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Was muss ich bei einem Todesfall tun, wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist?

Reichen Sie das Testament oder den Erbvertrag dem zuständigen Bezirksgericht zur Eröffnung ein.

Im Kanton Zürich ist der letzte Wohnort des Erblassers oder der Erblasserin für die Zuständigkeit des Gerichts massgebend. Weitere Informationen erhalten Sie über die Gerichte des Kantons Zürich.

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