderen Worten: ein Finanzplatz, der die wirtschaftliche Effizienz, den Wohlstand und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit sowohl heute als auch langfristig sichert und verbessert und gleichzeitig zum Schutz und zur Wiederherstellung der ökologischen Systeme sowie zur Förderung der kulturellen Vielfalt und des sozialen Wohlstands beiträgt. Die Zürcher Kantonalbank will als nachhaltige und nahe Bank eine positive Wirkung auf die nachhaltige Entwicklung entfalten. Gemäss Zweckartikel der Zürcher Kantonalbank sind wir mit unserem Leistungsauftrag verpflichtet, zur Lösung der volkswirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aufgaben des Kantons beizutragen, und unterstützen damit eine nachhaltige Entwicklung. |
Sozialer Zusammenhalt und Menschenrechte: Mit unserem Leistungsauftrag leisten wir einen Beitrag zur Lösung der volkswirtschaftlichen und sozialen Aufgaben des Kantons und decken die Grundbedürfnisse der Bevölkerung und insbesondere auch der KMU. Dabei gehen wir insbesondere auf spezifische Zielgruppen gemäss Zweckartikel ein (KMU, Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer, Landwirtschaft, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Förderung von Wohneigentum und preisgünstigem Wohnungsbau). Wir setzen uns für Menschenrechte ein und schliessen z.B. Finanzierungen aus, die gegen die Menschenrechte der Vereinten Nationen und das Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit verstossen. Bei den Arbeitnehmerbelangen wollen wir als Vorbild dienen und bei den Mitarbeitenden Integration, Di- versität sowie Gesundheit fördern. |
8.2 Anspruchsgruppen
Die Zürcher Kantonalbank und der Bankrat stehen mit ihren Anspruchsgruppen in einem offenen und transparenten Dialog. Der Dialog erfolgt im Rahmen eines systematischen Austauschs oder bei Ad-hoc-Anfragen. Die Ermittlung und Auswahl der Anspruchsgruppen finden im Rahmen der periodischen Validierung der Nachhaltigkeitspolitik durch die Generaldirektion statt. Nachfolgend wird erklärt, wie wir mit einzelnen Anspruchsgruppen in Kontakt stehen:
Kundinnen und Kunden
Die Nähe zu unseren Kundinnen und Kunden schaffen wir tagtäglich bei der persönlichen Beratung und Betreuung. Wir führen zudem alle zwei Jahre eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit durch. Das Ziel der Befragungen besteht darin, eine Analyse auf Stufe der Geschäftseinheiten zu erstellen, indem die Bedürfnisse der Kundschaft abgefragt und daraus geeignete Massnahmen abgeleitet werden. Die Ergebnisse und Massnahmen werden in das Reporting an den Bankrat integriert.
Mitarbeitende
Wir tauschen uns mit unseren Mitarbeitenden regelmässig aus und befragen sie alle zwei Jahre zu ihrer Zufriedenheit. Das Ziel der Umfragen ist eine Analyse für die unterschiedlichen Bereiche, um die Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu erfahren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die Ergebnisse und Massnahmen werden dem Bankrat und der Generaldirektion vorgestellt. Des Weiteren werden die Ergebnisse auch in den Teams aus allen Bereichen besprochen und allfällige Massnahmen getroffen. Ausserdem setzt sich die interne Arbeitnehmervertretung für die Anliegen der Mitarbeitenden ein.
Eigentümer (Kanton Zürich)
Wir pflegen mehrmals im Jahr den persönlichen Austausch mit dem Zürcher Kantonsrat, insbesondere mit der Aufsichtskommission über die wirtschaftlichen Unternehmen (AWU) des Kantons Zürich.
Lieferanten
Wir stehen regelmässig im Austausch mit unseren Lieferanten. Durch interne Vorgaben zum Prozess wird ein regelmässiger Austausch gewährleistet.
Partner
Unsere Partner stellen für uns die wichtigsten Geschäftsbeziehungen dar. Auf unserer Homepage unter «Kooperationen» werden die relevanten Beziehungen aufgelistet und erläutert: zkb.ch/de/ueber-uns/unser-unternehmen/unternehmensstruktur.html
Öffentlichkeit
Wir sind laufend mit Vertretern aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft sowie Medien und Kultur im Dialog. Insbesondere auch durch unsere vielseitigen Sponsoringengagements stehen wir im regelmässigen Austausch mit Interessenorganisationen, Verbänden, Vereinen sowie anderen Körperschaften.
Aufsichtsbehörde
Als unabhängige Behörde mit hoheitlichen Befugnissen setzt sich die FINMA für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie für den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein. Wir stehen im regelmässigen Austausch mit der FINMA.
8.3 Methodische Grundlagen zur Risikoidentifikation und Wesentlichkeitseinstufung
Die im Bericht dargestellte Risikobeschreibung und -einstufung basiert auf folgenden methodischen Grundlagen: Zunächst erfolgte eine analytische Segmentierung der relevanten Geschäftsfelder entlang der etablierten Risikokategorien. Compliance Risiken wurden bei allen Geschäftsfeldern als Teil der Transitionsrisiken beurteilt. Sodann wurden die Klimarisikofaktoren und Übertragungsmechanismen entlang dieser Geschäftsfelder daraufhin überprüft, ob und in welchem Ausmass das Geschäftsfeld davon betroffen sein könnte. Die Beurteilung des Risikos bzw. der Wesentlichkeit für das Risikoprofil der Zürcher Kantonalbank basiert einerseits auf der wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Geschäftsfeldes für die Bank und andererseits auf einer qualitativen Abschätzung möglicher Verluste oder Ertragsausfälle. Bestehende Gegenmassnahmen und Umstände, welche das Risiko reduzieren, wurden ebenfalls in die Risikobeurteilung einbezogen.
