Stockwerk-Eigentümerversammlung hat stattgefunden:
Die erste Versammlung der Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft hat bereits stattgefunden? Bitte senden Sie uns gemeinsam mit dem Eröffnungsantrag (PDF, 817 KB) folgende Unterlagen:
- Benutzungs- und Verwaltungsreglement (Art. 712g ZGB)
- Aktuelles Protokoll der Versammlung der Stockwerkeigentümer, woraus die Ernennung der Verwaltung ersichtlich ist (Art. 712m Abs. 1 Ziff. 2 ZGB)
- Bescheinigung der Beschlussfähigkeit der Versammlung (Art. 712p ZGB)
Stockwerk-Eigentümerversammlung hat noch nicht stattgefunden:
Die erste Versammlung der Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft hat noch nicht stattgefunden, beispielsweise im Falle eines Neubaus? Bitte senden Sie uns den Eröffnungsantrag (PDF, 817 KB) zusammen mit den folgenden Unterlagen:
- Ein Benutzungs- und Verwaltungsreglement (Art. 712g ZGB) oder ein aktueller Grundbuchauszug des zu Stockwerkeigentumseinheiten aufgeteilten Grundstücks, aus welchem sämtliche Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer ersichtlich sind
- Ein aktueller Verwaltungsvertrag mit dem/der in der beurkundeten Stockwerkbegründung eingetragenen Eigentümer/in als Vertragspartner/in
Sie müssen etwas an der bestehenden Regelung Ihres Stockwerk- oder Miteigentümerschaftskonto ändern:
Bitte senden Sie uns den Änderungsantrag (PDF, 823 KB).
E-Mail oder Post
Schicken Sie uns die Unterlagen per E-Mail an stweg@zkb.ch oder per Post an folgende Adresse:
Zürcher Kantonalbank
SC
Postfach
8010 Zürich