Zum Hauptinhalt springen
Hilfe

Wie kann ich die Kündigung meines COVID-19-Kredites rückgängig machen?

Eine Kündigung kann leider nicht zurückgenommen werden.

Ist eine Kündigung ausgesprochen, kann sie nicht mehr rückgangig gemacht werden. In der Folge wird die Restschuld des Kredites durch die Bürgschaftsgenossenschaft ausgeglichen. Die Bürgschaftsgenossenschaft wird sich danach mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Der Kredit bei unserer Bank wird aufgehoben. 

War das hilfreich?

Herzlichen Dank für Ihr Feedback.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen helfen konnten.

Herzlichen Dank für Ihr Feedback.

Rückmeldungen mit konkreten Verbesserungsvorschlägen helfen uns, Ihr Anliegen besser zu verstehen. Danke, dass Sie sich die Zeit dazu genommen haben.

Haben Sie weitere Fragen? Nutzen Sie unsere Hilfeseite oder rufen Sie uns an. Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 0844 843 823 erreichbar.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen nicht weiterhelfen konnten.

Wir sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter 0844 843 823 erreichbar.

Haben Sie Verbesserungs­vorschläge?

Bitte beachten Sie, dass wir aus Sicherheitsgründen keine Aufträge oder Anfragen entgegennehmen. Entsprechende Mitteilungen werden unbearbeitet gelöscht.