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Kann ich mein Konto bei Ihnen behalten, wenn ich ins Ausland ziehe? 

Im Zusammenhang mit Auslandbeziehungen gilt es zusätzliche länderspezifische Vorgaben zu beachten. Unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte können die Geschäftsbeziehungen weitergeführt werden.

Wenn Sie als Privatperson Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, können die Geschäftsbeziehungen unter der Berücksichtigung verschiedener Aspekte weitergeführt werden. Dazu gehören unter anderem das Land, in welches Sie umziehen, der Umfang Ihrer Geschäftsbeziehungen sowie der verbleibende familiäre Bezug zur Schweiz. 

Nehmen Sie idealerweise rund zwei Monate vor Ihrem Wegzug mit Ihrem Kundenbetreuer Kontakt auf, um diese Themen zu besprechen. So können Sie frühzeitig sicherstellen, dass Ihre Bankbeziehungen geregelt sind.

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