Kryptowährungen sind steuerpflichtig
Kryptowerte unterscheiden sich zwar von herkömmlichen Währungen. Trotzdem müssen diese digitalen Werte in der Steuererklärung ebenfalls korrekt deklariert werden. Wir erklären, wie es funktioniert.
Text: Patrick Steinemann / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2025

Deklaration im Guthabenverzeichnis
- Bei Kryptowerten handelt es sich um immaterielle Vermögenswerte, die grundsätzlich bewertbar und auch handelbar sind. Damit gelten diese als bewegliches Vermögen und unterliegen der kantonalen Vermögenssteuer. Allfällige Erträge daraus (z.B. Airdrops oder Prämien aus Staking) stellen steuerbares Einkommen dar. Der Verkehrswert der Kryptos und die Erträge müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert werden.
- Handelsplattformen von Kryptowährungen erstellen meist keine automatischen Ertrags- und Saldobescheinigungen für die Steuererklärung. Das ist eine Herausforderung für Besitzerinnen und Besitzer von Kryptowährungen, da nur sie für eine vollständige Deklaration verantwortlich sind.
- Wenn Sie die Kryptowährungen Bitcoin oder Ethereum in Ihrem Depot bei der Zürcher Kantonalbank halten, können Sie die Werte vom Wertschriftendepotauszug (Anlagereport) verwenden. Falls Sie einen Steuerreport der ZKB bestellt haben, sind die Werte auch darin enthalten.
Angaben für die Deklaration
- Erstellen Sie einen Screenshot von ihrem Wallet per 31. Dezember, in welchem die gehaltenen Kryptowährungen und der Jahresschlusskurs der Handelsplattform ersichtlich sind.
- Zu den gängigsten Kryptowährungen publiziert die eidgenössische Steuerverwaltung auf ihrer Webseite die offiziellen Steuerwerte.
- Gibt es keinen Jahresschlusskurs und keinen Steuerwert, kann der Kaufpreis deklariert werden.
- Sofern die Kryptowährungen im Privatvermögen gehalten werden und kein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt, sind Kursgewinne steuerfrei und Kursverluste demgegenüber auch nicht steuermindernd.