Die Risikoeinschätzung basiert auf Szenarioüberlegungen. Diese orientieren sich am NGFS («Network for Greening the Financial System») Scenario Framework und an den Klimaszenarien des Bundesamts für Umwelt BAFU. Es handelt sich in der Tabelle um eine vorsichtige Darstellung der Risiken, indem Transitionsrisiken unter Szenarien mit ungeordnetem Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft («Disorderly Transformation») sowie physische Risiken unter Hot-House-World-Szenarien mit starkem Temperaturanstieg beurteilt werden.
Eine ausführlichere Beschreibung findet sich in der Offenlegung über klimabezogene Finanzrisiken per Ende Jahr (zkb.ch/offenlegung), die jeweils Ende April publiziert wird.
8.4 Anhang zu Klimazielen und Kennzahlen
Übersicht Klimaziele und Massnahmen (Transitionplan)
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Bereich |
Basisjahr | Ziele | Zielmethodologie und Metrik | Szenario | Massnahmen | |||||
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› Finanzierungsgeschäft |
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Hypothekargeschäft Wohnimmobilien10 Klimaziel verankert im Leistungsauftrag 2030 |
2022 |
2030: 8,7 kg CO2e/m2 Energiebezugsfläche (EBF) (44 % Reduktion) 2040: 0,9 kg CO2e/m2 EBF (94 % Reduktion) 2050: 0,3 kg CO2e/m2 EBF (98 % Reduktion) |
Sektoraler Dekarbonisierungsansatz Paris Agreement Capital Transition Assessment (PACTA-Methodik) Metrik, Intensität: kg CO2e/m2 Energiebezugsfläche (Scope 1) |
Energieperspektiven 2050+ (EP 2050+), Szenario Zero Basis Wohnimmobilien (resp. Dienstleistungs- und Gewerbeimmobilien) 1,5°C kompatibel |
– Customer Journey «Begleitung im Gebäudebereich» – Persönliches Beratungsgespräch Langfristige Gebäudestrategie – Heizungsersatzberatung – ZKB Umweltdarlehen – Renovationsrechner – Informationsveranstaltung (starte!) |
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Hypothekargeschäft Büroimmobilien11 Klimaziel verankert im Leistungsauftrag 2030 |
2023 |
2030: 4,5 kg CO2e/m2 EBF (44 % Reduktion) 2040: 0,4 kg CO2e/m2 EBF (95 % Reduktion) 2050: 0,3 kg CO2e/m2 EBF (97 % Reduktion) |
– Customer Journey «Begleitung im Gebäudebereich» – Persönliches Beratungsgespräch Langfristige Gebäudestrategie – ZKB Umweltdarlehen |
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Firmenkreditgeschäft Bedingungen und Ausschlusskriterien in der Nachhaltigkeitspolitik für Betriebskredite12 |
2024 |
Rohstoffindustrie: Ausrichtung am Netto-Null-Ziel 2050 & Phase-Out thermischer Kohle bis 2030 in OECD resp. 2040 in Nicht-OECD-Ländern |
Policy-basierter Ansatz13 |
Sektorspezifische Netto-Null Ziele der Internationalen Energieagentur14 |
– «Client Engagement-Dialog» (jährlich) mit branchenspezifischem Fragebogen, der integraler Bestandteil des Kreditprozesses (Kreditanträge und -reviews) ist. – ESG-Ausbildung von Kundenbetreuenden im Key Account Management-Segment |
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Energieproduktion: Ausrichtung am Netto-Null 2050 Ziel |
– «Client Engagement-Dialog» (jährlich) – Sustainability Linked Loans (bilateral und konsortial) und Begleitung bei ESG-labelled Bonds – ESG-Ausbildung von Kundenbetreuenden im Key Account Management-Segment |
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Zement: Ausrichtung am Netto-Null 2050 Ziel |
– «Client Engagement-Dialog» (jährlich) mit branchenspezifischem Fragebogen, der integraler Bestandteil des Kreditprozesses ist – Sustainability Linked Loans (bilateral und konsortial) und Begleitung bei ESG-labelled Bonds – ESG-Ausbildung von Kundenbetreuenden im Key Account Management-Segment |
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› Anlagegeschäft Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsstandards für aktive Anlagelösungen15 verfolgen wir bei den Anlagen traditioneller Anlageklassen eine CO2e-Reduktion. |
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› Asset Management |
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Fonds und Mandate aligniert mit dem 1,5°C Ziel(Net Zero Asset Managers Initiative) Klimaziel verankert im Leistungsauftrag 2030 |
Mind. 25 % der Assets under Management (AuM) sind auf dem 1,5°C Ziel Reduktion um mind. 7,5 Prozent CO2e Tonnen / USD Million Umsatz pro Jahr16 2030: 54 % Reduktion 2050: 90 % Reduktion |
Portfolio Dekarbonisierungsansatz (Intensitätsbasiert) Eigene Methodologie Metrik, Intensität t CO2e / USD Million Umsatz pro Jahr (Scope 1, 2) |
IPCC 1,5°C Szenario (50 %) |
– Stewardship (Voting & Engagement) – Kapitalallokation |
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Fonds und Mandate aligniert mit dem «Well Below» 2°C Ziel |
2019 |
Reduktion um mind. 4 % CO2e Tonnen / USD Million Umsatz pro Jahr17 2030: 33 % Reduktion 2050: 70 % Reduktion |
IPCC Below 2°C Szenario (67 %) |
– Stewardship (Voting & Engagement) – Kapitalallokation |
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| › Eigene Finanzanlagen | Die gewichtete CO2-Intensität liegt mind. 35 % unter dem Wert des Referenzportfolio |
Relativer Intensitätsansatz t CO2e / USD Million Umsatz pro Jahr |
Referenzportfolio18 | – Zusätzlich: Ausschluss von Emittenten gemäss Nachhaltigkeitspolitik, die für das Finanzierungsgeschäft gelten | ||||||
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› Eigener Betrieb |
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Betriebliches Umweltprogramm Klimaziel verankert im Leistungsauftrag 2030 |
2022 |
2030: Reduktion der CO2e-Emissionen auf <= 1’800 t CO2e und freiwilliger Einkauf von Negativemissionszertifikaten im Umfang der jährlichen verbleibenden erfassten Restemissionen |
Absoluter Reduktionspfad VfU Kennzahlen Berechnungstool Metrik: Absolut (Scope 1, 2, 319) |
– |
– 100 % Ökostrom aus Lauf- wasserkraftwerk (Zertifizierung nach naturemade Star!) – Etappenweise energetische Sanierung der Gebäudehüllen unserer Filialen – Etappenweiser Ersatz der fossilen Heizsysteme durch erneuerbare Energien – Nutzung der Fernwärme aus dem Netz der Stadt Zürich – Papierreduktion via Digitalisierung – Einkauf von Negativ- emissions-zertifikaten – Interner CO2-Preis für Geschäftsreisen |
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| Sponsoring | – | Netto-Null Ziel 2050 |
Integration in Vertragsklausel bei Vertragsverlängerungen oder Neuverträgen |
– | – «Sponsoring-Partner Engagement Dialog» | |||||
10 Beinhaltet ausschliesslich Wohnliegenschaften (Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Stockwerkeigentum)
