Gemeinnützige Zuwendungen

Jährlich rund zwei Milliarden Franken spenden Schweizerinnen und Schweizer an gemeinnützige Organisationen. Diese Zuwendungen können grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Text: Pascal Trüb, Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 3/2021

Illustration von Kindern, die Fussball spielen
Erfüllen sie gewisse Kriterien, sind Spenden steuerlich abzugsfähig.

Spenden sind steuerlich abzugsfähig, wenn:

  • keine Gegenleistung vom Empfänger erfolgt;
  • die Institution aufgrund eines öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecks von der Steuerpflicht befreit ist;
  • die Institution den Sitz in der Schweiz hat;
  • der Steuererklärung eine Aufstellung über die getätigten Spenden beigelegt wird;
  • sie 20 Prozent des Nettoeinkommens gemäss Steuererklärung nicht übersteigen (Staats- und Gemeindesteuern Zürich und direkte Bundessteuer).

Tipps

  • Klären Sie anhand des «Verzeichnis steuerbefreite Institutionen» ab, ob Ihre Spenden abzugsfähig sind. Das Verzeichnis enthält im Kanton Zürich über 5’000 Einträge.
  • Sind Sie unsicher ob eine Spende abzugsfähig ist, so dürfen Sie diese trotzdem aufführen. Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird der Abzug durch das Steueramt korrigiert.

Hinweis

Beiträge an politische Parteien können unter einer separaten Ziffer in der Steuererklärung deklariert werden.
 

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