Rechtliches

Kurz erklärt

Das Wichtigste zu den Meldepflichten gemäss der europäischen Finanzmarktverordnung.

MiFIR ist die Abkürzung für Markets in Financial Instruments Regulation, die Finanzmarkt­verordnung der Europäischen Union (EU). Nach Artikel 26 Absatz 5 MiFIR sind Handelsplätze im europäischen Wirtschaftsraum verpflichtet, Wertschriftentransaktionen (Käufe und Verkäufe) von direkten Teilnehmern ausserhalb des europäischen Wirtschaftsraums an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Die Handelsplätze verpflichten dafür ihre direkten Teilnehmer zur Weitergabe der erforderlichen Kundendaten.

Wenn die Zürcher Kantonalbank die erforderlichen Kundendaten nicht weitergeben kann, kann sie den Auftrag für den Kunden nicht oder nur über einen anderen Handelsplatz allenfalls zu schlechteren Konditionen abwickeln.

Voraussetzungen zur Meldung der Daten von Kunden, deren Wertschriftenaufträge die Zürcher Kantonalbank als direkte Teilnehmerin über einen Handelsplatz im europäischen Wirtschaftsraum abwickelt (siehe relevante Handelsplätze und Produkte):

Jüngste Aktualisierung: Januar 2018