11 Beinhaltet Dienstleistungsgebäude (nicht produzierend), überwiegend Büroimmobilien
12 Die Bedingungen und Ausschlusskriterien sind im internen Kredithandbuch verbindlich konkretisiert.
13 Gemäss der UNEP FI Guidance for Climate Target Setting for Banks
14 International Energy Agency: «Net Zero Roadmap: A Global Pathway to Keep the 1.5 °C Goal in Reach»
15 Definition «aktive Anlagelösungen» gemäss Glossar
16 Zuzüglich Wirtschaftswachstum
17 Zuzüglich Wirtschaftswachstum
18 General Collateral Basket der Schweizer Nationalbank
19 Innerhalb Scope 3 sind die folgenden Kategorien des GHG-Protokolls relevant: Papier (Kategorie 1), Brennstoff- und energiebezogene Emissionen (nicht in Scope 1 oder 2 enthalten) (Kategorie 3), Abfall (Kategorie 5) und Geschäftsreisen (Kategorie 6). Hinweis: Wir evaluieren aktuell, wie wir die Abdeckung der betrieblichen Scope 3 Kategorien erweitern können.
8.4.1 Klimaziele und Kennzahlen für das Finanzierungsgeschäft
Methodik Hypothekargeschäft Wohnimmobilien und Büroimmobilien
Die Festlegung der Klimaziele erfolgte entlang der nachfolgend beschriebenen Modellierung. Für die Modellierung wurde die Fälligkeit von Sanierungen und Heizungswechseln nach der angenommenen Lebensdauer der Bauteile für die Zukunft fortgeschrieben und dabei der Wechsel von fossilen Heizungen zu klimafreundlichen Heizungen nach den in der Tabelle (unten) angegeben geschätzten Anteilen berücksichtigt. Für die Berechnung wurden notwendige Heizungsangaben aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR, 93 Prozent der finanzierten Wohnimmobilien resp. 96 Prozent der finanzierten Büroimmobilien) oder aus Daten des Vereins Minergie (7 Prozent der finanzierten Wohnimmobilien resp. 4 Prozent der finanzierten Büroimmobilien) ergänzt. Aufgrund der höheren Aktualität wurde der Heizungsangabe des Vereins Minergie der Vorzug gegeben. Vollständige Daten zur Energieeffizienz der finanzierten Gebäude, das heisst zu den erfolgten Sanierungen von Fassaden, Fenstern, Dächern und Kellerdecken fehlen bislang. Ohne die Berücksichtigung von Sanierungen (Worst-Case-Szenario) beträgt die CO2-Intensität des Finanzierungsportfolios Wohnen 34,3 kg CO2e/EBF resp. 18,2 kg CO2e/EBF für Büroimmobilien. Diese Werte wurde mit dem PACTA-Rechner 2022 zum Stichtag 31. Dezember 2022 (Wohnimmobilien) bzw. 31. Dezember 2023 (Büroimmobilien) gerechnet, basierend auf der Teilnahme am Klimaverträglichkeitstest des Bundes (Paris Agreement Capital Transition Assessment, PACTA).
Für eine praxisnähere Schätzung der CO2-Intensität geht die Zürcher Kantonalbank davon aus, dass die Sanierungen jeweils nach der durchschnittlichen Lebensdauer der Bauteile (Fassade 40 Jahre, Fenster 35 Jahre, Dach 50 Jahre, Kellerdecke 50 Jahre) durchgeführt wurden. Mit dieser Annahme resultiert ein Wert von 17,8 kg CO2e/EBF für Wohnimmobilien und 9,5 CO2e/EBF für Büroimmobilien. Gemäss Dokumentation des Bundes ist zudem die Heizungsangabe im GWR noch mit grossen Unsicherheiten behaftet. Zum Berechnungszeitpunkt stammten noch fast 60 Prozent der Heizungsangaben im Kanton Zürich aus der Volkszählung des Jahres 2000. Da eine Öl- oder Gasheizung nur eine durchschnittliche Lebensdauer von ca. 20 Jahren hat, dürfte so mancher Immobilienbesitzer seine fossile Heizung bereits durch eine klimafreundliche ersetzt haben. Schliesslich müssen mit dem zum 1. September 2022 in Kraft getretenen neuen Energiegesetz des Kantons Zürich fossile Heizungen beim Heizungsersatz durch klimafreundliche ersetzt werden (siehe Abschnitt Klimaziel Kanton Zürich). Ausnahmen sind lediglich bei finanziellen Härtefällen und ausserordentlichen Verhältnissen möglich. Diese strenge Regelung zeichnete sich bereits seit einigen Jahren ab. Gemäss der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz nahm der Absatz von Wärmepumpen in der Schweiz ab dem Jahr 2017 deutlich zu. Wir gingen daher bei der Bestimmung des künftigen Absenkpfades davon aus, dass gewisse Anteile der Finanzierungen (siehe Tabelle oben) mit fossiler Heizung gemäss GWR, deren Ersatz gemäss einer angenommenen Lebensdauer von 20 Jahren seit 2017 fällig war, tatsächlich durch klimafreundliche Heizungen ersetzt wurden bzw. werden. Unter der Annahme erfolgter Sanierungen der Bauteile und der anteiligen Heizungswechsel nach Ablauf ihrer Lebensdauer ergibt sich als Startpunkt für den Absenkpfad Hypothekargeschäft Wohnimmobilien eine Intensität von 15,4 kg CO2e/EBF resp. 8,1 kg CO2e/EBF beim Hypothekargeschäft Büroimmobilien.
