Alle physischen Sparhefte wurden von der Zürcher Kantonalbank per 1. Januar 2005 in Sparkonten umgewandelt. Wir haben alle Kundinnen und Kunden mit gültiger Anschrift schriftlich informiert. Guthaben auf Konten ohne gültige Anschrift werden seither als «nachrichtenloses Vermögen» weitergeführt und verzinst.
Sie möchten herausfinden, ob Sie noch Anspruch auf ein Guthaben aus Ihrem Sparheft haben? Reichen Sie dieses zur Prüfung in einer unserer Filialen ein.