Was sind die Voraussetzungen und Einschränkungen von Instant-Zahlungen?
Voraussetzungen und Einschränkungen im Überblick
Generell
- Instant-Zahlungen sind für Transaktionen zwischen zwei Bankkonten mit Schweizer und Liechtensteiner IBAN in der Transaktionswährung CHF möglich.
- Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20‘000.–.
- Einschränkungen: Instant-Zahlungen können zurückgewiesen werden, zum Beispiel aufgrund nicht korrekter Kontonummern, wenn eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde (wie beispielsweise Vorsorgekonten Säule 3a/ Freizügigkeit) oder aus regulatorischen Gründen.
Ausgehende Instant-Zahlungen
Die Option «Instant-Zahlung» ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Zahlung wird im eBanking oder Mobile Banking als Einzelzahlung erfasst
- Die Währung des Belastungskontos ist CHF.
- Es ist ein ausreichend verfügbarer Betrag auf dem Belastungskonto vorhanden.
- Das Belastungskonto ist für Instant-Zahlungen zugelassen.
- Das Finanzinstitut des Begünstigten unterstützt Instant-Zahlungen.
Eingehende Instant-Zahlungen
- Der Begünstigte kann nicht beeinflussen, ob er eine Zahlung als Instant-Zahlung oder herkömmlich erhält. Der Zahler entscheidet, ob er eine Überweisung als Instant-Zahlung durchführen möchte, sofern seine Bank das Senden von Instant-Zahlungen anbietet.
- Bei Instant-Zahlungen zugunsten von Fremdwährungskonten nimmt die ZKB eine Umrechnung in die Kontowährung vor. Instant-Zahlungen auf ein Fremdwährungskonto sind aufgrund von Wechselkurs-Verfügbarkeit zu folgenden Zeiten nicht möglich:
- Generell: Freitag, 22.00 Uhr bis Sonntag, 23.15 Uhr
- 24. Dezember, 22.00 Uhr bis 25. Dezember, 23.15 Uhr
- 31. Dezember, 22.00 Uhr bis 1. Januar, 23.15 Uhr