Die jährliche Überprüfung der Zielerreichung (Ist-Werte, seit dem Geschäftsjahr 2025 mit dem PACTA-Rechner 2024 berechnet) erfolgt auf Basis derselben Sanierungsannahmen wie bei der Modellierung des Absenkpfades. Dabei wird strikt auf die vorliegenden Heizungsinformationen zurückgegriffen, die im Wesentlichen aus dem Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) stammen. Die bei der Erstellung des Absenkpfades aufgrund veralteter Heizungsinformationen angenommenen bereits erfolgten Wechsel auf klimafreundliche Heizungen (s. Tabelle) haben beim Wohnportfolio im Basisjahr 2022 eine Reduktion der CO2-Intensität von 13 Prozent bewirkt. Dieser Faktor wurde für die Bestimmung der Ist-Werte der beiden Folgejahre beibehalten. Da die Aktualität der Daten aus dem GWR nur langsam zunimmt, erhebt die ZKB seit Mitte 2025 im Rahmen des Finanzierungsprozesses von Wohneigentum eigenständig Informationen zu Heizungs- und Sanierungsmassnahmen. Mit der erwarteten Verbesserung der Datenqualität wird der Reduktionsfaktor schrittweise angepasst: Für die Jahre 2025 und 2026 beträgt er 6 Prozent, für 2027 und 2028 3 Prozent und ab 2029 wird er auf 0 Prozent reduziert. Für das Berichtsjahr 2025 wurden zudem erstmals die im Kundengespräch erhobenen Sanierungsdaten (Fassade, Fenster, Dach) an Stelle der angenommenen Sanierung nach Bauteilalter verwendet.
Geschätzte Anteile und Anzahl der Substitution fossiler Heizungen durch klimafreundliche nach Fälligkeitsjahr des Heizungsersatzes
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Jahr |
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022– 2029 |
2030– 2034 |
2035– 2039 |
2040– 2050 |
|||||||||
| › Wohnimmobilien | ||||||||||||||||||
| Max. Anteil Substitution klimafreundlich | 10 % | 20 % | 40 % | 60 % | 80 % | 94 % | 96 % | 98 % | 99 % | |||||||||
| Anzahl Substitution klimafreundlich | 298 | 691 | 1’226 | 2’433 | 1’986 | 20’811 | 16’111 | 12’069 | 3’525 | |||||||||
| › Büroimmobilien | ||||||||||||||||||
| Max. Anteil Substitution klimafreundlich | 10 % | 20 % | 40 % | 60 % | 80 % | 94 % | 96 % | 98 % | 99 % | |||||||||
| Anzahl Substitution klimafreundlich | 8 | 28 | 45 | 123 | 46 | 794 | 702 | 445 | 143 |
Annahmen bezüglich fehlender Daten Absenkpfad Portfolio Wohnimmobilien (Imputationen)
Energiebezugsfläche des Gebäudes (EBF): Bei 76’797 (75 Prozent) Finanzierungen wurde die fehlende EBF des Gebäudes aus der Wohnfläche (Faktor 1,3, gemäss PACTA-Methode) imputiert. Bei 8’815 (9 Prozent) Finanzierungen wurde die EBF aus Minergiedaten (1. Priorität) ergänzt, bei 17’018 (17 Prozent) aus GWR-Daten (2. Priorität).
Wohnfläche des Gebäudes (EFH/MFH) bzw. der Wohnung (STWE)
Die Imputation der EBF erfordert die Angabe der Wohnfläche des Gebäudes. Bei 110 (0,1 Prozent) Finanzierungen musste die Gebäudewohnfläche aus GWR-Statistiken imputiert werden.
Wohnfläche der Stockwerkeigentumswohnung: Die Wohnungswohnfläche ist für die Aggregation der Einzelintensitäten auf Portfolioebene erforderlich. Bei 4’982 Stockwerkeigentumsfinanzierungen (12 Prozent der STWE-Finanzierungen) wurde die in den eigenen Daten fehlende Wohnfläche aus GWR-Statistiken imputiert.
Anzahl Etagen des Gebäudes
Die Anzahl Etagen wird im PACTA-Immobilienmodell benötigt, um nach der SIA-Norm 360/1 (2016) den Heizwärmebedarf zu modellieren. Bei 27 (0,03 Prozent) Finanzierungen musste die Etagenzahl des Gebäudes aus GWR-Statistiken imputiert werden.
Annahmen bezüglich fehlender Daten Ausgangspunkt Absenkpfad Portfolio Büroimmobilien (Imputationen)
Energiebezugsfläche des Gebäudes (EBF)
Bei 2’179 (63 Prozent) Finanzierungen wurde die fehlende EBF des Gebäudes aus der Bruttogeschossfläche (Faktor 0,9) imputiert. Bei 131 (4 Prozent) Finanzierungen wurde die EBF aus Minergiedaten (1. Priorität) ergänzt, bei 1’133 (33 Prozent) aus GWR-Daten (2. Priorität).
Bruttogeschossfläche des Gebäudes
Die Imputation der EBF erfordert die Angabe der Bruttogeschossfläche des Gebäudes. Bei 141 (7 Prozent) Finanzierungen musste zur Bestimmung der Bruttogeschossfläche die Etagenzahl und bei 2 Objekten (0,1 Prozent) die Grundfläche aus GWR-Statistiken imputiert werden.
