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Wie beziehe ich mein Geld aus dem Freizügigkeitskonto?

Für alle Bezugsmöglichkeiten (Vorbezug für Wohnbaufinanzierungen oder ein anderer vorzeitiger Bezug sowie für den Übertrag an eine andere Vorsorgeeinrichtung) benötigen wir einen schriftlichen Auftrag.

Kapitalbezüge aus dem Freizügigkeitskonto sind zum Ende der Laufzeit und frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters möglich. Eine Auszahlung ist ebenfalls möglich, wenn einer der folgenden gesetzlichen Auszahlungsgründe zutrifft:

  • Sie möchten Wohneigentum zur eigenen Nutzung erwerben.
  • Sie möchten eine Hypothek auf selbst genutztem Wohneigentum amortisieren.
  • Sie möchten sich in die Pensionskasse einkaufen.
  • Sie machen sich selbstständig.
  • Sie ziehen ins Ausland (Einschränkungen bei EU/EFTA-Staaten seit 01.06.2007).
  • Sie beziehen eine volle IV-Rente.

Falls Sie das Guthaben für Wohneigentum beziehen möchten, benötigen wir das Formular «Antrag Vorbezug Wohneigentum» (PDF, 721 KB).

Für den Vorbezug aus einem anderen zulässigen Grund, nutzen Sie bitte das Formular «Antrag Kapitalbezug» (PDF, 756 KB). Beachten Sie das diese beiden Bezüge steuerwirksam sind.

Ohne steuerliche Folgen ist der Übertrag an eine andere Vorsorgeeinrichtung. Dafür verwenden Sie bitte das Formular «Antrag Übertrag an eine andere Vorsorgeeinrichtung» (PDF, 673 KB).

Beachten Sie bitte die in den Formularen aufgeführten notwendigen Zusatzunterlagen. Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterzeichnet an folgende Adresse:

Freizügigkeitsstiftung der Zürcher Kantonalbank
Postfach
8010 Zürich

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