Hilfe

Wie gehe ich vor, wenn ein Nachlassvermögen nicht zur Begleichung von offenen Forderungen reicht?

Sie können das Erbe ausschlagen. Dazu haben Sie drei Monate Zeit. Dann sind Sie nicht mehr haftbar und müssen keine offenen Schulden begleichen.

Erbe ausschlagen

Jede erbberechtigte Person hat das Recht, ihr Erbe innerhalb von drei Monaten auszuschlagen. Die Frist läuft ab dem Todestag der verstorbenen Person. Um das Erbe auszuschlagen, wenden Sie sich ans Bezirksgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.

Gibt es einzelne erbberechtigte Personen, die die Erbschaft nicht ausschlagen, so haften diese für offene Forderungen des Verstorbenen solidarisch und mit ihrem eigenen Vermögen.

Schlagen alle Erben die Erbschaft aus, so wird der Konkurs über den Nachlass eröffnet. Dabei wird das Vermögen liquidiert und die Schulden werden soweit wie möglich bezahlt. Ab diesem Zeitpunkt begleicht die Zürcher Kantonalbank keine Rechnungen mehr für die verstorbene Person.

Vorgehen bei Unsicherheit

Sind Sie unsicher, ob das Vermögen der verstorbenen Person ausreicht, um ihre Schulden zu bezahlen? In diesem Fall kann jede erbberechtigte Person beim zuständigen Bezirksgericht ein öffentliches Inventar verlangen und danach entscheiden, ob sie die Erbschaft ausschlagen will. Bitte beachten Sie, dass Sie das öffentliche Inventar innerhalb eines Monats nach dem Tod verlangen müssen. Dafür müssen Sie auch einen Barvorschuss bezahlen.

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