Kennzahlen Finanzierungsgeschäft
Für mehr Klimatransparenz hat sich die Zürcher Kantonalbank im Mai 2022 der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) angeschlossen. Wir stützen uns bei der Berechnung der finanzierten Treibhausgasemissionen auf den Ansatz der PCAF ab. Dies beinhaltet auch die Datenqualitätseinstufung (1 hoch bis 5 tief).
Der PCAF-Standard ist kompatibel mit global anerkannten Rahmenwerken wie den Empfehlungen der TCFD. Die finanzierten Emissionen werden jährlich auf Basis aktualisierter Expositions- und Emissionsdaten neu berechnet; eine Neuberechnung bereits berichteter Vorjahre erfolgt ausschließlich bei wesentlichen Änderungen der Methodik oder der Portfolioabgrenzung gemäss dem PCAF-Standard.
Die finanzierten Emissionen nach PCAF werden für das «Hypothekargeschäft» und die «Darlehen und Kredite ungedeckt im Kundenportfolio Unternehmen» in den entsprechenden Tabellen aufgeführt.
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Finanzierte Emissionen nach PCAF Hypothekargeschäft |
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Finanzielles Exposure (in Mio. CHF) |
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Absolute Emissionen (in Mt. CO2e Scope 1) |
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Emissions- intensität (t CO2e/Mio. CHF) |
|
Abdeckung (in %) |
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Datenqualitäts- core PCAFa (1 hoch, 5 tief) |
|
Mortgages (EFH/STWE) |
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2025 |
|
54'678 |
|
126,98 |
|
2,3 |
|
100 |
|
4,00 |
|
2024b |
|
52'917 |
|
109,60 |
|
2,1 |
|
100 |
|
4,00 |
|
Commercial (MFH/Büro) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2025 |
|
48'366 |
|
136,71 |
|
2,8 |
|
85 |
|
4,00 |
|
2024b |
|
46'095 |
|
105,20 |
|
2,3 |
|
85 |
|
4,00 |
aDer Datenqualitätsscore bewertet die Qualität und Zuverlässigkeit der verwendeten Daten, die der Berechnung der Treibhausgasemissionen zu Grunde liegen. Der Score 1 entspricht der höchsten Datenqualität und basiert auf direkt berichteten und verifizierten Emissionsdaten. Der Score 5 entspricht der niedrigsten Datenqualität und basiert auf Annahmen und Schätzungen. Die ZKB ist bestrebt, die Datenqualität fortlaufend zu verbessern.
bnur Scope 1
Darlehen und Kredite ungedeckt im Kundenportfolio Unternehmen
Die Zürcher Kantonalbank orientiert sich an den international etablierten UNEP-FI bzw. TCFD-Empfehlungen zur Offenlegung von Transitionsrisiken aus dem Kreditengagement gegenüber klimasensitiven («climate sensitive») und, als Teilmenge davon, kohlenstoffintensiven («carbon-related») Branchen. Als kohlenstoffintensiv bezeichnet die TCFD mit dem Energie- und Versorgungssektor verbundene Branchen, gemäss Global Industry Classification Standard, unter Ausschluss von Wasserversorgung und erneuerbarer Stromerzeugung. Als klimasensitiv bezeichnet die Zürcher Kantonalbank umfassender diejenigen Branchen, die aufgrund ihrer Treibhausgasemissionen in Verbindung mit höheren Transitionsrisiken stehen. Die Zürcher Kantonalbank orientiert sich bei deren Abgrenzung an Emissionsstatistiken und verwendet die schweizerische bzw. europäische Branchenklassifikation. Das Teilportfolio Commodity Trade Finance (CTF) wird unabhängig von der Branche separat ausgewiesen und unterliegt nachstehend erwähnten Einschränkungen aus der Nachhaltigkeitspolitik der Bank.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die ungedeckten Darlehen und Kredite im Kundenportfolio Unternehmen entlang dieser Klassifikation. Ausserdem weist die Zürcher Kantonalbank in diesem Bericht erstmals die finanzierten Emissionen für dieses Teilportfolio aus.
In Bezug auf das gesamte Bilanzengagement in diesem Portfolio entfielen per Ende Jahr rund 5,5 Prozent oder 2,3 Milliarden Franken (2024: 6,1 Prozent oder 2,4 Milliarden Franken) auf klimasensitive Sektoren. Darin enthalten ist der gesamte Energiesektor, der allerdings fast ausschliesslich Finanzierungen nachhaltiger Energieträger umfasst. Im Automobilsektor enthalten sind neben Teilefertigung und Reparatur insbesondere auch der Handel und die Finanzierung von Fahrzeugen. Der Verkehrssektor umfasst hauptsächlich die Personenbeförderung im touristischen Bereich und im Nahverkehr sowie die Güterbeförderung auf der Strasse. Gemäss den erwähnten Ausschlusskriterien der Nachhaltigkeitspolitik gewährt die Zürcher Kantonalbank keine direkten Finanzierungen in der von der TCFD als kohlenstoffintensiv (carbon-related) bezeichneten Branche «Kokerei und Mineralölverarbeitung».
