Welche Zinsen müssen beim COVID-19-Kredit bezahlt werden?
Der Zinssatz für alle COVID-19-Kredite wird durch den Bundesrat festgelegt und ist für die Banken verbindlich. Es dürfen keine höheren Zinsen verrechnet werden.
Die aktuellen Konditionen lauten wie folgt:
Finanzierung |
COVID-19-Kredit (Bund 1) | COVID-19-Kredit (Bund 2) |
---|---|---|
Zinssatz | 1,5 % im Jahr ab 1.4.2023 0,0 % im Jahr bis 31.3.2023 |
2,0 % im Jahr ab 1.4.2023 0,5 % im Jahr bis 31.3.2023 |
Kommission | keine |
keine |
Abschlüsse | halbjährlich per 31.3. und 30.9. |
vierteljährlich per 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. |
Über die für Ihre Finanzierung gültigen Konditionen werden Sie zeitnah mit einem Schreiben informiert. Die angewendeten Zinssätze und die verrechneten Zinsen können Sie dem Kontoabschluss entnehmen.
Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass die Zinsen zusätzlich zu den Kreditreduktionen bezahlt werden müssen.