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Muss ich Reduktionen leisten, wenn der COVID-19-Kredit nicht voll beansprucht ist?

Solange bereits geleistete Rückzahlungen noch ausreichen um die Kreditreduktionen abzudecken, müssen keine weiteren Zahlungen geleistet werden.

Die COVID-19-Finanzierung wird ja als Kredit geführt. Bei den halbjährlichen Reduktionen wird jeweils die Kreditlimite reduziert. Ist die Schuld auf dem Kreditkonto nun tiefer als die Kreditlimite, erfolgt keine Überweisung zulasten des Belastungskontos. In allen anderen Fällen wird die Überschreitung, d.h. der Teil der Kontoschuld, welcher die reduzierte Limite übersteigt, beim Belastungskonto abgebucht.