|
Darlehen und Kredite ungedeckt im Kundenportfolio Unternehmen nach «klimasensitiven» und übrigen Branchen |
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| 31.12.2025 | 31.12.2024 | 31.12.2025 | ||||||||||||
| Bilanzengagement in Mio. CHF | in % am Bilanzengagement | in % am Bilanzengagement | Finanzierte Emissionen in t CO2e (Scope 1und 2) | Emissions-intensität in t CO2e / Mio. CHF | Datenqualitätsscore (PCAF) | |||||||||
| › | Branchenbezeichnung | |||||||||||||
| Metallerzeugung / -verarbeitung | 8 | 0,0 % | 0,0 % | 2’204 | 279 | 4,7 | ||||||||
| Chemische Erzeugnisse | 59 | 0,1 % | 1,1 % | 1’988 | 34 | 3,1 | ||||||||
| Abwasser- u. Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltbelastungen | 73 | 0,2 % | 0,1 % | 18’282 | 252 | 4,3 | ||||||||
| Glas / Keramik / Zement | 78 | 0,2 % | 0,2 % | 43’760 | 563 | 3,2 | ||||||||
| Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten | 83 | 0,2 % | 0,2 % | 2’651 | 32 | 4,5 | ||||||||
| Bergbau / Steine und Erden | 95 | 0,2 % | 0,0 % | 5’718 | 60 | 4,0 | ||||||||
| Verkehr (inkl. Bergbahnen o. Eisenbahn) | 274 | 0,7 % | 0,7 % | 25’368 | 93 | 4,0 | ||||||||
| Energieversorgung | 350 | 0,9 % | 1,1 % | 63’738 | 182 | 4,1 | ||||||||
| Automobilsektor | 603 | 1,5 % | 1,3 % | 26’467 | 44 | 4,2 | ||||||||
| Commodity Trade Finance (CTF) a | 667 | 1,6 % | 1,3 % | n. a. | n. a. | – | ||||||||
| Total klimasensitive Sektoren | 2’289 | 5,5 % | 6,1 % | 190’176 | 117 | 4,1 | ||||||||
| Total übrige Sektoren | 3’816 | 9,3 % | 10,4 % | 86’047 | 23 | 3,6 | ||||||||
| Total Unternehmen Darlehen und Kredite ungedeckt | 6’105 | 14,8 % | 16,5 % | 276’222 | 45 | 3,8 | ||||||||
| Immobilienfinanzierungen | 34’394 | 83,3 % | 80,8 % | |||||||||||
| Übrige Produkte | 776 | 1,9 % | 2,7 % | |||||||||||
| Total Bilanzengagement Unternehmen | 41’275 | 100,0 % | 100,0 % | |||||||||||
a Für das Teilportfolio Commodity Trade Finance (CTF) werden keine finanzierten Emissionen ausgewiesen, da die Positionen nicht eindeutig einer Branche zugewiesen werden können.
8.4.2 Klimaziele und Kennzahlen für das Anlagegeschäft
Klimaziel für das Anlagegeschäft
Methodik
Um die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens zur Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen, muss der Privatsektor seinen Beitrag leisten. Gemäss IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change der Vereinten Nationen) lag die Erdtemperatur im Zeitraum 2010–2020 ca. 1,1°C über dem vorindustriellen Niveau (1850–1900) 20. Als Basis für die Zielsetzung nutzen wir die wissenschaftlichen Klimaszenarien des Weltklimarats (IPCC). Für 1,5°C alignierte Portfolios wird als Berechnungsgrundlage das IPCC 1,5°C (50 Prozent) Szenario bzw. für 2°C alignierte Portfolios das IPCC «Well Below 2°C» Szenario (67 Prozent) genutzt. Der Weltklimarat IPCC schätzt das Kohlenstoffbudget ab dem 1. Januar 2020 auf 1’090 Gt CO2e für eine 67-prozentige Chance, den Temperaturanstieg auf weit unter 2°C zu begrenzen und ein Budget von 465 Gt CO2e für das ambitioniertere 1,5°C-Ziel. Damit das Klimaziel erreicht werden kann, benötigt es eine jährliche Reduktion der Treibhausgasemissionen von 4 Prozent pro Jahr für das «Well Below 2°C» Ziel. respektive 7,5 Prozent pro Jahr für das 1,5°C Ziel.
In der Portfoliokonstruktion von nachhaltigen Anlagelösungen der traditionellen Anlageklassen mit Absenkpfad werden Treibhausgase mit Erderwärmungswirkung nach Massgabe des internationalen Standards «Greenhouse Gas Protocol» (GHG-Protokoll) miteinbezogen (gemessen in CO2e). Die CO2e-Intensitäten sind bei Unternehmungen definiert als CO2e-Ausstoss im Verhältnis zum Umsatz (Tonnen CO2e pro Million US-Dollar Umsatz) und bei Staatspapieren als CO2e-Ausstoss im Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung (Tonnen CO2e pro Million US-Dollar Bruttoinlandprodukt).
Für die Bestimmung der CO2e-Intensitäten werden Daten von unabhängigen Dritten verwendet. Der Richtwert für die durchschnittliche CO2e-Intensität eines Portfolios wird berechnet, indem die CO2e-Intensität des Anlageuniversums per Ende 2019 jährlich um den Zielwert (4 Prozent resp. 7,5 Prozent) und um das globale Wirtschaftswachstum diskontiert wird. Weil die Reduktion mit ökonomischen CO2e-Intensitäten (Scope 1 und 2 Emissionen pro Umsatz) umgesetzt wird, bedarf es einer zusätzlichen Kompensierung des Wirtschaftswachstums.
Direkte Immobilienanlagen unseres ZKB Asset Managements
Bei den vom ZKB Asset Management verwalteten direkten Immobilienanlageprodukten richten wir uns ebenfalls an Zielwerten aus, die kompatibel mit dem Pariser Klimaübereinkommen sind. Für alle Immobilienportfolios werden ein Netto-Null-Ziel bis 2050 sowie konkrete Zwischenziele bis im Jahr 2040 der Scope-1-Emissionen beim Betrieb verfolgt. Die Zwischenziele erfüllen die Vorgaben der BAFU-Energieperspektiven 2050+ für den Gebäudepark Schweiz. Produktspezifische CO2-Absenkpfade auf Portfolioebene fungieren als zentrale Steuerungsinstrumente zur Erreichung der Emissionsziele. Sie basieren auf einer individuellen Beurteilung aller Bestandsliegenschaften und werden einmal jährlich aktualisiert. Alle den Absenkpfaden zugrundliegenden Massnahmen auf Liegenschaftsebene (z.B. Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, Hüllensanierung) sind in den Liegenschaftenstrategien, der CAPEX-Planung und den Bewertungen integriert.
