Kann ich ein Gemeinschaftskonto auflösen und auf mich alleine übertragen?
Ein Konto, das mehreren Personen gemeinschaftlich gehört, kann nicht auf eine Person umgeschrieben und danach weitergeführt werden. In diesem Fall muss das gemeinschaftliche Konto zuerst aufgehoben werden, damit das Guthaben auf ein neues Konto übertragen werden kann.
Um ein Gemeinschaftskonto aufzulösen, benötigen wir einen schriftlichen Auftrag. Hierzu können Sie ebenfalls das Saldierungsformular (PDF, 714 KB) verwenden. Bei einem Und-Konto muss dieser von allen Kontoinhaberinnen und -inhabern unterzeichnet sein. Erwähnen Sie im Auftrag auch, auf welche Person ein neues Konto eröffnet werden soll.
Senden Sie uns den Auflösungsauftrag an folgende Adresse:
Zürcher Kantonalbank
SC
Postfach
8010 Zürich