Was passiert mit dem COVID-19-Kredit, wenn das Unternehmen liquidiert wird?
Wird das Unternehmen liquidiert oder wird der Konkurs eröffnet, ist auch die COVID-19-Finanzierung sofort zur Zahlung fällig. Informieren Sie Ihren Kundenbetreuer frühzeitig über eine Auflösung, damit wir die nächsten Schritte gemeinsam abstimmen können.
Bei einer geregelten Auflösung eines Unternehmens oder einer Zwangsliquidation, z.B. Konkurs, wird per Auflösungsdatum des Unternehmens auch die gesamte Schuld des COVID-19-Kredits zur Zahlung fällig.
Kann der Kredit durch das Unternehmen nicht ganz oder teilweise zurückbezahlt werden, fordern wir bei der Bürgschaftsgenossenschaft den offenen Betrag ein. Diese wird den Kredit vollständig tilgen und danach mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen, um die weiteren Schritte zu besprechen.
Informieren Sie Ihren Kundenbetreuer frühzeitig über eine sich abzeichnende Auflösung des Unternehmens. So können wir mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen vereinbaren.