Spezialfall direkte und indirekte Immobilienanlagen des Asset Managements
Das Ziel der direkten Immobilienanlagen ist Teil der 20 Prozent der AuM des Asset Managements, die sich an dem <2°C Ziel orientieren.
Zielsetzung
Beim CO2e-Reduktionsziel der Fonds mit direkten Immobilienanlagen (Immobilienfonds) richten wir uns an Zielwerten aus, die kompatibel mit dem Pariser Klimaübereinkommen sind (Energieperspektiven 2050+, Szenario ZERO Basis für den Gebäudesektor). Zur Erreichung dieser Ziele werden CO2e-Absenkpfade für die Liegenschaften-Portfolios erstellt, die periodisch den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden (z.B. aufgrund von Sanierungen, Neuakquisitionen oder Veräusserungen).
Bei den Fonds mit indirekten Immobilienanlagen «Swisscanto (CH) Real Estate Fund Responsible Switzerland indirect», dem «Swisscanto (CH) IPF II Real Estate Fund Responsible International indirect» und «Swisscanto (CH) Real Estate Fund Responsible Switzerland indirect (I)» richtet ZKB Asset Management die Anlagetätigkeit ebenfalls auf eine Reduktion des CO2e-Ausstosses über die Zeit aus.
Massnahmen bei den direkten und indirekten Immobilienanlagen
Die konkreten Massnahmen zur Erreichung des Absenkpfades folgen bei den Immobilienfonds einem 3-säuligen Strategieansatz aus OPEX, CAPEX21 und Neubauten. OPEX-Massnahmen beinhalten beispielsweise systematische Betriebsoptimierungen in den Liegenschaften und CAPEX-Massnahmen den Ersatz von fossilen Energieträgern durch erneuerbaren Ressourcen. Des Weiteren erfolgt die Steuerung von CO2e-lastigen Liegenschaften auch durch gezielte Transaktionstätigkeit. Die verbleibenden Treibhausgasemissionen können durch den Kauf von Emissionsreduktionszertifikaten (ERCs) kompensiert werden.
20 IPCC AR6 WGI Summary for Policymakers
21 OPEX = Operational Expenditures (Betriebsausgaben: die Kosten für Roh- und Betriebsstoffe, Personalkosten, Energiekosten und Kosten für Vertrieb und Verwaltung), CAPEX = Capital Expenditures (Investitionsausgaben für längerfristige Anlagegüter)
Klimaziele direkte und indirekte Immobilienanlagen des Asset Managements
Bei den Fonds mit indirekten Immobilienanalagen «Swisscanto (CH) Real Estate Fund Responsible Switzerland indirect» und «Swisscanto (CH) Real Estate Fund Responsible Switzerland indirect (I)» dient als Messgrösse für die Reduktion des CO2-Ausstosses über die Zeit der CO2-Ausstoss pro m2 Energiebezugsfläche der den Anlagen zugrundeliegenden Immobilien.
Hierzu werden die Anlagen jährlich basierend auf einem von den Gesellschaften zu beantwortenden Fragebogen oder anderweitig bei den Gesellschaften oder Dritten erhobenen Daten mittels qualitativen und/oder quantitativen Kennzahlen hinsichtlich ihres jährlichen Fortschritts in Bezug auf oben erwähntes Reduktionsziel gemessen.
Anlagen, bei denen das Reduktionsziel nicht eingehalten werden kann, ohne dass dafür plausible Gründe vorliegen (z.B. neu hinzugekaufte Liegenschaften, bei denen der Sanierungszyklus noch nicht reif ist), werden innert angemessener Frist veräussert.
Wird der Fragebogen in Bezug auf die CO2-Intensität nicht beantwortet und können die massgeblichen Angaben zur CO2-Intensität auch nicht anderweitig beschafft werden, wird die Anlage innert angemessener Frist veräussert.
Beim «Swisscanto (CH) IPF II Real Estate Fund Responsible International indirect» gelten die Ausführungen unter Kapitel 5.2.4.
Kennzahlen Anlagegeschäft
Finanzierte Emissionen nach PCAF
Für mehr Klimatransparenz hat sich die Zürcher Kantonalbank im Mai 2022 der Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF) angeschlossen. Wir stützen uns bei der Berechnung finanzierter Treibhausgasemissionen auf den Ansatz der PCAF ab. Dies beinhaltet auch die Datenqualitätseinstufung (1 hoch bis 5 tief).
Der PCAF-Standard ist kompatibel mit global anerkannten Rahmenwerken wie den Empfehlungen der TCFD. Die finanzierten Emissionen werden jährlich auf Basis aktualisierter Expositions- und Emissionsdaten neu berechnet; eine Neuberechnung bereits berichteter Vorjahre erfolgt ausschließlich bei wesentlichen Änderungen der Methodik oder der Portfolioabgrenzung gemäß dem PCAF-Standard.
Wir legen die finanzierten Emissionen für unser Asset Management für Aktien und Obligationen, die eigenen Finanzanlagen und im Bereich Vermögensverwaltungsmandate für Aktien und Obligationen offen. Die Berechnung stützt sich auf die verwalteten Vermögen (inkl. Doppelzählungen) und auf CO2e-Daten mit Stichdatum 31. Dezember 2025.
