Wie kann ich die Kündigung meines COVID-19-Kredites rückgängig machen?
Eine Kündigung kann leider nicht zurückgenommen werden.
Ist eine Kündigung ausgesprochen, kann sie nicht mehr rückgangig gemacht werden. In der Folge wird die Restschuld des Kredites durch die Bürgschaftsgenossenschaft ausgeglichen. Die Bürgschaftsgenossenschaft wird sich danach mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Der Kredit bei unserer Bank wird aufgehoben.