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Muss ich bei einem Todesfall einen Erbschein bestellen?

Grundsätzlich wird immer ein Erbschein benötigt. In Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden.

Es gibt gewisse Ausnahmen, in welchen auf einen Erbschein verzichtet werden kann. Diese können direkt mit der Nachlassabteilung telefonisch besprochen werden.

Die entsprechende Ansprechperson und Ihre Kontaktdaten werden Ihnen mit unserem Informationsschreiben mitgeteilt. Dieses erhalten Sie nach der Meldung des Todesfalls.

Haben Sie weitere Fragen? Wir stehen Ihnen unter Telefon 0844 843 823 während unseren Servicezeiten von Montag bis Freitag 8.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.

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