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Finanzierte Emissionen nach PCAF Verwaltete Vermögen (Asset Management)a |
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Finanzielles Exposure (in Mio. CHF) |
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Absolute Emissionen (in Mt. CO2eq) |
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Emissions- intensität (t CO2eq / CHF Mio. investiert) |
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Emissions- intensität (t CO2eq / CHF Mio. investiert) |
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Abdeckung (in %) |
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Datenqualitätscoreb (1 hoch, 5 tief) |
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Scope 1 & 2 |
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Scope 3 |
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Scope 1 + 2 |
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Scope 3 |
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Scope 1 & 2 |
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Scope 3 |
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Listed Equity and Corporate Bonds |
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2025 |
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225'901 |
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6,68 |
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109,91 |
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76 |
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1'281 |
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100 |
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1,34 |
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2,39 |
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2024 |
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235'521 |
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5,72 |
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63,20 |
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59 |
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971 |
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100 |
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1,78 |
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2,64 |
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Finanzielles Exposure (in Mio. CHF) |
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Emissions- intensität (t CO2eq / Mio. CHF BIP) |
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Abdeckung (in %) |
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Datenqualitätscore1 (1 hoch, 5 tief) |
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Sovereign debt |
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2025 |
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34'871 |
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- |
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- |
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260 |
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100 |
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|
1,03 |
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2024 |
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34'962 |
|
- |
|
- |
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240 |
|
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|
100 |
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1,06 |
aVom Asset Management verwaltete Fonds werden auch in Vermögensverwaltungsmandaten (Asset Management) und Fund of Funds Strukturen gehalten, was zu Doppelzählungen führen kann.
bDer Datenqualitätsscore bewertet die Qualität und Zuverlässigkeit der verwendeten Daten, die der Berechnung der Treibhausgasemissionen zu Grunde liegen. Der Score 1 entspricht der höchsten Datenqualität und basiert auf direkt berichteten und verifizierten Emissionsdaten. Der Score 5 entspricht der niedrigsten Datenqualität und basiert auf Annahmen und Schätzungen. Die ZKB ist bestrebt, die Datenqualität fortlaufend zu verbessern.
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Finanzierte Emissionen nach PCAF Eigene Finanzanlagen |
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Finanzielles Exposure (in Mio. CHF) |
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Absolute Emissionen (in Mt. CO2eq) |
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Emissions- intensität (t CO2eq / CHF Mio. investiert) |
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Emissions- intensität (t CO2eq / CHF Mio. investiert) |
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Abdeckung (in %) |
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Datenqualitätscorea (1 hoch, 5 tief) |
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Scope 1 und 2 |
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Scope 3 |
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Scope 1 und 2 |
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Scope 3 |
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Scope 1 und 2 |
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Scope 3 |
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Listed Equity and Corporate Bonds |
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2025 |
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4'540 |
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0,02 |
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1,47 |
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4 |
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325 |
|
100 |
|
1,11 |
|
3,46 |
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Finanzielles Exposure (in Mio. CHF) |
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Emissions- intensität (t CO2eq / Mio. CHF BIP) |
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Abdeckung (in %) |
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Datenqualitätscore1 (1 hoch, 5 tief) |
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Sovereign debt |
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2025 |
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421 |
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- |
|
- |
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171 |
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1 |
aDer Datenqualitätsscore bewertet die Qualität und Zuverlässigkeit der verwendeten Daten, die der Berechnung der Treibhausgasemissionen zu Grunde liegen. Der Score 1 entspricht der höchsten Datenqualität und basiert auf direkt berichteten und verifizierten Emissionsdaten. Der Score 5 entspricht der niedrigsten Datenqualität und basiert auf Annahmen und Schätzungen. Die ZKB ist bestrebt, die Datenqualität fortlaufend zu verbessern.
8.4.3 Kennzahlen eigener Betrieb
Die vier wichtigsten Treiber der CO2e-Emissionen im Betrieb der Zürcher Kantonalbank sind Strom- und Wärmeenergie, der Verkehr, hier besonders der Strassen- und Luftverkehr, sowie unser Papierverbrauch. Bei diesen Kategorien haben wir konkrete Massnahmen definiert, um eine kontinuierliche Reduktion zu erreichen.
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Betriebliche Umweltkennzahlen |
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2025 |
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2024 |
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2023 |
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Basisjahr 2022 |
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% Ver- änderung zum Basisjahr |
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Total Treibhausgasemissionen (t CO2e) |
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– 12 |
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– Direkte Emissionen Scope 1 (t CO2e) |
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– 44 |
|
– Indirekte Emissionen Scope 2 (marktbasiert) |
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1 |
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– Indirekte Emissionen Scope 3 (t CO2e) |
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– 4 |
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| Kategorie | 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | |||||||||
| Gebäudeenergie | Gesamter Gebäudeenergieverbrauch (MWh) | 25’830 | 24’989 | 25’760 | 26’919 | ||||||||
| Stromverbrauch (MWh) | 17’428 | 17’496 | 17’709 | 17’978 | |||||||||
| Wärmeverbrauch (MWh) | 8’402 | 7’493 | 8’051 | 8’941 | |||||||||
| Verbrauch fossiler Brennstoffe (MWh) | 787 | 849 | 957 | 1’260 | |||||||||
| Verbrauch von Fernwärme (MWh) | 4’809 | 3’994 | 4’377 | 4’602 | |||||||||
| Erneuerbarer Gebäudeenergieverbrauch (MWh) | 2’806 | 2’650 | 2’716 | 3’080 | |||||||||
| Geschäftsreisen | Geschäftsreisen insgesamt (10 3 km) | 4’791 | 4’214 | 5’034 | 3’284 | ||||||||
| Flugverkehr (10 3 km) | 3’166 | 2’506 | 3’515 | 1’896 | |||||||||
| Papier | Papierverbrauch insgesamt (t) | 385 | 472 | 525 | 641 | ||||||||
| Recyclingpapier (t) | 368 | 436 | 486 | 597 | |||||||||
| Frischfaserpapier (ECF und TCF) (t) | 16 | 36 | 39 | 44 | |||||||||
| Wasser | Wasserverbrauch (10 3 m 3) | 60 | 50 | 51 | 46 | ||||||||
| Abfall | Gesamtes Abfallaufkommen (t) | 523 | 427 | 402 | 403 | ||||||||
| Abfälle zum Recycling (t) | 298 | 205 | 202 | 214 | |||||||||
| Abfälle zur Verbrennung (t) | 226 | 222 | 200 | 189 | |||||||||
| Kühl- & Löschmittel | Kühl- und Löschmittelverluste (kg) | 30 | 252 | 231 | 111 | ||||||||
| Betriebliche Umweltkennzahlen pro Vollzeit-Mitarbeitende | |||||||||||