* Erfolgt die Erstellung dieses Antrags treuhänderisch für eine Drittperson, gilt die Drittperson, in deren Auftrag der Antrag erstellt wird, als Eröffnerin oder Eröffner.
Konditionen
Freigabe des hinterlegten Kapitals
- Das hinterlegte Kapital muss zwingend auf ein Konto der in der Bestätigung aufgeführten Firma überwiesen werden.
Kommission / Gebühren
- Die Kommission beträgt 0,5‰ des hinterlegten Kapitals, mindestens CHF 250.–.
- Express- und Sonderaufträge sowie verzögerte Rückzahlungen werden zusätzlich verrechnet.
- Wir belasten Ihnen keine MwSt.
Datenschutz
- Unsere Datenschutzrichtlinien finden Sie unter www.zkb.ch/datenschutz.
Steuerkonformität
- Die eröffnende Person ist für die Einhaltung der steuerlichen Pflichten selbst verantwortlich. Sie bestätigt, dass sie sich dieser Pflichten inkl. steuerliche Offenlegungs- und Meldepflichten in allen ihren Steuerdomizilen bewusst ist. Die eröffnende Person erfüllt ihre steuerlichen Pflichten jederzeit in Bezug auf die bei der Bank hinterlegten und künftig zu hinterlegenden Vermögenswerte sowie den damit verbundenen Einkünften und Kapitalgewinnen. Diese Erklärung bezieht sich auch ausdrücklich auf Dritte, die allenfalls an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt sind.