Bis wann muss der COVID-19-Kredit Bund 1 zurückgeführt sein?
Der Kredit muss bis spätestens 30.9.2027 zurückgeführt sein. Dieser Termin wurde vom Bund festgelegt und kann aktuell nicht verlängert werden.
Der Kredit muss bis spätestens 30.9.2027 zurückgeführt sein. Dieser Termin wurde vom Bund festgelegt und kann aktuell nicht verlängert werden.